| # taz.de -- Prozess gegen Altermedia-Betreiber: Volksverhetzung als Zweck | |
| > Die Betreiber der Naziwebseite Altermedia stehen als Mitglieder einer | |
| > „kriminellen Vereinigung“ vor Gericht. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre | |
| > Haft. | |
| Bild: Alter! | |
| Stuttgart taz | | Sie wollten eine „Gegenöffentlichkeit“ für Nazi-Inhalte | |
| schaffen und müssen sich jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart | |
| verantworten. Im Stammheimer Hochsicherheitsbau begann an diesem Donnerstag | |
| der Prozess gegen vier mutmaßliche Betreiber des rechtsradikalen | |
| Hetzportals Altermedia. | |
| Die schon 2003 gegründete Webseite Altermedia war eine der wichtigsten | |
| Plattformen für rechte Propaganda. Als der ursprünglicher Betreiber Axel | |
| Möller wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt wurde, übernahmen | |
| 2011 Jutta Valentin und Ralph Kästner unter Aliasnamen die Plattform, so | |
| die Anklage. Der Server stand zunächst in den USA, später in Russland. Im | |
| Januar 2016 verbot Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die „Vereinigung“ | |
| Altermedia nach dem Vereinsgesetz. Gleichzeitig wurden Valentin und Kästner | |
| verhaftet, nach zwei Monaten aber aus der U-Haft entlassen. | |
| Die Bundesanwaltschaft hat Valentin und Kästner angeklagt, eine „kriminelle | |
| Vereinigung“ gegründet und als „Rädelsführer“ geleitet zu haben. Ihnen | |
| drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. | |
| Weitere Angeklagte sind die jeweils 64-jährigen Irmgard T. und Talmara | |
| Sch.; sie sollen Mitglieder der kriminellen Vereinigung gewesen sein. | |
| Abgetrennt wurde das Verfahren gegen Uwe P., der nicht erschien. Er wohnt | |
| in Lloret de Mar (Spanien) und behauptet, er sei weder reise- noch | |
| verhandlungsfähig. | |
| Die 49-jährige Valentin, die in einem Callcenter arbeitet, und der | |
| 28-jährige arbeitslose Informatiker Kästner stellten laut Anklage die | |
| technische Infrastruktur sicher und gaben die ideologischen Richtlinien | |
| vor. Wer auf Altermedia posten wollte, musste sich zu einer „offenen | |
| Grundhaltung gegenüber der nationalsozialistischen Weltanschauung“ | |
| bekennen. | |
| ## Siebzig Beispiele für Volksverhetzung | |
| Zweck der Vereinigung sei die „fortlaufende Veröffentlichung“ von | |
| strafbarer Volksverhetzung gewesen. Dabei hätten die vier Angeklagten nur | |
| „vereinzelt“ eigene Beiträge gepostet. Vorgeworfen wird ihnen vor allem, | |
| dass sie als Moderatoren strafbare Inhalte von anderen Personen | |
| freischalteten. | |
| Die Verlesung der Anklage dauerte zweieinhalb Stunden. Dabei wurden rund | |
| siebzig Beispiele für Volksverhetzung unterschiedlicher Art auszugsweise | |
| verlesen. So wurde auf Altermedia der Holocaust als „größte Lüge der | |
| Geschichte“ bezeichnet und Muslime als „Menschenmaterial, das man verwenden | |
| kann, um den Boden aufzuwischen“. Gefordert wurde eine „durchdachte Nacht- | |
| und Nebel-Aktion“, in der möglichst viele Ausländer „liquidiert“ werden | |
| sollen. Dazu kommen laut Anklage noch rund 700 Posts, in denen verbotene | |
| NS-Grußformeln wie „Heil Hitler“ benutzt wurden. | |
| ## Richter duldet T-Shirt | |
| Zur Verhandlung war nur rund ein Dutzend Sympathisanten der Angeklagten | |
| gekommen. Ein Polizist monierte das T-Shirt eines Besuchers mit der | |
| Aufschrift: „Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die | |
| Gerechtigkeit der deutschen Justiz“. Doch der Vorsitzende Richter Herbert | |
| Anderer schritt nicht ein. „Das kann eine freiheitlich-demokratische Justiz | |
| aushalten“, sagte er. | |
| Der Prozess wird bis weit ins kommende Jahr dauern. Beim nächsten Termin am | |
| 28. September wollen drei der vier Angeklagten aussagen. | |
| Ende August hatte Innenminister de Maizière auch das linksradikale Portal | |
| Indymedia linksunten vereinsrechtlich verboten. Hier sieht die | |
| Bundesanwaltschaft jedoch keine kriminelle Vereinigung – wohl weil für | |
| linksunten die Begehung und Ermöglichung von Straftaten nicht der | |
| Hauptzweck war. | |
| 14 Sep 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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