# taz.de -- Deutscher Völkermord an Herero: New Yorker Gericht vertagt sich | |
> Die Bundesregierung erscheint erstmals offiziell vor Gericht in den USA – | |
> und will mehr Zeit. Kritik kommt von Herero- und Nama-Vertretern aus | |
> Namibia. | |
Bild: Herero vor dem Gericht in New York | |
New York/Berlin epd/dpa/taz Der Justizstreit in New York [1][über eine | |
Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen] aus Namibia gegen | |
die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren | |
Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in | |
eine weitere Runde. Das zuständige Bundesbezirksgericht in New York vertagt | |
eine Anhörung über die Zulässigkeit der Klage am Donnerstag nach 15 Minuten | |
auf 3. Mai, wie namibische Medien am Freitag berichteten. | |
Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals | |
seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt | |
mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte. | |
Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Verschiebung, nicht aber den | |
Termin, und wollte sich inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern. Die | |
Bundesregierung sieht die Klage wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität | |
als unzulässig an. | |
Die Klage war im Januar 2017 eingereicht worden, nachdem Herero- und | |
Nama-Vertreter mit Rufen nach Direktverhandlungen mit der Bundesregierung | |
ohne Gehör geblieben waren. Sie stützt sich auf dieselben juristischen | |
Grundlagen wie frühere Klagen von NS-Zwangsarbeitern gegen Deutschland in | |
den USA. | |
Vertreter der Herero und Nama, die am Freitag Berlin besuchten, warfen | |
Deutschland vor, auf Zeit zu spielen. Sie forderten bei einem Treffen mit | |
der Linksfraktion im Bundestag, die Bundesregierung müsse in direkte | |
Gespräche mit den Volksgruppen eintreten und die deutschen Kriegsverbrechen | |
an den Herero und Nama als Völkermord anerkennen. | |
Die Entwicklungspolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Helin Evrim | |
Sommer, forderte die Bundesregierung auf, auf die Kläger zuzugehen und | |
„jeden Zweifel auszuräumen, ob die Verbrechen zwischen 1904 und 1908 ein | |
Völkermord waren“. | |
Deutschland verhandelt mit der namibischen Regierung über eine offizielle | |
Entschuldigung für den Völkermord und eine deutsch-namibische | |
Zukunftsstiftung, die Bildungs- und Forschungsprojekte fördern soll. Eine | |
rechtswirksame Anerkennung der von deutschen Soldaten an Herero und Nama | |
verübten Massaker zwischen 1904 und 1909 im damaligen Deutsch-Südwestafrika | |
als Völkermord lehnt Deutschland im in New York anhängigen Verfahren jedoch | |
ab und spricht dort lediglich von „mutmaßlichen Gräueltaten“. | |
Verhandlungen zwischen dem Namibia-Beauftragten der Bundesregierung, | |
Ruprecht Polenz (CDU), und Vertretern der namibischen Regierung reichten | |
nicht aus, sagte der frühere namibische Vizeminister für | |
Landwirtschaftsreformen, Bernadus Swartbooi. Die Nachfahren der Ermordeten | |
müssten mit am Tisch sitzen. Die Vorsitzende des Genozidkomitees der | |
Herero, Esther Muinjangue, sagte, Deutschland müsse die Verantwortung für | |
den Völkermord vorbehaltlos übernehmen. | |
26 Jan 2018 | |
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