# taz.de -- Globalisierung und Menschenrechte: Vielleicht beim dritten Anlauf | |
> Beim UNO-Menschenrechtsrat in Genf verhandeln rund 80 Staaten darüber, ob | |
> Konzerne mehr Verantworung tragen sollen. Es gibt Widerstand. | |
Bild: Sitz des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf | |
Wie nimmt man transnationale Konzerne in die Verantwortung, darauf zu | |
achten dass auch ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten? Darüber | |
beraten VertreterInnen von rund 80 Staaten seit Montag im Rahmen des | |
UNO-Menschenrechtsrates in Genf. Die Gespräche sollen bis Freitag dauern. | |
Ziel ist ein Abkommen, das für Multis rechtlich verbindliche Regeln und für | |
Personen, die durch Firmen geschädigt werden, Klagemöglichkeiten schafft. | |
Die Arbeitsgruppe wurde 2014 vom Menschenrechtsrat eingesetzt – gegen die | |
Stimmen fast aller Industriestaaten des Nordens. Die aktuelle | |
Verhandlungsrunde ist die dritte. Erstmals liegt ein Dokument mit | |
Eckpunkten für ein künftiges Abkommen vor. Vorgelegt hat es das Vorsitzland | |
Ecuador im September. | |
Als Kernziele nennt Ecuador die Haftung von Konzernen für ihre komplette | |
Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der | |
Unternehmen, den Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und | |
Investitionsschutzabkommen sowie die Schaffung von Mechanismen zur | |
Einhaltung des Abkommens. | |
Für ein verbindliches Abkommen wirbt die sogenannte Treaty Alliance, zu der | |
sich weltweit rund 700 Nichtregierungsorganisationen und 1.000 | |
Einzelpersonen zusammengeschlossen haben. In Deutschland gehören 15 | |
Organisationen dazu, darunter ATTAC, Brot für die Welt, BUND, das Global | |
Policy Forum und Misereor. Die Bundesregierung dagegen tut sich schwer. | |
Seit 2014 hat sie zwar die anfängliche Ablehnung eines rechtsverbindlichen | |
Abkommens aufgegeben. Doch aus dem Auswärtigen Amt hieß es Mitte letzter | |
Woche, Deutschland werde an dieser dritten Beratungsrunde nicht teilnehmen, | |
– obwohl es derzeit Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat ist. Begründung: Der | |
Vorschlag Ecuadors sei zu spät eingetroffen, man habe sich noch keine | |
Meinung bilden können. | |
Tatsächlich waren dann bei der Auftaktsitzung am Montag doch drei | |
Vertreterinnen des Auswärtigen Amts anwesend – wenn auch nach eigenen | |
Angaben ohne Verhandlungsmandat. Aus der deutschen UNO-Mission in Genf hieß | |
es dazu, Deutschland sei nur Beobachter und überlasse die Verhandlungen der | |
EU. Allerdings gibt es in der EU bislang keine abgestimmte gemeinsame | |
Position zu den Zielen eines künftigen Abkommens. | |
Deutsche und EU-Diplomaten kritisierten zum Auftakt, der Vorschlag Ecuadors | |
beziehe sich nur auf transnationale Konzerne, nicht aber auf rein national | |
tätige Unternehmen. Im Text findet sich für diese Lesart allerdings kein | |
Beleg. Und sie ist auch nicht von Belang. Besteht doch die zu schließende | |
Rechtslücke eben bei den grenzüberschreitenden Firmen. Bislang werden diese | |
für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung zumeist weder in dem | |
Land von der Justiz verfolgt, wo diese Verstöße stattfinden, noch an ihrem | |
Stammsitz. Für Verstöße national tätiger Unternehmen dagegen ist die | |
jeweilige nationale Justiz zuständig. | |
23 Oct 2017 | |
## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
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