Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Meinungs- und Kunstfreiheit in Spanien: Justiz disst Rapper
> Ein Musiker wurde zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
> Einem anderen drohen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
Bild: Solidaritätsaktion für Josep Miquel Arenas (Valtonyc) in Palma de Mallo…
Madrid taz | Wer sich in Spanien seinen Frust von der Seele rappt, lebt
gefährlich. Davon kann Valtonyc ein Lied singen. Der Rapper wurde am Montag
vom obersten Gerichtshof in Madrid zu dreieinhalb Jahren Haft ohne
Bewährung verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte gegen die Polizei, die
Monarchie [1][und korrupte Politiker] gerappt. Mit Gewaltfantasien soll er
überdies, so das Urteil, „die Terrororganisationen ETA und Grapo
verherrlicht“ haben. Die Berufung auf Meinungs- und Kunstfreiheit half
Valtonyc nichts.
„Wenn ich ETA hochleben lasse, sperren sie mich ein, wenn du ein Hurensohn
wie Urdangarin bist, nicht“, hatte Valtonyc in einem Song vorweggenommen.
Iñaki Urdangarin ist der Schwager des spanischen Königs. Er wurde vor einem
Jahr wegen Korruption und Unterschlagung öffentlicher Gelder [2][zu sechs
Jahren und drei Monaten Haft verurteilt], ist aber immer noch auf freiem
Fuß.
Valtonyc ist kein Einzelfall. Mit Pablo Hasél steht ein weiterer bekannter
Rapper vor Gericht. Auch ihm wird Verherrlichung des Terrorismus sowie
„Verunglimpfung der Autoritäten“ vorgeworfen. Er bezeichnet auf Twitter die
Polizei als „Mörder“ und „Söldner“, beschuldigt die paramilitärische
Guardia Civil der Folter – wie das auch Menschenrechtsorganisationen und
europäische Richter getan haben.
Er wirft ihnen auch vor, auf Immigranten zu schießen – was vor vier Jahren
an der Grenze zu Marokko tatsächlich geschah. Außerdem bezeichnet Hasél die
Monarchie als „eine mafiöse, mittelalterliche Institution“. Dem Rapper
drohen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
Das Rap-Trio La Insurgencia wurde kürzlich zu zwei Jahren und einem Tag
Haft verurteilt, als sie die längst aufgelöste bewaffnete marxistische
Grapo als Antifaschisten bezeichneten. Das Berufungsverfahren steht noch
aus.
Grundlage für all diese Verfahren sind das Antiterrorgesetz sowie das
Gesetz zur Sicherheit der Bürger, das in Spanien „Knebelgesetz“ genannt
wird. Beides sind Werk der konservativen Regierung unter Mariano Rajoy. In
den letzten vier Jahren wurden damit auch 76 Menschen wegen ihrer
Aktivitäten auf Twitter festgenommen, unter ihnen Musiker, Künstler,
Journalisten und selbst Anwälte.
Allen wird „Verherrlichung des Terrorismus“ und „Demütigung der Opfer“
vorgeworfen. „Dabei geht es um die Verherrlichung eines Terrorismus, den es
nicht mehr gibt“, beschwert sich auch der spanische
Amnesty-International-Sprecher Estebán Beltrán. Als ETA 2011 die Waffen
niederlegte, wurden fünf Beschuldigte wegen „Verherrlichung des
Terrorismus“ verurteilt. 2017 waren es 23 und 2016 gar 38.
22 Feb 2018
## LINKS
[1] /!5483067
[2] /!5382150
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Spanien
ETA
Rapper
Spanien
Spanien
Spanien
Katalonien
Spanien
## ARTIKEL ZUM THEMA
Inhaftierung eines Rappers: Putinisiertes Spanien
Spaniens rigoroses Vorgehen gegen den Rapper Pablo Hasél trägt russische
Züge. Und das obschon Sozialisten und Linksalternative regieren.
Proteste gegen Verhaftung von Rapper: Gewalt und Kunstfreiheit
In Spanien demonstrieren Tausende gegen die Verhaftung eines Rappers.
Künstler und Menschenrechtler protestieren für Meinungsfreiheit.
Kritik am spanischen König: Knast für Rapper Pablo Hasél?
Weil er den korrupten Ex-König Carlos I. als Parasit bezeichnet hatte, soll
ein Musiker in Haft. Künstler:innen und Linke protestieren.
Meinungsfreiheit in Spanien: Königsbild abfackeln ist erlaubt
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die
Strafe für zwei Katalanen, die ein Foto des Königs verbrannten, unzulässig.
Korruption in Spaniens Regierungspartei: Einer nach dem anderen singt
In den Korruptionsfällen der Konservativen packen immer mehr Angeklagte
aus. Ministerpräsident Rajoy gerät zunehmend unter Druck.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.