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# taz.de -- Umstrittene Justizreform in Polen: Die EU droht mit Sanktionen
> Polen solle die umstrittene Justizreform aussetzen, fordert die
> EU-Kommission. Sie befürchtet „negative Konsequenzen“ für die
> Rechtsstaatlichkeit.
Bild: EU-Flagge beim Protest: Demo gegen die Justizreform in Polen
Brüssel afp | Die EU-Kommission hat die polnische Regierung aufgefordert,
ihre [1][umstrittene Justizreform] auszusetzen. Brüssel habe
„schwerwiegende Bedenken“ gegen dazu laufende Gesetzesvorhaben, erklärte
die Behörde am Mittwoch. Sie könnten „sehr bedeutende negative Auswirkungen
auf die Unabhängigkeit der Justiz“ in Polen haben. Die Kommissare
diskutierten demnach bei ihrer wöchentlichen Sitzung „rechtliche und
politische Optionen“ als Reaktion, darunter Vertragsverletzungsverfahren
und ein Verfahren, das bis zum Stimmrechtsentzug auf europäischer Ebene
führen kann.
Die Kommission forderte die rechtsnationale polnische Regierung auf, den
Dialog mit Brüssel über die Rechtsstaatlichkeit wieder aufzunehmen. Sie
kritisierte insgesamt vier Gesetzesvorhaben, die den Einfluss der Regierung
auf die Besetzung von Richterstellen ausweiten sollen. Die Kommission will
nun „eine umfassende rechtliche Analyse“ vornehmen und sich dann bei ihrem
Treffen in der kommenden Woche erneut mit der Frage befassen.
Wegen einer vorangegangenen Justizreform hatte die EU-Kommission bereits im
Januar 2016 ein Verfahren wegen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit gegen
Warschau eingeleitet. Grund war damals die Reform des Verfassungsgerichts,
die aus Sicht Brüssels die Unabhängigkeit der Richter und die Demokratie in
Polen in Gefahr bringt. Das bisher in der EU-Geschichte einmalige Verfahren
gegen einen Mitgliedstaat kann bis zum Stimmrechtsentzug auf europäischer
Ebene führen.
Mitte Mai hatte dann erstmals der EU-Ministerrat über die Lage des
Rechtsstaates in Polen beraten. Die anderen EU-Regierungen forderten die
EU-Kommission auf, vorerst weiterhin den Dialog mit Warschau zu suchen. Ein
Stimmrechtsentzug setzt eine einstimmige Entscheidung der anderen
Mitgliedstaaten voraus. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits klar
gemacht, dass er dies nicht mittragen würde.
Vertragsverletzungsverfahren kann die Kommission dagegen ohne Zustimmung
der anderen Mitgliedstaaten einleiten. Sie können bis zu einem Verfahren
vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der bei festgestellten Verstößen
Geldbußen verhängen kann.
19 Jul 2017
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