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# taz.de -- Nach den G20-Krawallen: Ermittlungen gegen Demo-Anmelder
> Gegen die OrganisatorInnen zweier Demonstrationen gegen den G20-Gipfel
> ermittelt jetzt die Hamburger Staatsanwaltschaft.
Bild: Landfriedensbruch: Rechtsanwalt Andreas Beuth auf einer Pressekonferenz
Hamburg taz | Fast drei Monate nach dem G20-Gipfel geht der Stress für
einige ProtagonistInnen des Protests erst richtig los: Die
Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen die Anwälte und Aktivisten der
Roten Flora Andreas Beuth und Andreas Blechschmidt, sowie gegen die
Sprecherin der Interventionistischen Linken (IL) Emily Laquer und eine
vierte Person, deren Namen sie nicht nennt.
Die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft Nana Frombach bestätigte,
dass mehrere Anzeigen wegen „schweren Landfriedensbruchs“ gegen die vier
eingegangen seien. Allerdings kamen die Anzeigen aus anderen Städten: In
Bielefeld und Braunschweig gingen mehrere Menschen zur Polizei, um
diejenigen anzuzeigen, die sie in der Verantwortung für die Krawalle beim
G20-Gipfels sehen.
Des Landfriedensbruchs macht sich laut Strafgesetz schuldig, wer sich an
„Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen beteiligt“ oder Menschen mit
Gewalttätigkeit bedroht, vorausgesetzt es passiert mit vereinten Kräften
aus einer Menschenmenge heraus und gefährdet die öffentliche Sicherheit.
Auch wer „auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen
Handlungen zu fördern“, macht sich strafbar. Bei schwerem Landfriedensbruch
drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Den vier AktivistInnen eine Beteiligung an den Ausschreitungen
nachzuweisen, dürfte allerdings schwierig werden. Blechschmidt, Beuth und
Laquer hatten sich nach dem Gipfel öffentlich von Gewalttaten distanziert
und auch sonst sind keine Hinweise auf eine direkte Beteiligung an
gewaltsamen Konfrontationen mit der Polizei bekannt.
## Straftatbestand kann sich noch ergeben
Frombach sagte aber auch, dass es bei Ermittlungen nie von vornherein um
ein bestimmtes Delikt gehe, sondern sich erst während der Ermittlungen
zeige, welche Straftat die TäterInnen gegebenenfalls begangen hätten. In
diesem Fall könnte es also eher um die Billigung von Straftaten oder um das
öffentliche Aufrufen zu Straftaten gehen.
Beuth und Blechschmidt waren im Bündnis „Welcome to Hell“ aktiv, das die
gleichnamige Demo am Vorabend des G20-Gipfels geplant und angemeldet hatte.
Als es am Tag nach der Demo zu Krawallen und Plünderungen im
Schanzenviertel kam, distanzierten sich beide umgehend öffentlich. Beuth
äußerte allerdings auch „gewisse Sympathien mit solchen Aktionen“, wenn s…
in anderen Vierteln stattfänden. Im Nachhinein entschuldigte er sich dafür.
„Eine solche Äußerung kann für die Staatsanwaltschaft durchaus genügen, um
ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, sagte der emeritierte Professor für
Rechtswissenschaften der Universität Hamburg, Ulrich Karpen. Ob es für eine
Anklage reiche, könne man jetzt noch nicht sagen. Die Gefahr sei
allerdings, dass es zu einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit
komme. Das heißt, dass obgleich die Ermittlungen am Ende vielleicht nichts
ergeben, die Beschuldigten als TäterInnen in der Öffentlichkeit dastehen.
Emily Laquer ist, was die Ermittlungen gegen sie angeht, entspannt. „Das
sind irgendwelche Wutbürger, die mich im Fernsehen gesehen haben. Die
werfen mit Dreck und hoffen, dass irgendwas hängenbleibt“, sagt sie.
27 Sep 2017
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
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