# taz.de -- Meinungsfreiheit in Spanien: Königsbild abfackeln ist erlaubt | |
> Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist | |
> die Strafe für zwei Katalanen, die ein Foto des Königs verbrannten, | |
> unzulässig. | |
Bild: Spaniens ehemaliger König Juan Carlos im Kreise seiner Lieben | |
Madrid taz | Bilder des spanischen Königspaares zu verbrennen, ist kein | |
Verbrechen, sondern von der Meinungsfreiheit geschützt. Das entschied am | |
Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. | |
Dieser gab damit einer Klage von Enric Stern, 29, und Jaume Roura, 40, | |
gegen den spanischen Staat statt. | |
Die beiden Männer aus Katalonien waren 2008 vom spanischen | |
Sondergerichtshof Audiencia Nacional zu 15 Monaten Haft oder 2.700 Euro | |
Bußgeld verurteilt worden. Ein Widerspruch vor dem Verfassungsgericht blieb | |
erfolglos. Daraufhin zogen die beiden nach Straßburg. Spanien muss den | |
Männern nun das Bußgeld zurückerstatten, 9.000 Euro Entschädigung bezahlen | |
sowie die entstandenen Ausgaben übernehmen. | |
Das, was die spanische Justiz als „Beleidigung der Krone“ ansah, fand 2007 | |
statt: Stern und Roura nahmen an einer Demonstration anlässlich eines | |
Besuchs des damaligen Königs Juan Carlos I. und seiner Gemahlin Sofia in | |
der katalanischen Stadt Girona teil. Dabei wurden Parolen für die | |
Unabhängigkeit Kataloniens und gegen die Monarchie laut. Einige | |
Demonstranten, darunter Stern und Roura, verbrannten einen Karton mit einem | |
Plakat des Königspaars. | |
Sowohl unter den Richtern der Audiencia Nacional als auch denen des | |
spanischen Verfassungsgerichts hatte der Fall heftige Debatten über die | |
Grenzen der Meinungsfreiheit ausgelöst. In beiden Fällen setzten sich | |
diejenigen durch, die im Verhalten der Männer eine Straftat sahen. | |
Die öffentliche Verbrennung der Monarchen-Porträts sei nicht nur eine | |
Beleidigung, sondern auch ein „Zeichen des Hasses“, heißt es im | |
Verfassungsgerichtsurteil, das sieben von elf Richtern unterzeichneten. Der | |
Vorgang drücke „in einer nur schwer zu übertreffenden Form“ aus, dass die | |
Monarchen „Ausschluss und Hass verdienen“. | |
## Rapper und Twitteraktivisten im Visier | |
Doch das verstößt nach Ansicht der Straßburger Richter gegen den Artikel 10 | |
der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Jede Person hat das Recht auf | |
freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die | |
Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne | |
Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“, steht dort zu | |
lesen. | |
Die Diskussion über die Meinungsfreiheit in Spanien geht derweil weiter. | |
Dutzende von Rappern und Twitteraktivisten sind wegen „Beleidigung der | |
Krone“ sowie wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ angeklagt. Erst im | |
Februar wurde der Rapper Valtònyc zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung | |
verurteilt, weil er gegen Polizei, Monarchie und korrupte Politiker | |
anrappte. | |
14 Mar 2018 | |
## AUTOREN | |
Reiner Wandler | |
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