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# taz.de -- Gesichtserkennungstest in Berlin: Niedrige Trefferquote
> In Berlin wird die Gesichtserkennung vor laufender Kamera getestet. Es
> ist die anspruchsvollste Nutzung des bislang wenig erfolgreichen
> Verfahrens.
Bild: Nix erkennbar: Ob die Überwachungskamera mehr sieht?
Freiburg taz | Jedes Gesicht hat charakteristische Merkmale, etwa das
Verhältnis der Augen zu anderen Gesichtsteilen. Diese Merkmale können
biometrisch vermessen und in digitale Daten – ein sogenanntes
Template/Muster – übersetzt werden. Bei der biometrischen Gesichtserkennung
werden nicht die Fotos, sondern zwei Templates miteinander verglichen.
Die einfachste Form der Gesichtserkennung ist der 1:1-Vergleich, die
sogenannte Verifikation. Im Sicherheitsbereich findet man sie zum Beispiel
bei der automatisierten Passkontrolle an deutschen Flughäfen. Dabei wird
nur festgestellt, ob der Fluggast seine eigenen Papiere vorzeigt und nicht
den Pass einer Person, die ihm ähnlich sieht. Hierzu wird bei der Kontrolle
ein aktuelles Foto des Fluggasts gefertigt, dessen Template mit dem im Pass
gespeicherten Template des Passfotos verglichen wird.
Anspruchsvoller ist der Abgleich von Fotos mit Datenbanken (1:n), die
sogenannte Identifikation. Hier gibt es im Sicherheitsbereich viele
mögliche Anwendungsfälle: Ein Verhafteter weigert sich, seinen (richtigen)
Namen zu sagen, das Opfer hat ein Selfie mit dem mutmaßlichen Täter auf
seinem Smartphone gespeichert oder ein Observationsteam fotografiert eine
unbekannte Person.
Um herauszufinden, um wen es sich handelt, kann das Bundeskriminalamt (BKA)
Aufnahmen mit der nationalen polizeilichen Zentraldatenbank (Inpol-Z)
abgleichen, die unter anderem digitalisierte Fotos aus der
erkennungsdienstlichen Behandlung von rund 3,5 Millionen Personen enthält.
Über das BKA können auch Bundespolizei und Landeskriminalämter diese
Gesichtserkennung nutzen. In den vergangenen Jahren haben sich die Abfragen
bei über 15.000 pro Jahr eingependelt. Aber: Die Zahl der Treffer ist
gering, sie liegt manchmal nur bei rund zwei Prozent.
Das BKA hat nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, einen
Lichtbilddatenbank-Abgleich etwa mit den Fotos im Ausländerzentralregister,
in der Antiterrordatei oder im Schengen-Informationssystem durchzuführen.
Die Bundesregierung hat auch versichert, dass sie aus den bei Pass- und
Ausweisbehörden gespeicherten digitalen Lichtbildern keine Bilddatenbank
der deutschen Bevölkerung aufbauen will.
Die anspruchsvollste Nutzung der Gesichtserkennung wäre [1][die von Thomas
de Maizière angekündigte „intelligente Videoüberwachung“], bei der im
laufenden Kamerabetrieb die Gesichter der Passanten mit
Fahndungsdatenbanken abgeglichen würden.
1 Aug 2017
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[1] /Gesichtserkennung-in-Berlin/!5430193
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Thomas de Maizière
Gesichtserkennung
Datenschutz
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