# taz.de -- BKA zu Akkreditierung beim G20-Gipfel: Datensammlung geht klar | |
> Journalisten wurden beim G20 die Akkreditierungen entzogen. Das BKA | |
> verteidigt nun die Datengrundlage für die Entscheidung. | |
Bild: BKA-Chef Münch (Archivbild) will keinen Fehler erkennen | |
Berlintaz | BKA-Chef Holger Münch hat die Speicherpraxis der Polizei | |
verteidigt. „Das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder speichern | |
nicht massenhaft Daten unbescholtener Bürger“, erklärte er am Freitag in | |
Berlin. | |
Zwar gestand er Fehler beim Entzug von Akkreditierungen während des | |
G20-Gipfels ein. „Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht | |
passieren. Wir ziehen unsere Lehren daraus“, sagte Münch. Grundsätzlich | |
verteidigte er aber die Praxis, Daten von Personen zu speichern, auch wenn | |
diese nicht von Gerichten verurteilt wurden. | |
Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Landespolizeien verschiedene | |
Dateien, darunter eine mit dem Titel „PMK-links-Z“ für vermeintliche | |
Linksextremisten. In die Datei können Personen laut Errichtungsanordnung | |
gelangen, wenn sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, aber auch, | |
wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“ eines Verdächtigen aufgefallen | |
sind oder wenn andere Gründe „die Annahme rechtfertigen, dass die | |
Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“. | |
Rein kommt man in diese Datei also relativ leicht, raus dagegen viel | |
schwieriger. Fällt ein Richter im Strafverfahren einen Freispruch, weil er | |
von der Unschuld der Person überzeugt ist, sollte der Eintrag im Normalfall | |
automatisch aus der Datei gelöscht werden. „Ein Problem ist aber, dass der | |
Sachbearbeiter der Polizei wissen muss, mit welchem Ergebnis das Verfahren | |
geendet“ hat, sagte Münch. Oft teile die Justiz das Urteil nicht mit, | |
obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sei. Das müsse sich ändern. | |
## Lange Lösch- und Prüfungsfristen | |
Aber auch ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung, von der die | |
Polizei erfährt, führt nicht automatisch zur Löschung. Endet das | |
Strafverfahren nur aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit, | |
bleibt der Eintrag oft in der Datei. „Ist noch ein Restzweifel da, darf der | |
Eintrag bleiben“, sagte Münch. Laut einem Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 ist dafür zwar eine | |
„eingehenden Würdigung“ des Einzelfalls nötig; ob diese in jedem Fall | |
erfolgt, ist aber unklar. | |
Bleibt eine Person auch nach Ende des Verfahrens in der Datei, erfolgt die | |
nächste Prüfung meist erst nach einer Frist, die in vielen Fällen zehn | |
Jahre beträgt. Laut Münch werden dann über 90 Prozent der verbliebenen | |
Einträge gelöscht. Allerdings sagte der BKA-Chef auch: Kamen | |
zwischenzeitlich „weitere Informationen dazu“, die zu der Einschätzung | |
führen, dass die Polizei die Person „im Auge behalten muss“, werden die | |
alten Einträge auch nach der Frist nicht gelöscht. So können selbst | |
Bagatellen Jahrzehnte im System bleiben. | |
1 Sep 2017 | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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