| # taz.de -- Kohl-Prozess am Oberlandesgericht Köln: Schmerzensgeld nicht verer… | |
| > Kohls Ex-Ghostwriter hat aus vertraulichen Tonbändern ein Buch | |
| > fabriziert. Maike Kohl-Richter wird dafür aber wohl keine Entschädigung | |
| > erhalten. | |
| Bild: Maike Kohl-Richter darf jetzt drei Monate darüber nachdenken, ob sie dem… | |
| FREIBURG taz | Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau von Helmut Kohl, | |
| erhält wohl kein Schmerzensgeld von Kohls ehemaligem Ghostwriter Heribert | |
| Schwan. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung am | |
| Oberlandesgericht (OLG) Köln ab. | |
| Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur | |
| Vorbereitung sprach Schwan mit Kohl 2001 und 2002 rund 600 Stunden lang | |
| über dessen Leben. Beim vierten Band der Autobiographie kam es jedoch zum | |
| Streit und die Zusammenarbeit wurde beendet. | |
| Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten | |
| Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sor… | |
| für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere | |
| Politiker hergezogen war. Unter anderem hatte er die Tischsitten von | |
| Kanzlerin Angela Merkel kritisiert. | |
| Kohl, der damals noch lebte, klagte gegen Schwan, dessen Co-Autor Tilman | |
| Jens und deren Verlag Random House. Er verlangte fünf Millionen Euro | |
| Schmerzensgeld. Die Keller-Gespräche mit Schwan seien vertraulich gewesen. | |
| Dass Schwan ihn nun mit der Veröffentlichung bloßstelle, verletze sein | |
| Persönlichkeitsrecht. | |
| ## „Namhafter Betrag“ als Gewinnbeteiligung | |
| Nach einigem Hin und Her gab das Landgericht Köln im April 2017 Kohl | |
| grundsätzlich Recht. Es sprach ihm eine Million Euro Schmerzensgeld zu. Die | |
| Richter blieben zwar deutlich unter Kohls Forderung, aber es war immer noch | |
| der höchste Betrag, der bislang nach deutschem Recht wegen einer | |
| Persönlichkeitsrechtsverletzung zugesprochen wurde. Gegen das Urteil gingen | |
| sowohl Kohl als auch Schwan und der Verlag in Berufung. | |
| Doch Helmut Kohl starb kurz nach dem Urteil, im Juni 2017. Nun führte seine | |
| zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter das Verfahren als Erbin fort. Allerdings | |
| hatte der BGH schon 2014 festgestellt, dass solche höchstpersönlichen | |
| Ansprüche nicht vererbbar sind. Und im Mai 2017 hatte der BGH präzisiert, | |
| dass dies auch dann gilt, wenn der Anspruch schon eingeklagt wurde, aber | |
| noch nicht rechtskräftig geworden ist. | |
| Maike Kohl-Richter gab dennoch nicht auf. Vor dem OLG Köln argumentierten | |
| ihre Anwälte, dass im Fall des Ex-Kanzlers etwas anderes gelten müsse. Er | |
| sei eine „absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung“, | |
| argumentieren sie. | |
| Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske deutete aber an, dass auch | |
| Schmerzensgeldansprüche von Helmut Kohl nicht vererbbar seien. Sie regte | |
| statt dessen einen Vergleich an, mit dem auch drei andere Prozesse an den | |
| Kölner Gerichten erledigt würden. Der Verlag und die Autoren könnten | |
| Kohl-Richter einen „namhaften Betrag“ als Gewinnbeteiligung überweisen, so | |
| Reske. Außerdem könnten sie sich verpflichten, eine weiteren Auflage des | |
| „Vermächtnis“-Buches zu unterlassen und die noch bei ihnen vorhandenen | |
| Tonbandkopien dem Bundesarchiv in Koblenz oder der Konrad-Adenauer-Stiftung | |
| zugänglich zu machen. | |
| Für Verhandlungen über diese Anregung haben die Parteien noch drei Monate | |
| Zeit. Das Urteil soll erst am 29. Mai verkündet werden. | |
| 15 Feb 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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