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# taz.de -- Entscheidung im Fall „Altermedia“: Hassportal mit Ziel „Volks…
> Das OLG Stuttgart verurteilt die vier Portalbetreiber von „Altermedia“
> als Rädelsführer und Mitglieder einer kriminellen Vereinigung.
Bild: Seine Mitangeklagten bekommen Bewährung – aber der Informatiker Ralph …
Stuttgart taz | Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Betreiber des
rechtsextremen Hassportals Altermedia verurteilt. Sie hätten eine
kriminelle Vereinigung gebildet und Volksverhetzung betrieben. Die
Freiheitsstrafen wurden überwiegend zur Bewährung ausgesetzt.
Der deutsche Ableger des internationalen Nazi-Netzwerks Altermedia war 2003
von Axel Möller gegründet worden. Es war das zentrale Portal für
Nazi-Hetze, Rassismus und Holocaust-Leugnung in Deutschland.
Als Möller 2011 wegen Volksverhetzung ins Gefängnis musste, übernahmen die
heute 49-jährige Jutta V. und der 29-jährige Ralph K. das Portal. Zwischen
2012 und 2016 wurden dort 209.000 Beiträge und Kommentare veröffentlicht.
Täglich wurde Altermedia mindestens 7.500 Mal aufgerufen. Anfang 2016
verbot Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Seite. Seitdem hat
sich kein vergleichbares Portal mehr etabliert.
Das Oberlandesgericht (OLG) stufte Altermedia jetzt als „kriminelle
Vereinigung“ ein. Ziel sei die Begehung von Straftaten gewesen,
insbesondere von Volksverhetzung. „Auf Altermedia sollte jede
rechtsextremistische Position veröffentlicht werden, auch wenn sie strafbar
ist“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Anderer. Als die Betreiber auf
den offensichtlichen Beitrag eines Holocaust-Leugners hingewiesen wurden,
hatte Jutta V. geantwortet: „Der Beitrag bleibt.“ Dabei wurden alle
Beiträge vorab geprüft.
Die Prüfung beschränkte sich aber darauf, ob sie gegen die rechte
Ausrichtung der Seite oder gegen russische Gesetze verstoßen. Da der Server
in Russland stand, wurde zum Beispiel Kritik an Präsident Putin nicht
freigeschaltet. Insgesamt wurden nach Angabe des Gerichts rund zwanzig
Prozent der Beiträge und Kommentare nicht freigegeben.
Jutta V. und Ralph K. wurden als arbeitsteilige „Rädelsführer“ der
kriminellen Vereinigung verurteilt. V. soll für die inhaltliche Ausrichtung
zuständig gewesen sein, der Informatiker K. für die technische
Infrastruktur. V. erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, K. eine
Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Irmgard T. (64) und Talmara Sch.
(62) wurden als Mitglieder der Vereinigung zu Bewährungsstrafen von 15 und
8 Monaten verurteilt. Allen vieren wurde auch Volksverhetzung vorgeworfen,
weil sie entsprechende Beiträge geschrieben oder freigegeben hatten.
Richter Anderer zeigte sich ratlos, was die Motivation der Täter angeht.
„Wie kann man sich so über andere erheben und über das Leid anderer lustig
machen?“. Er vermutete, dass sich Jutta V., die zuletzt in einem Callcenter
arbeitete, wohl beruflich unterfordert gefühlt hatte und „endlich mal
zeigen wollte, welche Chef-Qualitäten in ihr stecken“. Bewährung wurde ihr
gewährt, weil sie der Polizei sofort nach dem Verbot die Passwörter zum
Server mitteilte und so eine schnelle Schließung der Altermedia-Seite
ermöglichte. Sie hatte auch ein umfassendes Geständnis abgelegt.
8 Feb 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Hetze
Hass
Urteil
Prozess
Indymedia
Schwerpunkt Neonazis
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Die Betreiber der Seite sollen selbst keine Strafdelikte begangen haben,
aber sie hätten kommunikative Straftaten anderer ermöglicht, so der
Vorwurf.
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Holocaust. Seit einem Jahr ist die Internetplattform verboten.
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