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# taz.de -- Die Macht der Konzerne: Aus einem Edeka mach' zwei
> Verbraucherschützer und Agrarverbände fordern eine Reform des
> Kartellrechts. Verbraucher würden von mehr Wettbewerb profitieren.
Bild: Zum 60. Jubiläum des Kartellamts wird eine Reform des Kartellrechts gefo…
Die vier Unternehmen Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz-Gruppe mit Lidl
und Kaufland beherrschen rund zwei Drittel des deutschen Absatzmarktes für
Lebensmittel. Die drei großen deutschen Autokonzerne VW, Daimler und BMW
überreden die Politik, bei der Einhaltung der Abgas-Grenzwerte ein Auge
zuzudrücken. Und Google wickelt 90 Prozent aller Suchanfragen im Internet
ab. Mit solchen Beispielen für Marktmacht wirbt ein Bündnis aus Umwelt-,
Landwirtschafts- und Entwicklungsorganisationen für ein schärferes
Kartellrecht.
Mit dabei sind unter anderem die Aktionsgemeinschaft Bäuerliche
Landwirtschaft, Germanwatch und Oxfam. Jutta Sundermann von der Aktion
Agrar plädierte am Dienstag in Berlin dafür, „zu mächtige
Lebensmittelkonzerne in mehrere Teile aufzuspalten“.
Anlass der Forderungen ist das 60. Jubiläum des Bundeskartellamtes und des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Kartellamt soll verhindern,
dass Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erreichen. Deswegen darf
die in Bonn sitzende Behörde Fusionen untersagen. Außerdem soll der
Missbrauch von starken Marktpositionen unterbunden werden.
Tobias Lettl, Juraprofessor an der Universität Potsdam, rät in einem
Gutachten, den Schwellenwert für die Definition der marktbeherrschenden
Stellung eines Unternehmens in der Lebensmittel-, Saatgut- und
Pestizidbranche von heute 40 Prozent Marktanteil auf 20 bis 25 Prozent
herabzusetzen. Dann könnten das Bundeskartellamt und die
EU-Wettbewerbsaufsicht geplante Fusionen von Lebensmittelkonzernen eher
untersagen. Möglicher Vorteil für Landwirte und Zulieferer: Gegen kleinere
Konzerne können sie sich besser durchsetzen. Die Verbraucher profitieren,
weil mehr Wettbewerb herrscht, wenn mehr Firmen auf dem Markt sind.
Lettl sprach sich außerdem dafür aus, ins Gesetz zu schreiben, dass ein
Missbrauch von Konzernmacht mit einer sogenannten Entflechtung sanktioniert
werden könne. Das bedeutet nichts anderes, als ein Unternehmen wie etwa
Edeka in mehrere Teile aufzuspalten, wenn es seine Position zu sehr
ausnutzt – und es so zu schwächen. Das wäre eine ziemliche Umwälzung:
Wirtschaftspolitiker_innen wollen die jeweils eigenen Firmen auf dem
Weltmarkt bislang gern möglichst stark sehen.
9 Jan 2018
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Kartellamt
Kartellrecht
Konzerne
Nestlé
Landwirtschaft
Bündnis 90/Die Grünen
Kartell
Edeka
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