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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Abschiebung in Europa: Asyl nicht nur im Ankunftsland
> Ein syrischer Staatsangehöriger klagte gegen seine Rückführung nach
> Italien. Trotz illegaler Einreise nach Deutschland kann er hier Asyl
> beantragen.
Bild: Der Zaun einer zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber
Luxemburg dpa | Illegal in ein EU-Land eingereiste Asylbewerber dürfen nach
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres in
den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt
haben. Es müsste vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen
werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache
C-360/16).
Im konkreten Fall hatte ein syrischer Staatsangehöriger in Deutschland
einen Asylantrag gestellt. Dabei wurde festgestellt, dass er zuvor bereits
in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien
daraufhin um seine Wiederaufnahme. Als die italienischen Behörden keinen
Einwand erhoben, lehnte Deutschland den Asylantrag des Syrers ab und
schickte ihn wieder nach Italien. Er kehrte allerdings kurz darauf illegal
nach Deutschland zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Im Raum
stand unter anderem die Frage, ob Deutschland nach der illegalen Einreise
für das weitere Asylverfahren zuständig sein könnte.
Nach dem Urteil des EuGH ist das nicht automatisch der Fall. Um den
Asylbewerber nach Italien zurückschicken zu können, müsste Deutschland aber
erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme an die italienischen Behörden
stellen. Versäumt Deutschland dabei die geltende Frist von gut zwei
Monaten, kann der Betroffene einen Asylantrag in Deutschland stellen. Ab
diesem Zeitpunkt wäre dann Deutschland für das Verfahren zuständig.
Stellt er einen solchen Asylantrag nicht, hätte Deutschland erneut die
Möglichkeit, die italienischen Behörden um Wiederaufnahme zu bitten.
Nach europäischem Asylrecht und dem sogenannten Dublin-System muss ein
EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und
seine Fingerabdrücke nehmen. In der Regel ist das Land, in dem ein
Ankömmling erstmals den Boden der Europäischen Union betritt, für den
Asylantrag zuständig.
25 Jan 2018
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Schwerpunkt Flucht
Dublin-System
Italien
Asyl
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Asyl
Obdachlosigkeit
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