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# taz.de -- Menschenrechte in Unternehmen: EU-Parlament fordert UN-Abkommen
> Die EU müsse über einen Vertrag verhandeln, der Firmen zur Einhaltung von
> Menschenrechten verpflichtet. Das verlangen die Abgeordneten.
Bild: Auch sie sollen mehr Rechte bekommen: Arbeiterinnen einer Textilfabrik in…
Genf taz | Das Europäische Parlament hat sich für ein rechtsverbindliches
Abkommen der Vereinten Nationen zur Einhaltung von Menschenrechtsnormen
durch Wirtschaftsunternehmen ausgesprochen. Die Abgeordneten forderten die
Kommission sowie die Mitgliedsstaaten der EU am Donnerstag auf, an den
diesbezüglichen Verhandlungen des UNO-Menschenrechtsrates in Genf
konstruktiv zu teilzunehmen.
Bei der für den 15. bis 19. Oktober anberaumten 4. Verhandlungsrunde des
Rates soll ein erster Entwurf für ein Abkommen beraten werden. Dazu haben
sich bereits VertreterInnen von mehr als 120 Staaten angemeldet. Doch die
Teilnahme der EU wird bislang vor allem von der deutschen Bundesregierung
mit formalen Einwänden gegen das Verfahren blockiert.
Der Behauptung des Auswärtigen Amtes in Berlin, der UNO-Menschenrechtsrat
habe kein Mandat mehr für diese Verhandlungsrunde, widersprachen 115
Rechts- und Wirtschaftsprofessoren aus mehreren Ländern in einem am
Donnerstag veröffentlichten Offenen Brief.
Die Entscheidung über eine Verhandlungsteilnahme der EU soll nun am 10.
Oktober auf einer Sitzung der für Menschenrechtsfragen zuständigen
Arbeitsgruppe der EU-Kommission fallen. Die Entschließung des EU-Parlaments
wurde gegen die Stimmen der Christdemokratischen Fraktion und einer
Mehrheit der Liberalen verabschiedet.
## Bundesregierung sieht kein Mandat
Der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im
Europäischen Parlament, Sven Giegold, begrüßte die Entscheidung des
Parlamentes als „guten Tag für die Menschenrechte und einen fairen
Welthandel“. Das Parlament habe „klar gemacht, dass es ein starkes
verbindliches internationales Instrument geben muss, das transnationale
Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet“. Giegold
kritisierte, dass „die EU-Vertreterinnen in der Verhandlungsgruppe des
Menschenrechtsrates bislang versucht haben, eine Einigung zu verhindern –
allerdings ohne Mandat des Parlaments“.
Nach dieser Parlamentsentscheidung, seien „der Rat und die EU-Kommission
jetzt am Zug und müssen Ihre Verhandlungsstrategie ändern“. Deutschland
hatte 2014 gegen den Beschluss des Menschenrechtsrates zur Aufnahme von
Vertragsverhandlungen gestimmt, die ersten drei Verhandlungsrunden
boykottiert und war Ende 2017 im Finanzausschuss der UNO in New York mit
dem Antrag gescheitert, für die 4. Verhandlungsrunde keine Haushaltsmittel
mehr bereit zu stellen.
Auf der Sitzung der EU-Kommission-Arbeitsgruppe am 5. September stellte
sich die Bundesregierung gegen eine Teilnahme der EU an dieser
Verhandlungsrunde. In einer schriftlichen Antwort vom 26. September auf
Fragen zur Position der Bundesregierung begründete das Auswärtige Amt die
Ablehnung einer 4. Verhandlungsrunde damit, die [1][Resolution des
UNO-Menschenrechtsrats vom Juni] 2014 mit dem Mandat für Verhandlungen über
ein Abkommen habe „lediglich Aufgaben für die erste, zweite und dritte
Sitzung der Vertrags-Arbeitsgruppe postuliert“.
Doch diese Formulierung schließe eine vierte sowie bei Bedarf weitere
Verhandlungsrunden keineswegs aus, argumentieren die 115 Rechts-und
WirtschaftsprofessorInnen in ihrem Offenen Brief. Sie weisen darauf hin,
dass der UNO-Menschenrechtsrat mit seiner Resolution eine zeitlich
unbegrenzte Verhandlungsgruppe etablierte und ihr ausdrücklich den Auftrag
erteilte, ein fertiges, unterschriftsreifes Abkommen zu erarbeiten.
5 Oct 2018
## LINKS
[1] /EU-blockiert-UN-Abkommen/!5534564
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Menschenrechte
Unternehmen
Uno
EU
Menschenrechte
Vereinte Nationen
UN-Menschenrechtsausschuss
Menschenrechte
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