| # taz.de -- Globalisierung und Menschenrechte: Vielleicht beim dritten Anlauf | |
| > Beim UNO-Menschenrechtsrat in Genf verhandeln rund 80 Staaten darüber, ob | |
| > Konzerne mehr Verantworung tragen sollen. Es gibt Widerstand. | |
| Bild: Sitz des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf | |
| Wie nimmt man transnationale Konzerne in die Verantwortung, darauf zu | |
| achten dass auch ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten? Darüber | |
| beraten VertreterInnen von rund 80 Staaten seit Montag im Rahmen des | |
| UNO-Menschenrechtsrates in Genf. Die Gespräche sollen bis Freitag dauern. | |
| Ziel ist ein Abkommen, das für Multis rechtlich verbindliche Regeln und für | |
| Personen, die durch Firmen geschädigt werden, Klagemöglichkeiten schafft. | |
| Die Arbeitsgruppe wurde 2014 vom Menschenrechtsrat eingesetzt – gegen die | |
| Stimmen fast aller Industriestaaten des Nordens. Die aktuelle | |
| Verhandlungsrunde ist die dritte. Erstmals liegt ein Dokument mit | |
| Eckpunkten für ein künftiges Abkommen vor. Vorgelegt hat es das Vorsitzland | |
| Ecuador im September. | |
| Als Kernziele nennt Ecuador die Haftung von Konzernen für ihre komplette | |
| Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der | |
| Unternehmen, den Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und | |
| Investitionsschutzabkommen sowie die Schaffung von Mechanismen zur | |
| Einhaltung des Abkommens. | |
| Für ein verbindliches Abkommen wirbt die sogenannte Treaty Alliance, zu der | |
| sich weltweit rund 700 Nichtregierungsorganisationen und 1.000 | |
| Einzelpersonen zusammengeschlossen haben. In Deutschland gehören 15 | |
| Organisationen dazu, darunter ATTAC, Brot für die Welt, BUND, das Global | |
| Policy Forum und Misereor. Die Bundesregierung dagegen tut sich schwer. | |
| Seit 2014 hat sie zwar die anfängliche Ablehnung eines rechtsverbindlichen | |
| Abkommens aufgegeben. Doch aus dem Auswärtigen Amt hieß es Mitte letzter | |
| Woche, Deutschland werde an dieser dritten Beratungsrunde nicht teilnehmen, | |
| – obwohl es derzeit Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat ist. Begründung: Der | |
| Vorschlag Ecuadors sei zu spät eingetroffen, man habe sich noch keine | |
| Meinung bilden können. | |
| Tatsächlich waren dann bei der Auftaktsitzung am Montag doch drei | |
| Vertreterinnen des Auswärtigen Amts anwesend – wenn auch nach eigenen | |
| Angaben ohne Verhandlungsmandat. Aus der deutschen UNO-Mission in Genf hieß | |
| es dazu, Deutschland sei nur Beobachter und überlasse die Verhandlungen der | |
| EU. Allerdings gibt es in der EU bislang keine abgestimmte gemeinsame | |
| Position zu den Zielen eines künftigen Abkommens. | |
| Deutsche und EU-Diplomaten kritisierten zum Auftakt, der Vorschlag Ecuadors | |
| beziehe sich nur auf transnationale Konzerne, nicht aber auf rein national | |
| tätige Unternehmen. Im Text findet sich für diese Lesart allerdings kein | |
| Beleg. Und sie ist auch nicht von Belang. Besteht doch die zu schließende | |
| Rechtslücke eben bei den grenzüberschreitenden Firmen. Bislang werden diese | |
| für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung zumeist weder in dem | |
| Land von der Justiz verfolgt, wo diese Verstöße stattfinden, noch an ihrem | |
| Stammsitz. Für Verstöße national tätiger Unternehmen dagegen ist die | |
| jeweilige nationale Justiz zuständig. | |
| 23 Oct 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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