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# taz.de -- Kampffliegereinsatz in Heiligendamm: Angsteinflößend und einschü…
> Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Der Tiefflug eines Tornados über
> das G8-Protestcamp 2007 war ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Bild: DemonstrantInnen aus dem Protestcamp Reddelich bei einer Straßenblockade…
Berlin taz | Der lange Streit über die Rechtmäßigkeit eines Tornado-Flugs
über das Protestcamp beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 geht in die
nächste Runde. Auf die Klagen zweier Camp-TeilnehmerInnen hin hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt festgestellt, dass der Tiefflug
ein Eingriff in deren Versammlungsfreiheit gewesen ist. Nun muss das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erneut über den Fall
verhandeln.
Gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G 8 im Ostseebad
Heiligendamm hatten im Juni 2007 mehrere zehntausende Menschen protestiert.
Das in der nahe gelegenen Gemeinde Reddelich gelegene Protestcamp bot bis
zu 5.000 DemonstrantInnen Unterkunft. Die Bundeswehr war in Heiligendamm in
„Amtshilfe“ für die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen. Der
Kampfjet war am 5. Juni 2007 in nur 114 Meter Höhe über das Camp
hinweggeflogen, um Aufklärungsfotos zu machen. Offiziell sollten mögliche
„Bodenveränderungen“ festgestellt werden. Man habe verhindern wollen, dass
Erddepots mit Werkzeugen angelegt und Straßen unterhöhlt werden.
Im Hinblick „auf die extreme Lärmentfaltung, den
angsteinflößenden Anblick und die Überraschungswirkung im Kontext
der Vorbereitung der Demonstrationen gegen den G8-Gipfel“ habe der
Tornadoeinsatz einschüchternd wirken müssen, heißt es in einer am
Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Der
Überflug habe „zwar keinen zielgerichteten, aber einen faktischen
Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit“
dargestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht sah sich allerdings nicht in der Lage,
abschließend zu entscheiden, ob der Flug nun tatsächlich rechtswidrig war
oder trotzdem als Maßnahme der Gefahrenaufklärung gerechtfertigt und
verhältnismäßig gewesen sein könnte. Die Leipziger RichterInnen verwiesen
den Vorgang daher zur erneuten Prüfung zurück an das OVG
Mecklenburg-Vorpommern.
Geklagt hatten zwei seinerzeitige SprecherInnen der Grünen Jugend, darunter
der heutige Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. In den Vorinstanzen
waren die beiden noch abgewiesen worden. „Die furchteinflößenden
Tornado-Flüge über das G8-Protestcamp 2007 waren ein Skandal“, sagte
Albrecht der taz. Denn mit solchen Manövern würden Menschen davon
abgeschreckt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.
„Es ist ein wichtiger Erfolg, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt nach
zehn Jahren unsere Auffassung über die erheblich einschüchternde Wirkung
des Einsatzes bestätigt hat“, kommentierte der Grünenpolitiker das Urteil.
26 Oct 2017
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
G8-Gipfel
Heiligendamm
Tornado
Bundeswehr
Protest
Bundesverwaltungsgericht
Bürgerrechte
Protest
Schwerpunkt Atomkraft
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