# taz.de -- Kohl-Prozess am Oberlandesgericht Köln: Schmerzensgeld nicht verer… | |
> Kohls Ex-Ghostwriter hat aus vertraulichen Tonbändern ein Buch | |
> fabriziert. Maike Kohl-Richter wird dafür aber wohl keine Entschädigung | |
> erhalten. | |
Bild: Maike Kohl-Richter darf jetzt drei Monate darüber nachdenken, ob sie dem… | |
FREIBURG taz | Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau von Helmut Kohl, | |
erhält wohl kein Schmerzensgeld von Kohls ehemaligem Ghostwriter Heribert | |
Schwan. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung am | |
Oberlandesgericht (OLG) Köln ab. | |
Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur | |
Vorbereitung sprach Schwan mit Kohl 2001 und 2002 rund 600 Stunden lang | |
über dessen Leben. Beim vierten Band der Autobiographie kam es jedoch zum | |
Streit und die Zusammenarbeit wurde beendet. | |
Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten | |
Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sor… | |
für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere | |
Politiker hergezogen war. Unter anderem hatte er die Tischsitten von | |
Kanzlerin Angela Merkel kritisiert. | |
Kohl, der damals noch lebte, klagte gegen Schwan, dessen Co-Autor Tilman | |
Jens und deren Verlag Random House. Er verlangte fünf Millionen Euro | |
Schmerzensgeld. Die Keller-Gespräche mit Schwan seien vertraulich gewesen. | |
Dass Schwan ihn nun mit der Veröffentlichung bloßstelle, verletze sein | |
Persönlichkeitsrecht. | |
## „Namhafter Betrag“ als Gewinnbeteiligung | |
Nach einigem Hin und Her gab das Landgericht Köln im April 2017 Kohl | |
grundsätzlich Recht. Es sprach ihm eine Million Euro Schmerzensgeld zu. Die | |
Richter blieben zwar deutlich unter Kohls Forderung, aber es war immer noch | |
der höchste Betrag, der bislang nach deutschem Recht wegen einer | |
Persönlichkeitsrechtsverletzung zugesprochen wurde. Gegen das Urteil gingen | |
sowohl Kohl als auch Schwan und der Verlag in Berufung. | |
Doch Helmut Kohl starb kurz nach dem Urteil, im Juni 2017. Nun führte seine | |
zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter das Verfahren als Erbin fort. Allerdings | |
hatte der BGH schon 2014 festgestellt, dass solche höchstpersönlichen | |
Ansprüche nicht vererbbar sind. Und im Mai 2017 hatte der BGH präzisiert, | |
dass dies auch dann gilt, wenn der Anspruch schon eingeklagt wurde, aber | |
noch nicht rechtskräftig geworden ist. | |
Maike Kohl-Richter gab dennoch nicht auf. Vor dem OLG Köln argumentierten | |
ihre Anwälte, dass im Fall des Ex-Kanzlers etwas anderes gelten müsse. Er | |
sei eine „absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung“, | |
argumentieren sie. | |
Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske deutete aber an, dass auch | |
Schmerzensgeldansprüche von Helmut Kohl nicht vererbbar seien. Sie regte | |
statt dessen einen Vergleich an, mit dem auch drei andere Prozesse an den | |
Kölner Gerichten erledigt würden. Der Verlag und die Autoren könnten | |
Kohl-Richter einen „namhaften Betrag“ als Gewinnbeteiligung überweisen, so | |
Reske. Außerdem könnten sie sich verpflichten, eine weiteren Auflage des | |
„Vermächtnis“-Buches zu unterlassen und die noch bei ihnen vorhandenen | |
Tonbandkopien dem Bundesarchiv in Koblenz oder der Konrad-Adenauer-Stiftung | |
zugänglich zu machen. | |
Für Verhandlungen über diese Anregung haben die Parteien noch drei Monate | |
Zeit. Das Urteil soll erst am 29. Mai verkündet werden. | |
15 Feb 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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