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# taz.de -- Deutscher Völkermord an Herero: New Yorker Gericht vertagt sich
> Die Bundesregierung erscheint erstmals offiziell vor Gericht in den USA –
> und will mehr Zeit. Kritik kommt von Herero- und Nama-Vertretern aus
> Namibia.
Bild: Herero vor dem Gericht in New York
New York/Berlin epd/dpa/taz Der Justizstreit in New York [1][über eine
Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen] aus Namibia gegen
die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren
Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in
eine weitere Runde. Das zuständige Bundesbezirksgericht in New York vertagt
eine Anhörung über die Zulässigkeit der Klage am Donnerstag nach 15 Minuten
auf 3. Mai, wie namibische Medien am Freitag berichteten.
Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals
seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt
mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte.
Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Verschiebung, nicht aber den
Termin, und wollte sich inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern. Die
Bundesregierung sieht die Klage wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität
als unzulässig an.
Die Klage war im Januar 2017 eingereicht worden, nachdem Herero- und
Nama-Vertreter mit Rufen nach Direktverhandlungen mit der Bundesregierung
ohne Gehör geblieben waren. Sie stützt sich auf dieselben juristischen
Grundlagen wie frühere Klagen von NS-Zwangsarbeitern gegen Deutschland in
den USA.
Vertreter der Herero und Nama, die am Freitag Berlin besuchten, warfen
Deutschland vor, auf Zeit zu spielen. Sie forderten bei einem Treffen mit
der Linksfraktion im Bundestag, die Bundesregierung müsse in direkte
Gespräche mit den Volksgruppen eintreten und die deutschen Kriegsverbrechen
an den Herero und Nama als Völkermord anerkennen.
Die Entwicklungspolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Helin Evrim
Sommer, forderte die Bundesregierung auf, auf die Kläger zuzugehen und
„jeden Zweifel auszuräumen, ob die Verbrechen zwischen 1904 und 1908 ein
Völkermord waren“.
Deutschland verhandelt mit der namibischen Regierung über eine offizielle
Entschuldigung für den Völkermord und eine deutsch-namibische
Zukunftsstiftung, die Bildungs- und Forschungsprojekte fördern soll. Eine
rechtswirksame Anerkennung der von deutschen Soldaten an Herero und Nama
verübten Massaker zwischen 1904 und 1909 im damaligen Deutsch-Südwestafrika
als Völkermord lehnt Deutschland im in New York anhängigen Verfahren jedoch
ab und spricht dort lediglich von „mutmaßlichen Gräueltaten“.
Verhandlungen zwischen dem Namibia-Beauftragten der Bundesregierung,
Ruprecht Polenz (CDU), und Vertretern der namibischen Regierung reichten
nicht aus, sagte der frühere namibische Vizeminister für
Landwirtschaftsreformen, Bernadus Swartbooi. Die Nachfahren der Ermordeten
müssten mit am Tisch sitzen. Die Vorsitzende des Genozidkomitees der
Herero, Esther Muinjangue, sagte, Deutschland müsse die Verantwortung für
den Völkermord vorbehaltlos übernehmen.
26 Jan 2018
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