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# taz.de -- Der rot-grüne Senat mauert bei städtischen Firmen: Das Schweigen …
> Trotz Nachhakens und Kritik der Bürgerschaftspräsidentin verweigert der
> Senat Auskünfte zu den städtischen Kitas unter Verweis auf
> Geschäftsgeheimnisse.
Bild: Hat den Senat vergeblich an seine Auskunftspflicht erinnert: Bürgerschaf…
HAMBURG taz | Der rot-grüne Senat verweigert der Linken hartnäckig
Auskünfte über städtische Gesellschaften. Er begründet das vor allem damit,
dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Dabei hatte
Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) darauf hingewiesen, dass sich
öffentliche oder in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen in privater
Rechtsform darauf nicht berufen könnten.
„Das ergibt Sinn, weil sich der Staat nicht durch die Wahl der Rechtsform
aus seinen Pflichten schleichen darf“, findet der Linken-Abgeordnete Mehmet
Yildiz.
Die Oppositionsparteien und der jeweilige Senat haben sich in der
Vergangenheit immer wieder darum gestritten, inwieweit der Senat den
Abgeordneten der Bürgerschaft zur Auskunft verpflichtet ist. Die SPD, die
CDU und Die Linke sind in ähnlichen Fällen in den vergangenen Jahren bis
vor das Landesverfassungsgericht gezogen.
Das hat die Linke auch für den aktuellen Fall angekündigt. Hier hat die
Linke eine zweite Anfrage zum Thema Elbkinder-Kitas hinterhergeschickt, die
aber trotz der Ermahnungen der Bürgerschaftspräsidentin genauso
unbefriedigend beantwortet wurde.
Fragesteller Yildiz vermutet dahinter keine juristischen, sondern
politische Gründe: „Es geht nicht darum, ein Geschäftsgeheimnis in
Konkurrenz zu anderen Kita-Einrichtungen zu verteidigen, sondern darum, der
Öffentlichkeit Informationen zu verweigern.“ Der Senat wolle nicht, dass
nachprüfbar werde, ob die HauswirtschafterInnen der Kitas ihren Aufgaben
entsprechend bezahlt würden.
Die Linke findet, dass sich der Senat nicht einfach seiner Auskunftspflicht
entziehen kann, bloß weil er die zu 100 Prozent städtischen Elbkinder-Kitas
privatrechtlich organisiert hat. Rückhalt findet er bei der
Bürgerschaftskanzlei, die darauf hinweist, dass öffentlich-rechtliche
Unternehmen nicht Träger von Grundrechten sein könnten – auch nicht
staatlich beherrschte privatrechtliche Unternehmen. Aus den Grundrechten
leitet sich jedoch das Geschäftsgeheimnis ab.
Ein wenig nachgegeben hat der Senat bei der Antwort auf die wiederholte
Anfrage, indem er wenigstens detailliert begründete, warum er sich nicht zu
einer Auskunft berechtigt sieht. Eingebrockt hat ihm das ein Mann aus den
eigenen Reihen: der Abgeordnete Matthias Petersen, der 2010 gegen
Schwarz-Grün vors Verfassungsgericht zog.
Seitdem muss der Senat inhaltlich und nicht nur formal begründen, warum er
eine Frage nicht beantworten will. Im Elbkinder-Fall argumentiert der Senat
aber an den Einwänden der Bürgerschaftskanzlei vorbei, indem er mit dem
Aktienrecht argumentiert: Die von ihm entsandten Aufsichtsratsmitglieder
dürften keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben.
Yildiz hält das auch deshalb für unsinnig, weil dieses Argument auf eine
Konkurrenzsituation abstelle, die es gar nicht gebe. Denn nach dem
Kita-Gutscheinsystem erhielten alle Träger die gleichen Pauschalen für
Personal- und Sachkosten. Wie sie diese einsetzten, bleibe ihnen
überlassen. „Eine Konkurrenz im üblichen Sinne gibt es also fachlich
nicht“, sagt Yildiz. Die Einrichtungen konkurrierten lediglich um die
Kinder.
Im Übrigen sei das Antwortverhalten des Senats sehr unterschiedlich. „Mal
werden Antworten gegeben, mal werden die gleichen Antworten unter Berufung
auf das Geschäftsgeheimnis verweigert“, kritisiert Yildiz.
Unzufriedenheit mit den Antworten gibt es auch bei CDU und FDP. „Alles rund
um das Thema HSH Nordbank mauert der Senat weg“, sagt der FDP-Abgeordnete
Michael Kruse mit Blick auf ein aktuelles Beispiel. Allgemeiner formuliert
es Kruse so: „Dort, wo eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könnte,
fallen die Antworten dünn aus.“
31 Aug 2017
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Die Linke
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