# taz.de -- Nach den G20-Krawallen: Ermittlungen gegen Demo-Anmelder | |
> Gegen die OrganisatorInnen zweier Demonstrationen gegen den G20-Gipfel | |
> ermittelt jetzt die Hamburger Staatsanwaltschaft. | |
Bild: Landfriedensbruch: Rechtsanwalt Andreas Beuth auf einer Pressekonferenz | |
HAMBURG taz | Fast drei Monate nach dem G20-Gipfel geht der Stress für | |
einige ProtagonistInnen des Protests erst richtig los: Die | |
Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen die Anwälte und Aktivisten der | |
Roten Flora Andreas Beuth und Andreas Blechschmidt, sowie gegen die | |
Sprecherin der Interventionistischen Linken (IL) Emily Laquer und eine | |
vierte Person, deren Namen sie nicht nennt. | |
Die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft Nana Frombach bestätigte, | |
dass mehrere Anzeigen wegen „schweren Landfriedensbruchs“ gegen die vier | |
eingegangen seien. Allerdings kamen die Anzeigen aus anderen Städten: In | |
Bielefeld und Braunschweig gingen mehrere Menschen zur Polizei, um | |
diejenigen anzuzeigen, die sie in der Verantwortung für die Krawalle beim | |
G20-Gipfels sehen. | |
Des Landfriedensbruchs macht sich laut Strafgesetz schuldig, wer sich an | |
„Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen beteiligt“ oder Menschen mit | |
Gewalttätigkeit bedroht, vorausgesetzt es passiert mit vereinten Kräften | |
aus einer Menschenmenge heraus und gefährdet die öffentliche Sicherheit. | |
Auch wer „auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen | |
Handlungen zu fördern“, macht sich strafbar. Bei schwerem Landfriedensbruch | |
drohen bis zu zehn Jahre Haft. | |
Den vier AktivistInnen eine Beteiligung an den Ausschreitungen | |
nachzuweisen, dürfte allerdings schwierig werden. Blechschmidt, Beuth und | |
Laquer hatten sich nach dem Gipfel öffentlich von Gewalttaten distanziert | |
und auch sonst sind keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung an | |
gewaltsamen Konfrontationen mit der Polizei bekannt. | |
## Straftatbestand kann sich noch ergeben | |
Frombach sagte aber auch, dass es bei Ermittlungen nie von vornherein um | |
ein bestimmtes Delikt gehe, sondern sich erst während der Ermittlungen | |
zeige, welche Straftat die TäterInnen gegebenenfalls begangen hätten. In | |
diesem Fall könnte es also eher um die Billigung von Straftaten oder um das | |
öffentliche Aufrufen zu Straftaten gehen. | |
Beuth und Blechschmidt waren im Bündnis „Welcome to Hell“ aktiv, das die | |
gleichnamige Demo am Vorabend des G20-Gipfels geplant und angemeldet hatte. | |
Als es am Tag nach der Demo zu Krawallen und Plünderungen im | |
Schanzenviertel kam, distanzierten sich beide umgehend öffentlich. Beuth | |
äußerte allerdings auch „gewisse Sympathien mit solchen Aktionen“, wenn s… | |
in anderen Vierteln stattfänden. Im Nachhinein entschuldigte er sich dafür. | |
„Eine solche Äußerung kann für die Staatsanwaltschaft durchaus genügen, um | |
ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, sagte der emeritierte Professor für | |
Rechtswissenschaften der Universität Hamburg, Ulrich Karpen. Ob es für eine | |
Anklage reiche, könne man jetzt noch nicht sagen. Die Gefahr sei | |
allerdings, dass es zu einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit | |
komme. Das heißt, dass obgleich die Ermittlungen am Ende vielleicht nichts | |
ergeben, die Beschuldigten als TäterInnen in der Öffentlichkeit dastehen. | |
Emily Laquer ist, was die Ermittlungen gegen sie angeht, entspannt. „Das | |
sind irgendwelche Wutbürger, die mich im Fernsehen gesehen haben. Die | |
werfen mit Dreck und hoffen, dass irgendwas hängenbleibt“, sagt sie. | |
27 Sep 2017 | |
## AUTOREN | |
Katharina Schipkowski | |
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