Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Aufklärungskampagne für Migranten: Quiz mit kleinen Fehlern
> Mit einer Aufklärungskampagne will das Auswärtige Amt Migranten von der
> Einreise abbringen. Nun musste es missverständliche Informationen
> korrigieren.
Bild: Afghanische Flüchtlinge bei einer Jobbörse in Berlin –auch in ihren H…
Berlin taz | Ein bisschen erinnert die digitale Aufklärungskampagne des
Auswärtigen Amtes für Migranten an ein Online-Ratequiz. Auf bunten
Rechtecken finden sich Fragen zu Asyl, Einreise und Leben in Deutschland,
darunter ein Knopf „Richtig oder falsch?“. Die Internetseite [1][„Rumours
about Germany“ („Gerüchte über Deutschland“)] soll „Fakten für Migra…
liefern, kurz und knapp, erreichbar übers Smartphone, teilbar in sozialen
Medien.
Das Ziel: Migranten an der Einreise zu hindern – oder gleich zur Umkehr zu
bewegen.
Das Auswärtige Amt selbst erklärt, die Aufklärungskampagne
#RumoursAboutGermany wende sich direkt an Personen, „die über eine Flucht
nach Europa und insbesondere Deutschland nachdenken“. Die Deutungshoheit im
Netz solle nicht allein den Schleusern überlassen werden: „Wir wollen
verhindern, dass sich Menschen in ohnehin schwieriger Lage mit verklärten
Vorstellungen und falschen Erwartungen auf den Weg machen.“ Gerüchten, die
durch Schleusernetzwerke gestreut werden, sollten „objektive Informationen“
entgegengesetzt werden.
Wissenschaftler sehen das Projekt mit Skepsis. Eine „ausgewogene
Information“ komme in dieser Aufklärungskampagne „praktisch nicht“ vor,
schrieben Dana Schmalz sowie Nerges Azizi in einem Blogeintrag des
[2][Netzwerks Flüchtlingsforschung]. Einige Angaben des Auswärtigen Amtes
seien sogar „falsch“ beziehungsweise zumindest „irreführend“. So etwa …
Frage, die sich in einer [3][früheren Fassung] der Website findet: „Werden
Sie zwangsweise abgeschoben, wenn Sie illegal kommen?“, heißt es darin. Die
Antwort: „Ja.“
## Die illegale Einreise ist kein Ausweisungsgrund
Hierzu schreiben die Autorinnen: „Das ist rechtlich falsch. Die illegale
Einreise ist kein Ausweisungsgrund.“ Sie ist [4][laut Artikel 31, Absatz 1
der Genfer Flüchtlingskonvention,] die auch Deutschland ratifiziert hat,
sogar straflos, wenn die Betroffenen im Zielstaat um Asyl bitten. Das
Prinzip nennt sich Pönalisierungsverbot. Das Auswärtige Amt erklärte, dass
die ausführliche Antwort auf die Frage ja differenzierter sei. Darin heißt
es: „Sie werden zwangsweise zurückgeführt, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt
wurde und Sie nicht freiwillig nach Hause gehen.“
[5][Dana Schmalz] (Rechtswissenschaftlerin am Göttinger
Max-Planck-Institut) und Nerges Azizi (Politikstudentin an der Freien
Universität Berlin) aber sagen: Selbst mit dieser Ausführung sei „die
Beantwortung der Frage in dieser Weise irreführend“. Das Auswärtige Amt
änderte die Frage schließlich. Sie lautet nun: „Werden Sie zwangsweise
abgeschoben, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde?“
Auch in einem zweiten Sachverhalt korrigierte das Ministerium seine
Angaben. Es geht um die Frage, ob sich der Anspruch auf Schutz nach der
Nationalität oder Herkunft einer Person richtet. In einem violett
unterlegten Kasten heißt es dazu: „Ihre Staatsangehörigkeit = Ihr Recht auf
Asyl?“ [6][Die Antwort lautete zunächst]: „Nein. Nur Menschen, die
Verfolgung oder ernsthaften Schaden erlitten haben, können auf ein Anrecht
auf Schutz hoffen.“
Doch auch dieser Satz sei „nicht richtig“, [7][schreiben die Autorinnen
Schmalz und Azizi]. Relevant sei nicht, was man bereits erlitten habe,
sondern die begründete Furcht vor einer Verfolgung oder die Gefahr eines
ernsthaften Schadens. Zwar finde sich in der längeren Zusammenfassung auch
der Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention und das deutsche
Asylrecht; „die zusammenfassende Kurzinformation ist aber schlicht nicht
korrekt“.
Das Auswärtige Amt erklärte dazu: Auf der Website „Rumours about Germany –
facts for migrants“ werde das geltende Recht in mehreren Artikeln erklärt.
„Die Kritik, dass die Gefahr der Verfolgung oder eines ernsthaften Schadens
als schutzbegründend unerwähnt bleibt, ist somit nicht korrekt.“ Jedoch sei
die Darstellung „in manchen Überschriften und Textpassagen auf der Website
verkürzt“ erfolgt. Nun heißt es im ersten Satz: „Nur Menschen, die
Verfolgung oder ernsthaften Schaden erlitten haben oder diesen
wahrscheinlich ausgesetzt sind, können auf ein Anrecht auf Schutz hoffen.“
Das Auswärtige Amt erklärte zu den Korrekturen: „Die beiden konkreten
Hinweise der Autorinnen zu Formulierungen, die missverständlich sind, haben
wir gerne aufgegriffen.“
#RumoursAboutGermany wird in Krisenregionen auf Englisch, Französisch und
Arabisch angeboten. In Afghanistan gibt es spezielle Plakat- und
Radiowerbung. Auch in Pakistan, im Nahen und Mittleren Osten sowie in
Westafrika informierte das Auswärtige Amt umfassend, oft in Zusammenarbeit
mit Partnern wie der Internationalen Organisation für Migration, der
Deutschen Welle, Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen
Journalisten.
Allein im Netz seien dadurch mehrere Millionen Nutzer erreicht worden, hieß
es beim Auswärtigen Amt. Die Kampagne füge sich ein in die Bemühungen der
Bundesregierung, „ein umfassendes und realistisches Deutschlandbild zu
vermitteln“.
21 Jan 2018
## LINKS
[1] https://rumoursaboutgermany.info/
[2] http://fluechtlingsforschung.net/werben-gegen-asyl/
[3] https://web.archive.org/web/20171113140139/https://rumoursaboutgermany.info/
[4] http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/GFK_Pocket_20…
[5] http://www.mmg.mpg.de/de/abteilungen/ethik-recht-und-politik/wissenschaftli…
[6] https://web.archive.org/web/20171113140139/https://rumoursaboutgermany.info/
[7] http://fluechtlingsforschung.net/werben-gegen-asyl/
## AUTOREN
Petra Sorge
## TAGS
Auswärtiges Amt
Flüchtlinge
Informationen
Asyl
Schwerpunkt Afghanistan
Niger
Afghanische Flüchtlinge
migControl
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ein Flüchtling sucht einen neuen Anfang: Gefangen im Regelwerk Europas
Asyl in Italien, Frau und Kind in Berlin. Der Nigerianer Bashiru Uba muss
pendeln, um halblegal leben zu können. Wie so viele andere Migranten.
Erneuter Anschlag in Afghanistan: Angriff auf Kinderhilfsorganisation
Ein Selbstmordattentäter hat sich vor dem Büro von Save the Children in
Dschalalabad in die Luft gesprengt. Deutschland hat derweil 19 Afghanen
abgeschoben.
Wie Niger die Fluchtrouten dichtmacht: Endstation Agadez
Schlepper Hussein Chani ist arbeitslos. Niger hat die Reisestrecken durch
die Sahara geschlossen. Jetzt ist die Fahrt nach Europa noch gefährlicher.
Deutsche Flüchtlingspolitik: Immer weniger Afghanen anerkannt
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich zuletzt verschärft. Dennoch
werden immer weniger Flüchtlinge von dort in Deutschland anerkannt.
EU-Gelder für afrikanische Staaten: Flüchtlinge aufhalten, um jeden Preis
Milliarden fließen nach Afrika, wenn dafür keine Menschen nach Europa
kommen. Aber wie viel bezahlt die EU für den Grenzschutz-Service?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.