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# taz.de -- BKA zu Akkreditierung beim G20-Gipfel: Datensammlung geht klar
> Journalisten wurden beim G20 die Akkreditierungen entzogen. Das BKA
> verteidigt nun die Datengrundlage für die Entscheidung.
Bild: BKA-Chef Münch (Archivbild) will keinen Fehler erkennen
Berlintaz | BKA-Chef Holger Münch hat die Speicherpraxis der Polizei
verteidigt. „Das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder speichern
nicht massenhaft Daten unbescholtener Bürger“, erklärte er am Freitag in
Berlin.
Zwar gestand er Fehler beim Entzug von Akkreditierungen während des
G20-Gipfels ein. „Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht
passieren. Wir ziehen unsere Lehren daraus“, sagte Münch. Grundsätzlich
verteidigte er aber die Praxis, Daten von Personen zu speichern, auch wenn
diese nicht von Gerichten verurteilt wurden.
Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Landespolizeien verschiedene
Dateien, darunter eine mit dem Titel „PMK-links-Z“ für vermeintliche
Linksextremisten. In die Datei können Personen laut Errichtungsanordnung
gelangen, wenn sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, aber auch,
wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“ eines Verdächtigen aufgefallen
sind oder wenn andere Gründe „die Annahme rechtfertigen, dass die
Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“.
Rein kommt man in diese Datei also relativ leicht, raus dagegen viel
schwieriger. Fällt ein Richter im Strafverfahren einen Freispruch, weil er
von der Unschuld der Person überzeugt ist, sollte der Eintrag im Normalfall
automatisch aus der Datei gelöscht werden. „Ein Problem ist aber, dass der
Sachbearbeiter der Polizei wissen muss, mit welchem Ergebnis das Verfahren
geendet“ hat, sagte Münch. Oft teile die Justiz das Urteil nicht mit,
obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sei. Das müsse sich ändern.
## Lange Lösch- und Prüfungsfristen
Aber auch ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung, von der die
Polizei erfährt, führt nicht automatisch zur Löschung. Endet das
Strafverfahren nur aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit,
bleibt der Eintrag oft in der Datei. „Ist noch ein Restzweifel da, darf der
Eintrag bleiben“, sagte Münch. Laut einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 ist dafür zwar eine
„eingehenden Würdigung“ des Einzelfalls nötig; ob diese in jedem Fall
erfolgt, ist aber unklar.
Bleibt eine Person auch nach Ende des Verfahrens in der Datei, erfolgt die
nächste Prüfung meist erst nach einer Frist, die in vielen Fällen zehn
Jahre beträgt. Laut Münch werden dann über 90 Prozent der verbliebenen
Einträge gelöscht. Allerdings sagte der BKA-Chef auch: Kamen
zwischenzeitlich „weitere Informationen dazu“, die zu der Einschätzung
führen, dass die Polizei die Person „im Auge behalten muss“, werden die
alten Einträge auch nach der Frist nicht gelöscht. So können selbst
Bagatellen Jahrzehnte im System bleiben.
1 Sep 2017
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
BKA
Holger Münch
Schwerpunkt Pressefreiheit
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