# taz.de -- Entscheidung im Fall „Altermedia“: Hassportal mit Ziel „Volks… | |
> Das OLG Stuttgart verurteilt die vier Portalbetreiber von „Altermedia“ | |
> als Rädelsführer und Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. | |
Bild: Seine Mitangeklagten bekommen Bewährung – aber der Informatiker Ralph … | |
Stuttgart taz | Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Betreiber des | |
rechtsextremen Hassportals Altermedia verurteilt. Sie hätten eine | |
kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzung betrieben. Die | |
Freiheitsstrafen wurden überwiegend zur Bewährung ausgesetzt. | |
Der deutsche Ableger des internationalen Nazi-Netzwerks Altermedia war 2003 | |
von Axel Möller gegründet worden. Es war das zentrale Portal für | |
Nazi-Hetze, Rassismus und Holocaust-Leugnung in Deutschland. | |
Als Möller 2011 wegen Volksverhetzung ins Gefängnis musste, übernahmen die | |
heute 49-jährige Jutta V. und der 29-jährige Ralph K. das Portal. Zwischen | |
2012 und 2016 wurden dort 209.000 Beiträge und Kommentare veröffentlicht. | |
Täglich wurde Altermedia mindestens 7.500 Mal aufgerufen. Anfang 2016 | |
verbot Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Seite. Seitdem hat | |
sich kein vergleichbares Portal mehr etabliert. | |
Das Oberlandesgericht (OLG) stufte Altermedia jetzt als „kriminelle | |
Vereinigung“ ein. Ziel sei die Begehung von Straftaten gewesen, | |
insbesondere von Volksverhetzung. „Auf Altermedia sollte jede | |
rechtsextremistische Position veröffentlicht werden, auch wenn sie strafbar | |
ist“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Anderer. Als die Betreiber auf | |
den offensichtlichen Beitrag eines Holocaust-Leugners hingewiesen wurden, | |
hatte Jutta V. geantwortet: „Der Beitrag bleibt.“ Dabei wurden alle | |
Beiträge vorab geprüft. | |
Die Prüfung beschränkte sich aber darauf, ob sie gegen die rechte | |
Ausrichtung der Seite oder gegen russische Gesetze verstoßen. Da der Server | |
in Russland stand, wurde zum Beispiel Kritik an Präsident Putin nicht | |
freigeschaltet. Insgesamt wurden nach Angabe des Gerichts rund zwanzig | |
Prozent der Beiträge und Kommentare nicht freigegeben. | |
Jutta V. und Ralph K. wurden als arbeitsteilige „Rädelsführer“ der | |
kriminellen Vereinigung verurteilt. V. soll für die inhaltliche Ausrichtung | |
zuständig gewesen sein, der Informatiker K. für die technische | |
Infrastruktur. V. erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, K. eine | |
Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Irmgard T. (64) und Talmara Sch. | |
(62) wurden als Mitglieder der Vereinigung zu Bewährungsstrafen von 15 und | |
8 Monaten verurteilt. Allen vieren wurde auch Volksverhetzung vorgeworfen, | |
weil sie entsprechende Beiträge geschrieben oder freigegeben hatten. | |
Richter Anderer zeigte sich ratlos, was die Motivation der Täter angeht. | |
„Wie kann man sich so über andere erheben und über das Leid anderer lustig | |
machen?“. Er vermutete, dass sich Jutta V., die zuletzt in einem Callcenter | |
arbeitete, wohl beruflich unterfordert gefühlt hatte und „endlich mal | |
zeigen wollte, welche Chef-Qualitäten in ihr stecken“. Bewährung wurde ihr | |
gewährt, weil sie der Polizei sofort nach dem Verbot die Passwörter zum | |
Server mitteilte und so eine schnelle Schließung der Altermedia-Seite | |
ermöglichte. Sie hatte auch ein umfassendes Geständnis abgelegt. | |
8 Feb 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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