| # taz.de -- Wirtschaft und Menschenrechte: Der Norden interessiert sich nicht | |
| > Kinder- und Zwangsarbeit, Hungerlöhne, kein Streikrecht: Wie kann man | |
| > Konzerne für Vergehen haftbar machen? Wer will das überhaupt? | |
| Bild: Wer schützt die Rechte der 11-jährigen Moyna, die in Dhaka Flaschen sor… | |
| Vor allem die USA, aber auch Deutschland und einige andere EU-Staaten | |
| wollen offenbar verhindern, dass im Rahmen der Vereinten Nationen rechtlich | |
| verbindliche Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne vereinbart | |
| werden. Washington boykottiert die seit Montag laufende dritte | |
| Verhandlungsrunde zu einem Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte im | |
| Rahmen des UN-Menschenrechtsrates in Genf vollständig. | |
| Die EU ist zwar vertreten, ihre Diplomaten beteiligen sich aber kaum an der | |
| inhaltlichen Debatte. Stattdessen stellen sie das 2014 mit einer Resolution | |
| des Menschenrechtsrates beschlossene Mandat für die Verhandlungen infrage | |
| und fordern die Erarbeitung einer neuen Resolution. | |
| Diese Sabotagestrategie entspricht der Haltung der deutschen | |
| Bundesregierung. Aus Berlin waren am ersten Tag zwar drei Mitarbeiterinnen | |
| des Auswärtigen Amtes angereist, sie verstanden sich aber nur als | |
| „Beobachterinnen“, da sich „Deutschland nicht an den Verhandlungen | |
| beteiligt“. Zwei verließen Genf bereits am zweiten Tag wieder. Frankreich | |
| und auch einige skandinavische Staaten hingegen diskutierten aktiv mit den | |
| VertreterInnen des Südens über die Inhalte eines künftigen Abkommens. | |
| Der Verhandlungsprozess begann im Juni 2014. Damals beschloss der | |
| Menschenrechtsrat, eine „offene, zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur | |
| Erarbeitung rechtlich verbindlicher Menschenrechtsregeln für transnationale | |
| Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ einzusetzen. | |
| Bei den ersten beiden Verhandlungsrunden 2015 und 2016 sammelten die | |
| jeweils rund 80 teilnehmenden Staaten entsprechend den Vorgaben der | |
| Resolution zunächst grundlegende Vorschläge zu Inhalt, Struktur und | |
| Geltungsbereich eines künftigen Abkommens. Auf dieser Basis wiederum legte | |
| Ecuador als Vorsitzland der Arbeitsgruppe den ersten Grobentwurf vor. Er | |
| soll als Grundlage für Detailberatungen dieser dritten Verhandlungsrunde | |
| dienen, an der 95 Staaten teilnehmen. | |
| ## Zurück in die Vergangenheit? | |
| Sehr verärgert über die EU ist die sogenannte Treaty Alliance, eine | |
| Koalition von weltweit über 1.000 Nichtregierungsorganisationen. Sie warfen | |
| den Brüsseler Vertretern vor, „den Verhandlungsprozess über ein | |
| rechtsverbindliches Abkommen zu zerstören und wieder zurückzukehren in die | |
| Jahrzehnte der Unverbindlichkeit vor 2014“. | |
| Bereits seit Ende der 1960er Jahre fordern Länder des Südens innerhalb der | |
| Vereinten Nationen rechtsverbindliche Regeln für transnationale Konzerne | |
| zur Einhaltung der Menschenrechtsnormen. Diese müssten von Überwachungs-, | |
| Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen flankiert sein. Die ersten | |
| Verhandlungen begannen 1977, erbrachten in den folgenden fast 40 Jahren | |
| wegen des Widerstandes der Industriestaaten jedoch lediglich eine Reihe | |
| rechtlich unverbindlicher, nicht einklagbarer Vereinbarungen zur | |
| „freiwilligen Selbstverpflichtung“ von Unternehmen, die in der Praxis kaum | |
| etwas bewirkten. | |
| 27 Oct 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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