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# taz.de -- Globalisierung und Menschenrechte: Vielleicht beim dritten Anlauf
> Beim UNO-Menschenrechtsrat in Genf verhandeln rund 80 Staaten darüber, ob
> Konzerne mehr Verantworung tragen sollen. Es gibt Widerstand.
Bild: Sitz des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf
Wie nimmt man transnationale Konzerne in die Verantwortung, darauf zu
achten dass auch ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten? Darüber
beraten VertreterInnen von rund 80 Staaten seit Montag im Rahmen des
UNO-Menschenrechtsrates in Genf. Die Gespräche sollen bis Freitag dauern.
Ziel ist ein Abkommen, das für Multis rechtlich verbindliche Regeln und für
Personen, die durch Firmen geschädigt werden, Klagemöglichkeiten schafft.
Die Arbeitsgruppe wurde 2014 vom Menschenrechtsrat eingesetzt – gegen die
Stimmen fast aller Industriestaaten des Nordens. Die aktuelle
Verhandlungsrunde ist die dritte. Erstmals liegt ein Dokument mit
Eckpunkten für ein künftiges Abkommen vor. Vorgelegt hat es das Vorsitzland
Ecuador im September.
Als Kernziele nennt Ecuador die Haftung von Konzernen für ihre komplette
Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der
Unternehmen, den Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und
Investitionsschutzabkommen sowie die Schaffung von Mechanismen zur
Einhaltung des Abkommens.
Für ein verbindliches Abkommen wirbt die sogenannte Treaty Alliance, zu der
sich weltweit rund 700 Nichtregierungsorganisationen und 1.000
Einzelpersonen zusammengeschlossen haben. In Deutschland gehören 15
Organisationen dazu, darunter ATTAC, Brot für die Welt, BUND, das Global
Policy Forum und Misereor. Die Bundesregierung dagegen tut sich schwer.
Seit 2014 hat sie zwar die anfängliche Ablehnung eines rechtsverbindlichen
Abkommens aufgegeben. Doch aus dem Auswärtigen Amt hieß es Mitte letzter
Woche, Deutschland werde an dieser dritten Beratungsrunde nicht teilnehmen,
– obwohl es derzeit Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat ist. Begründung: Der
Vorschlag Ecuadors sei zu spät eingetroffen, man habe sich noch keine
Meinung bilden können.
Tatsächlich waren dann bei der Auftaktsitzung am Montag doch drei
Vertreterinnen des Auswärtigen Amts anwesend – wenn auch nach eigenen
Angaben ohne Verhandlungsmandat. Aus der deutschen UNO-Mission in Genf hieß
es dazu, Deutschland sei nur Beobachter und überlasse die Verhandlungen der
EU. Allerdings gibt es in der EU bislang keine abgestimmte gemeinsame
Position zu den Zielen eines künftigen Abkommens.
Deutsche und EU-Diplomaten kritisierten zum Auftakt, der Vorschlag Ecuadors
beziehe sich nur auf transnationale Konzerne, nicht aber auf rein national
tätige Unternehmen. Im Text findet sich für diese Lesart allerdings kein
Beleg. Und sie ist auch nicht von Belang. Besteht doch die zu schließende
Rechtslücke eben bei den grenzüberschreitenden Firmen. Bislang werden diese
für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung zumeist weder in dem
Land von der Justiz verfolgt, wo diese Verstöße stattfinden, noch an ihrem
Stammsitz. Für Verstöße national tätiger Unternehmen dagegen ist die
jeweilige nationale Justiz zuständig.
23 Oct 2017
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Menschenrechte
Uno
Ecuador
Transnationale Konzerne
Vereinte Nationen
UN-Menschenrechtsausschuss
Menschenrechte
Burundi
UN-Menschenrechtsrat
Schwerpunkt TTIP
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