| # taz.de -- Gerügte Justiz: Irgendwie „verrückt“ eben | |
| > Im Falle einer in der Forensik eingesperrten Stalkerin macht das | |
| > Bundes-verfassungsgericht der Bremer Justiz allerlei Vorwürfe. Das bleibt | |
| > erst mal folgenlos. | |
| Bild: Ist mit den Bremer Gerichten eher unzufrieden: das Bundesverfassungsgeric… | |
| BREMEN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Bremer Justiz scharf | |
| kritisiert. Es geht dabei um gleich mehrere Entscheidungen, nach denen eine | |
| Patientin in die forensische Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost (KBO) | |
| gesperrt wurde. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht | |
| haben, salopp gesagt, schlampig gearbeitet, [1][urteilten die | |
| Verfassungsrichter]. Es geht dabei um keine Kleinigkeit – sondern um die | |
| Freiheit von Meike S. Für sie hat der teilweise Erfolg ihrer | |
| Verfassungsbeschwerde indes keine Konsequenzen: Sie bleibt weg gesperrt. | |
| Seit April vergangenen Jahres ist sie „vorläufig“ in der Forensik des KBO | |
| untergebracht. [2][Meike S. ist als Stalkerin ihres früheren | |
| Lebensgefährten durch Sachbeschädigungen, Bedrohungen und Beleidigungen | |
| aufgefallen.] So traktierte sie 2013 seinen Audi A8 mit dem Hammer, gut 50 | |
| Dellen waren es am Ende. „Wenn ich dich auf deinem Motorrad sehe, stecke | |
| ich einen Stock in die Speichen“, soll sie ihrem Ex auf die Mailbox | |
| gesprochen haben, und dass sie sein „Haus in Brand setzen“, die Familie | |
| seiner Schwester „aufschlitzen“ werde. | |
| Wahr gemacht hat sie all das nie. Aber: Eine Brandstiftung sei „nicht | |
| auszuschließen“, schreibt eine Psychiaterin in einem Gutachten über Frau S. | |
| Daraufhin wird sie in die Forensik eingewiesen. Dabei darf die Freiheit | |
| einer Person „nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen | |
| formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden“, schreiben die | |
| Verfassungsrichter. | |
| ## Gefährdungslage ist unklar | |
| In Bremen nahmen die zuständigen Richter es damit nicht so genau. Es fehle | |
| an der „gebotenen Begründungstiefe“, steht in dem Urteil aus Karlsruhe, und | |
| sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht hätten „wesentliche | |
| Umstände gänzlich außer Betracht gelassen“. | |
| Ob von Meike S. überhaupt eine Fremdgefährdung ausging? Unklar, finden die | |
| Verfassungsrichter nach Lektüre der Bremer Urteile. Als sie in die Forensik | |
| kam, habe sie schon acht Monate lang keine Straftat begangen – obwohl sie | |
| nach Meinung der Fachleute wahlweise an einer manischen Episode mit | |
| psychotischen Symptomen oder an einer paranoiden Schizophrenie litt. | |
| Wieder andere halten eine borderline-nahe Persönlichkeitsstörung für | |
| „wahrscheinlich“. Die zuständige Chefärztin am KBO, so erzählt es Sven | |
| Sommerfeldt, der Anwalt von Meike S., habe schlicht gesagt, die Frau sei | |
| „verrückt“. | |
| Allein: Das ist zwar behandlungsbedürftig, reicht aber nicht, um sie in der | |
| forensischen Psychiatrie einzusperren. Dafür müssten gleich zwei | |
| Voraussetzungen erfüllt sein: Die Betroffene muss zumindest „vermindert | |
| schuldfähig“ sein. Und es müssen von ihr „erhebliche rechtswidrige Taten … | |
| erwarten“ sein, deretwegen sie „für die Allgemeinheit gefährlich“ ist. … | |
| den Urteilen aus Bremen fehlt es aber „an der Begründung einer hinreichend | |
| konkreten Gefahr solcher Taten“. Die Gutachterin des Landes- und | |
| Oberlandesgerichts wollte sie lediglich „nicht ausschließen“, und die | |
| Drohungen, auf der diese Einschätzung basiert, fielen 2014. | |
| ## Kritik bleibt vorerst folgenlos | |
| Den Bremer Gerichten reichte das völlig aus. Dabei hätten sie auch „mildere | |
| Mittel“ prüfen müssen, sagen die Verfassungsrichter, also etwa | |
| Wohnsitzauflagen. So aber, urteilen die Verfassungsrichter, habe sowohl das | |
| Land- als auch das Oberlandesgericht die Frau in ihren Grundrechten | |
| verletzt. Die beide angesprochenen Gerichte sahen sich jedoch außerstande, | |
| bis Redaktionsschluss Nachfragen zu beantworten. | |
| „Das ist eine Klatsche“ für die Bremer Richter, sagt Sommerfeldt – aber | |
| Frau S. hat davon nichts, aus formellen Gründen: Das Urteil gegen sie | |
| bleibt zunächst bestehen. Derzeit liegt es zur Revision beim | |
| Bundesgerichtshof – und bis dort entschieden wird, können noch Monate | |
| vergehen, sagt Sommerfeldt. | |
| Dass man außerhalb Bremens die Rechtslage mitunter anders beurteilt, | |
| stellte schon der Generalbundesanwalt klar: „Ein Erfolg wird der | |
| Verfassungsbeschwerde nicht zu versagen sein“, schrieb er dem | |
| Verfassungsgericht. | |
| 24 Sep 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/08… | |
| [2] /Archiv-Suche/!5377716&s=&SuchRahmen=Print/ | |
| ## AUTOREN | |
| Jan Zier | |
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