| # taz.de -- Reform des Landesverrats-Paragrafen: Zwei Jahre später | |
| > Nach dem Landesverrats-Vorwurf gegen die Netzpolitik-Blogger, wollte Maas | |
| > das entsprechende Gesetz reformieren. Was ist daraus geworden? | |
| Bild: Andre Meister (links) und Markus Beckedahl (rechts) wurde Landesverrat vo… | |
| Journalisten müssen auch weiterhin damit rechnen, wegen Landesverrats | |
| verfolgt zu werden, wenn sie etwa über neue Methoden des | |
| Verfassungsschutzes berichten. Die von Justizminister Heiko Maas (SPD) | |
| angekündigte Prüfung des Landesverratsparagrafen führte zu keinerlei | |
| Änderung. | |
| Im Februar und April 2015 berichtete [1][der Blog netzpolitik.org] über | |
| neue Methoden der „Massendatenauswertung im Internet“, die das Bundesamt | |
| für Verfassungsschutz (BfV) einführte. Daraufhin stellte BfV-Präsident | |
| Hans-Georg Maaßen eine Strafanzeige. Auf Nachfrage der Behörden erklärte | |
| das BfV, dass hier „Staatsgeheimnisse“ offenbart worden seien. Kurz danach | |
| eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen | |
| „Landesverrats“ gegen die netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl und Andre | |
| Meister. | |
| Als dies Ende Juli 2015 bekannt wurde, gab es einen öffentlichen Aufschrei. | |
| Zwar wurde das Verfahren noch im August von der Bundesanwaltschaft | |
| eingestellt – aber nur weil die Informationen im Kern schon durch andere | |
| Veröffentlichungen bekannt gewesen waren. Wer wirklich Neues aufdeckt, muss | |
| weiterhin mit Ermittlungen wegen „Landesverrats“ oder ähnlicher Delikte | |
| rechnen. | |
| Eigentlich wollte der Gesetzgeber Strafverfahren gegen Journalisten | |
| vermeiden, wenn diese vertrauliche Papiere veröffentlichen. Seit einer | |
| Gesetzesänderung 2012 kann dies nicht mehr als „Verletzung von | |
| Dienstgeheimnissen“ bestraft werden. Dadurch wurde aber die große Keule des | |
| „Landesverrats“ für die Behörden interessant, da es dort noch keine | |
| Schutzvorschrift für Journalisten gibt. Die netzpolitik-Affäre hat gezeigt, | |
| dass mit solchen Verfahren durchaus zu rechnen ist. | |
| ## Politische Gnade der Exekutive | |
| Justizminister Maas sagte im Sommer 2015 zu, die Landesverratsparagrafen zu | |
| prüfen. Seither hat man von seiner Seite nichts mehr gehört. Nur Grüne und | |
| Linke legten entsprechende Anträge vor, die im Juni 2017 jedoch im | |
| Bundestag ohne Aussprache abgelehnt wurden. Nach Informationen der taz hat | |
| es im Justizministerium aber durchaus Überlegungen für eine Reform gegeben. | |
| So schlugen Ministerialbeamte vor, dass Ermittlungsverfahren wegen | |
| Landesverrats oder Offenbarung von Staatsgeheimnissen künftig nur noch „mit | |
| Ermächtigung der Bundesregierung“ möglich sein sollen. Bei einem | |
| Fachgespräch im Ministerium sollen sich Mitte 2016 auch die | |
| Rechtsprofessoren Detlev Sternberg-Lieben und Hansjörg Geiger für eine | |
| derartige Lösung ausgesprochen haben. | |
| Das Vorhaben wurde dann aber zunächst nicht weiterverfolgt – angeblich um | |
| Irritationen bei einem anderen Gesetzgebungsprojekt zu vermeiden: Nach der | |
| Böhmermann/Erdoğan-Affäre wollte die Bundesregierung, dass die Beleidigung | |
| ausländischer Staatsoberhäupter (§ 103) nicht mehr speziell bestraft werden | |
| kann. Dort hatte sich die laut Gesetz erforderliche Regierungsermächtigung | |
| gerade nicht bewährt, weil sie Strafverfahren unnötig politisch auflud. Die | |
| Abschaffung des Paragrafen 103 beschloss der Bundestag allerdings erst im | |
| Juni 2017 – wegen der nahenden Bundestagswahl war das zu spät für neue | |
| Initiativen beim Landesverrat. | |
| Falls Maas nach der Bundestagswahl wieder Justizminister wird, sollte er | |
| das Konzept seines Hauses aber besser nicht weiterverfolgen: Beim Schutz | |
| der Presse vor übermäßiger Strafverfolgung gerade auf die politische Gnade | |
| der Exekutive (hier der Bundesregierung) zu setzen, klingt nicht sehr | |
| vertrauenerweckend. Nötig ist vielmehr eine gesetzliche Klarstellung, dass | |
| Vorgänge von öffentlichem Interesse in der Demokratie generell keine | |
| Staatsgeheimnisse sein können. | |
| 18 Sep 2017 | |
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| [1] https://netzpolitik.org/ | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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