# taz.de -- Gerichtsurteil zu Onlinebanking: TAN-Simse bleibt am Kunden hängen | |
> Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Grundsätzlich dürfen Banken ihren | |
> Kunden Gebühren für TAN-SMS berechnen, unter Auflagen. | |
Bild: Zehn Cent für jede TAN-SMS: Nach dem Urteil könnten mehr Banken das Sys… | |
FREIBURG taz | Banken können für TAN-SMS, die aufs Handy des Kunden | |
geschickt werden, Gebühren verlangen. Dies entschied jetzt der | |
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Allerdings dürfen nur TANs | |
abgerechnet werden, die vom Kunden auch für eine Banktransaktion genutzt | |
wurden. | |
TAN ist die Abkürzung für „Transaktionsnummer“. Mit einer solchen TAN kann | |
sich der Kunde authentifizieren, wenn er online auf sein Bankkonto | |
zugreifen will. Bevor er Geld überweist oder einen Dauerauftrag einrichtet, | |
muss er die richtige TAN eingeben. Früher bekamen Kunden die TANs auf | |
langen Papierlisten zugesandt. Heute ist es üblich, die TAN für jede | |
Überweisung von der Bank per SMS aufs Mobiltelefon geschickt zu bekommen. | |
Die Kreissparkasse Groß-Gerau und einige andere Banken kamen nun auf die | |
Idee, dass man für das [1][Verschicken dieser TAN-Nummern ein Entgelt] | |
fordern könnte. 10 Cent verlangte die Sparkasse für „jede“ TAN-SMS. Dageg… | |
klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband, um ein Grundsatzurteil zu | |
erreichen. | |
Wer bei der Kreissparkasse Groß-Gerau ein Onlinekonto unterhalte, müsse | |
hierfür bereits 2 Euro pro Monat bezahlen. Es sei eine „unangemessene | |
Benachteiligung“ der Kunden, so der Verband, wenn diese daneben weitere | |
Entgelte für einzelne Teilleistungen zahlen müssen – schließlich nutze die | |
Identifizierung der Kunden ja vor allem den Banken, weil es sie vor | |
Schadenersatzforderungen schütze. Eine solch nachteilige Regelung könne | |
jedenfalls nicht per AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung) eingeführt werden. | |
Die Sparkasse entgegnete, dass die Kosten für die SMS eine normale | |
Preisabrede für eine Leistung seien. Hier greife die AGB-Kontrolle gar | |
nicht. Die Übersendung der TAN-SMS sei insofern eine „Sonderleistung“ der | |
Bank, die die Bedienung des Onlinekontos besonders bequem mache. Der Kunde | |
könne ja weiterhin TANs von Papierlisten nutzen, was kostenlos sei. Der | |
Bundesgerichtshof gab nun sowohl der Bank als auch den Verbraucherschützern | |
teilweise recht. Grundsätzlich darf die Bank laut Gesetz für ihre | |
„Zahlungsdienste“ ein Entgelt verlangen. Ein solcher „Zahlungsdienst“ s… | |
auch die Übersendung der TAN-SMS. | |
Allerdings könne die Bank nur dann ein Entgelt hierfür verlangen, wenn die | |
TAN auch tatsächlich der Erteilung eines Zahlungsauftrags dient. Wenn die | |
TAN gar nicht genutzt wird, zum Beispiel weil sich der Kunde kurzfristig | |
umentscheidet oder schlechter Handy-Empfang oder ein zeitliches Problem | |
eine Verarbeitung verunmöglicht, könne die Bank auch keine Gebühren | |
verlangen. Damit haben die Kreditinstitute nun Rechtsklarheit. Banken, die | |
schon Entgelte für TAN-SMS verlangen, müssen ihre Regeln den Vorgaben | |
anpassen. Andere Banken könnten nun nachziehen und ähnliche Gebühren | |
einführen. | |
25 Jul 2017 | |
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[1] /Kommentar-Gebuehren-fuer-Bankendienste/!5429219 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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