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# taz.de -- Inhaftierte nach dem G20-Gipfel: Hamburg macht Gefangene
> 51 Personen sitzen wegen der Krawalle beim Gipfel in U-Haft. Den meisten
> wird Körperverletzung vorgeworfen, einem sogar Mordversuch.
Bild: Nicht schön: die GeSa in Hamburg
Hamburg taz Nicht alle zum G20-Gipfel nach Hamburg gereisten
Demonstrant*innen haben es nach Ende des Gipfels wieder nach Hause
geschafft. 51 Menschen sitzen stattdessen in Untersuchungshaft. Die
Staatsanwaltschaft hatte gegen 85 Menschen Haftbefehle beantragt.
In einigen Fällen, in denen die Richter*innen anders entschieden, will die
Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Den Festgenommenen wirft sie
schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vor.
Die mutmaßlichen Täter*innen kommen überwiegend aus Deutschland: 28 der 51
Inhaftierten sind Deutsche, gleich danach kommen Italiener*innen und
Französ*innen. Die restlichen kommen aus Spanien, Russland, den
Niederlanden, der Schweiz und Österreich.
Der mit Abstand schwerste Tatvorwurf richtet sich aber gegen einen
Deutschen: Einem 27-Jährigen wird neben gefährlicher Körperverletzung und
gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr versuchter Mord vorgeworfen. Er
soll am Donnerstagabend mit einem Laserpointer aus einem Dachfenster den
über ihm kreisenden Polizeihubschrauber angeleuchtet und so dessen Piloten
geblendet haben. Einen möglichen Absturz des Hubschraubers soll er dabei in
Kauf genommen haben.
Bei den weniger schweren Delikten handelt es sich hauptsächlich um
Flaschen- und Steinwürfe, in Einzelfällen auch das Werfen von
Molotowcocktails, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft
Nana Frombach. Es dürfte jedoch schwierig werden, Einzelpersonen
nachzuweisen, dass genau sie es waren, die in der unübersichtlichen Menge
aufgebrachter Demonstrant*innen und herumstehender Passant*innen Steine
oder Flaschen geworfen haben. Während der Ausschreitungen im
Schanzenviertel vergangenes Wochenende herrschte allgemeines Chaos.
## Mindestens sechs Monate Gefängnis
Wer dennoch wegen gefährlicher oder versuchter gefährlicher
Körperverletzung aufgrund eines Stein- oder Flaschenwurfs verurteilt wird,
muss mit mindestens sechs Monaten Gefängnis rechnen. Theoretisch drohen
dafür bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.
Der Anwaltliche Notdienst hatte am Montag Bilanz der Gipfeltage gezogen und
sowohl das Vorgehen der Polizei als auch die Umstände in der eigens für
Gipfelgegner*innen eingerichteten Gefangenensammelstelle (GeSa) kritisiert.
Direkt auf dem GeSa-Gelände war eine Außenstelle des Amtsgerichts
eingerichtet worden, damit die Gefangenen schnellstmöglich einer
Haftrichter*in vorgeführt werden konnten – denn so schreibt es das Gesetz
vor.
Trotzdem hätte es immer mindestens 12 Stunden gedauert, bis die Gefangenen
eine Richter*in zu sehen bekommen hatten, sagte die Anwältin Daniela Hödl.
In manchen Fällen habe es sogar 24 Stunden gedauert. „Das ist eine massive
Verletzung des Gebots der Unverzüglichkeit.“ Zudem sei den Anwält*innen der
Zugang zu ihren Mandant*innen erschwert worden.
Den Gefangenen sei statt der Nummer des Anwaltlichen Notdienstes ein
Hamburger Telefonbuch vorgelegt worden, mit der Aufforderung, sich eine
Telefonnummer rauszusuchen. Der Anwaltliche Notdienst fordert, die
Geschehnisse um G20 von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
klären zu lassen.
11 Jul 2017
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Hamburg
Landfriedensbruch
Körperverletzung
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