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# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Entschädigung für Kohl-Witwe
> Eine Million Euro, die Helmut Kohl als Entschädigung einst zugesprochen
> wurden, gehen nicht an Maike Kohl-Richter. Der Anspruch sei nicht
> vererbbar, urteilte das Gericht.
Bild: Geht leer aus: Maike Kohl-Richter, hier mit ihrem inzwischen verstorbenen…
Karlsruhe dpa | Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von
einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher
Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof
(BGH) am Montag. Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein
[1][Urteil des Kölner Oberlandesgerichts] (OLG) von 2018. Es ist damit
rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az.
VI ZR 248/18 u.a.)
Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers „Vermächtnis: Die
Kohl-Protokolle“, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem
Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte.
Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer
Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete. Wegen
verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine
Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod. Maike
Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.
Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft,
hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für
zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile
ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte
Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen
Erben derzeit unterbrochen.
29 Nov 2021
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