| # taz.de -- Bundesverfassungsgericht urteilt: Blitzabschiebung gestoppt | |
| > Die Abschiebung eines erkrankten Nigerianers wurde vorerst untersagt. | |
| > Auch bei kurzfristigen Ausweisungen müsse eine Einzelfallprüfung möglich | |
| > sein. | |
| Bild: Stoppte die Abschiebung nach Nigeria: ein Bundesverfassungsrichter | |
| Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag kurzfristig | |
| die Abschiebung eines psychisch kranken Nigerianers gestoppt. Der | |
| entsprechende Eilbeschluss wurde am Samstag durch das Gericht | |
| veröffentlicht. | |
| Es muss ein dramatischer Tag gewesen sein. Am 20. Juli wurde einem | |
| 48-Jährigen von bayerischen Behörden mitgeteilt, dass er unverzüglich nach | |
| Nigeria abgeschoben werde. Doch der Mann befindet sich in stationärer | |
| psychiatrischer Behandlung. Der Chefarzt der Klinik bescheinigte ihm, dass | |
| er nicht reisefähig ist. Der Patient befinde sich schon seit Ende Juni in | |
| der Klinik und sei auch weiterhin stationär behandlungsbedürftig. Er leide | |
| an einer paranoiden Schizophrenie, die erst jüngst diagnostiziert wurde. | |
| Mit dieser Bescheinigung beantragte Iris Ludwig, die Anwältin des | |
| Nigerianers, sofort eine Aussetzung der Abschiebung. Das Verwaltungsgericht | |
| München lehnte den Antrag allerdings postwendend ab. Noch am 10. Februar | |
| und am 23. März 2017 sei die Reisefähigkeit des Mannes „vollumfänglich“ | |
| bestätigt worden. Die aktuelle Stellungnahme des Chefarztes sei dagegen | |
| unerheblich, da sie sich ohne nähere Begründung darauf beschränke, eine | |
| fehlende Reisefähigkeit zu behaupten. | |
| Hiergegen legte Ludwig Verfassungsbeschwerde ein und beantragte eine | |
| einstweilige Anordnung. Mit Erfolg. Noch am gleichen Tag entschied eine mit | |
| drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts: „Die Abschiebung des | |
| Antragstellers wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, | |
| längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt.“ | |
| ## Genug Zeit für nötige Prüfungen | |
| Eine ausführlichere aktuelle ärztliche Stellungnahme sei „in der Kürze der | |
| Zeit offenkundig nicht möglich“ gewesen. Schließlich sei die beabsichtige | |
| Abschiebung „erst am heutigen Tag“ bekannt geworden. Es sei fraglich, ob | |
| der Beschluss des Münchener Verwaltungsgerichts das Recht auf körperliche | |
| Unversehrtheit und den Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichend | |
| berücksichtigt habe, so Karlsruhe. | |
| Die Eilentscheidung der Verfassungsrichter weist über den Einzelfall | |
| hinaus. Die Richter machen damit deutlich, dass Abschiebungen mit extrem | |
| kurzer Ankündigung nicht den Rechtschutz der Betroffenen verkürzen dürfen. | |
| Notfalls wird das Bundesverfassungsgericht sicherstellen, dass genügend | |
| Zeit bleibt, die notwendigen Prüfungen vorzunehmen, etwa mit Blick auf eine | |
| neu diagnostizierte schwere psychische Krankheit. | |
| Federführender Richter für das Asylrecht ist in Karlsruhe Ulrich Maidowski, | |
| der zuvor am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tätig war. „Wir müssen | |
| immer den Einzelfall sehen“, sagte er voriges Jahr bei einer Diskussion auf | |
| dem Juristentag in Essen. | |
| 23 Jul 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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