# taz.de -- EuGH-Urteil zu Abschiebung in Europa: Asyl nicht nur im Ankunftsland | |
> Ein syrischer Staatsangehöriger klagte gegen seine Rückführung nach | |
> Italien. Trotz illegaler Einreise nach Deutschland kann er hier Asyl | |
> beantragen. | |
Bild: Der Zaun einer zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber | |
LUXEMBURG dpa | Illegal in ein EU-Land eingereiste Asylbewerber dürfen nach | |
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres in | |
den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt | |
haben. Es müsste vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen | |
werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache | |
C-360/16). | |
Im konkreten Fall hatte ein syrischer Staatsangehöriger in Deutschland | |
einen Asylantrag gestellt. Dabei wurde festgestellt, dass er zuvor bereits | |
in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien | |
daraufhin um seine Wiederaufnahme. Als die italienischen Behörden keinen | |
Einwand erhoben, lehnte Deutschland den Asylantrag des Syrers ab und | |
schickte ihn wieder nach Italien. Er kehrte allerdings kurz darauf illegal | |
nach Deutschland zurück. | |
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Im Raum | |
stand unter anderem die Frage, ob Deutschland nach der illegalen Einreise | |
für das weitere Asylverfahren zuständig sein könnte. | |
Nach dem Urteil des EuGH ist das nicht automatisch der Fall. Um den | |
Asylbewerber nach Italien zurückschicken zu können, müsste Deutschland aber | |
erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme an die italienischen Behörden | |
stellen. Versäumt Deutschland dabei die geltende Frist von gut zwei | |
Monaten, kann der Betroffene einen Asylantrag in Deutschland stellen. Ab | |
diesem Zeitpunkt wäre dann Deutschland für das Verfahren zuständig. | |
Stellt er einen solchen Asylantrag nicht, hätte Deutschland erneut die | |
Möglichkeit, die italienischen Behörden um Wiederaufnahme zu bitten. | |
Nach europäischem Asylrecht und dem sogenannten Dublin-System muss ein | |
EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und | |
seine Fingerabdrücke nehmen. In der Regel ist das Land, in dem ein | |
Ankömmling erstmals den Boden der Europäischen Union betritt, für den | |
Asylantrag zuständig. | |
25 Jan 2018 | |
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