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# taz.de -- Meinungsfreiheit in Spanien: Königsbild abfackeln ist erlaubt
> Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist
> die Strafe für zwei Katalanen, die ein Foto des Königs verbrannten,
> unzulässig.
Bild: Spaniens ehemaliger König Juan Carlos im Kreise seiner Lieben
Madrid taz | Bilder des spanischen Königspaares zu verbrennen, ist kein
Verbrechen, sondern von der Meinungsfreiheit geschützt. Das entschied am
Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Dieser gab damit einer Klage von Enric Stern, 29, und Jaume Roura, 40,
gegen den spanischen Staat statt.
Die beiden Männer aus Katalonien waren 2008 vom spanischen
Sondergerichtshof Audiencia Nacional zu 15 Monaten Haft oder 2.700 Euro
Bußgeld verurteilt worden. Ein Widerspruch vor dem Verfassungsgericht blieb
erfolglos. Daraufhin zogen die beiden nach Straßburg. Spanien muss den
Männern nun das Bußgeld zurückerstatten, 9.000 Euro Entschädigung bezahlen
sowie die entstandenen Ausgaben übernehmen.
Das, was die spanische Justiz als „Beleidigung der Krone“ ansah, fand 2007
statt: Stern und Roura nahmen an einer Demonstration anlässlich eines
Besuchs des damaligen Königs Juan Carlos I. und seiner Gemahlin Sofia in
der katalanischen Stadt Girona teil. Dabei wurden Parolen für die
Unabhängigkeit Kataloniens und gegen die Monarchie laut. Einige
Demonstranten, darunter Stern und Roura, verbrannten einen Karton mit einem
Plakat des Königspaars.
Sowohl unter den Richtern der Audiencia Nacional als auch denen des
spanischen Verfassungsgerichts hatte der Fall heftige Debatten über die
Grenzen der Meinungsfreiheit ausgelöst. In beiden Fällen setzten sich
diejenigen durch, die im Verhalten der Männer eine Straftat sahen.
Die öffentliche Verbrennung der Monarchen-Porträts sei nicht nur eine
Beleidigung, sondern auch ein „Zeichen des Hasses“, heißt es im
Verfassungsgerichtsurteil, das sieben von elf Richtern unterzeichneten. Der
Vorgang drücke „in einer nur schwer zu übertreffenden Form“ aus, dass die
Monarchen „Ausschluss und Hass verdienen“.
## Rapper und Twitteraktivisten im Visier
Doch das verstößt nach Ansicht der Straßburger Richter gegen den Artikel 10
der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Jede Person hat das Recht auf
freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die
Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne
Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“, steht dort zu
lesen.
Die Diskussion über die Meinungsfreiheit in Spanien geht derweil weiter.
Dutzende von Rappern und Twitteraktivisten sind wegen „Beleidigung der
Krone“ sowie wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ angeklagt. Erst im
Februar wurde der Rapper Valtònyc zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung
verurteilt, weil er gegen Polizei, Monarchie und korrupte Politiker
anrappte.
14 Mar 2018
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Katalonien
Spanien
Juan Carlos
Spanien
Carles Puigdemont
Tunesien
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