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# taz.de -- Urteile zur Mietpreisbremse: Wirrwarr auf dem Markt
> Im einen Stadtteil wirkt sie, im anderen nicht: Nach zwei Hamburger
> Gerichtsurteilen herrscht Unklarheit über die Mietpreisbremse.
Bild: Noch im Rahmen oder schon zu teuer? In Hamburg ist das bei den Wohnungsmi…
Hamburg taz | Eigentlich sollte die Mietpreisbremse vor überteuerten
Mietverträgen schützen. In Hamburg sorgt das Gesetz aber hauptsächlich für
Verwirrung. Die Amtsgerichte scheinen sich nicht einig zu sein, ob sie die
Bremse für wirksam erachten.
Fall 1, Amtsgericht Altona: Ein Mieter fordert eine Rückerstattung von
2.100 Euro von seinem Vermieter. Am 23. Mai wird bekannt, dass das Gericht
die Klage ablehnt. Im Urteil heißt es, dass die Stadt Hamburg den Erlass
der Mietbegrenzungsverordnung nicht ausreichend begründet habe. „Die
Begründung war nicht öffentlich zugänglich“, bestätigt auch John Siebke,
Anwalt des beklagten Vermieters. Die Mietpreisbremse ist demnach unwirksam.
Fall 2, Amtsgerichte St. Georg: Ein Mieter aus Hohenfelde erwirkt eine um
240 Euro verringerte Netto-Kaltmiete. Das Urteil wird am 22. Juni gefällt.
Die Richterin begründet das Urteil unter anderem mit der angespannten Lage
auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und bezieht sich auf die Begründung der
Verordnung. Die Mietpreisbremse ist demnach wirksam.
## Stadt sieht keinen Handlungsbedarf
Für Siegmund Chychla, Vorsitzender des [1][Mietervereins zu Hamburg], ist
der Fall klar: „Der Altonaer Richter hatte die Begründung des Senats nicht
vorliegen“, sagt er. Bei der Richterin in St. Georg war das anders: In
ihrem Urteil bezieht sie sich ganz klar auf die Begründung der Verordnung.
Doch obwohl die Urteile gegensätzlicher nicht sein könnten, sieht die Stadt
keinen Handlungsbedarf: „Die Mietpreisbremse ist in Hamburg rechtssicher
begründet“, sagt Magnus-Sebastian Kutz, Sprecher der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen.
Doch diese Verwirrung ist für den Mieterverein und den Verein [2][Mieter
helfen Mietern] nicht das Hauptproblem – das bestehe in den vielen
Ausnahmeregelungen. Beide fordern die Stadt darum auf, diese zu streichen.
Damit würde die Mietpreisbremse gleich sehr viel transparenter werden. So
sind zum Beispiel Neubauten von der Mietpreisbremse ausgeschlossen –
derzeit ist jedoch nicht definiert, was als Neubau gilt. Oft beziehen sich
Vermieter daher auf umfangreiche Sanierungen und berufen sich auf die
Neubauregelung.
## Ausnahmeregelungen ausgenutzt
„Viele schicken nur den Maler durch“, sagt Siegmund Chychla. Das ist ihnen
Grund genug, die Miete zu erhöhen und die Wohnungen als saniert zu
bezeichnen. Eve Raatschen vom Verein Mieter helfen Mietern schildert
Ähnliches: „Viele Vermieter bauen eine Einbauküche ein, schleifen den
Fußboden ab und sagen, das ist ein Neubau.“ Damit werde die
Ausnahmeregelung des Neubaus sinnwidrig ausgenutzt.
Laut Mieterverein gibt es in Hamburg etwa 56.000 Neuanmietungen pro Jahr.
Bei Neuvermietungen sind aber eigentlich nur zehn Prozent Mietsteigerung
erlaubt. Das Problem: Viele wissen gar nicht, wie viel der Vormieter
eigentlich gezahlt hat. Das nutzen Vermieter oft aus. Nach einer Auswertung
der Wohnungsanzeigen kommt der Mieterverein zu dem Ergebnis, dass rund
35.000 Wohnungen in Hamburg überteuert sind.
Wer nach dem 1. Juni 2015 einen Mietvertrag abgeschlossen hat, kann
ausrechnen, ob er zu viel zahlt. Dazu reicht der Vergleich der eigenen
Miete mit dem ortsüblichen Durchschnitt. Alternativ gibt es kostenlose
Online-Angebote. Zahlt man zu viel, sollte man rechtlichen Beistand suchen.
Auch das bieten Vereine wie der Mieterverein zu Hamburg oder Mieter helfen
Mietern. Eine Klage lohne sich in vielen Fällen, sagt Siegmund Chychla.
21 Jul 2017
## LINKS
[1] https://www.mieterverein-hamburg.de/de/
[2] https://mhmhamburg.de
## AUTOREN
Katharina Kücke
## TAGS
Mieten
Mietpreisbremse
Gentrifizierung
Mieterverein
Die Linke Berlin
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Hamburg
Mietpreisbremse
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