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# taz.de -- Staatsgeld für Kirche in Spanien: Illegale Klerusfinanzierung
> Die Kirche hat in Spanien zahlreiche Privilegien. Doch staatliche
> Zuschüsse oder Steuerbefreiungen können illegale Beihilfe sein.
Bild: Skyline von Getafe, 14 Kilometer südlich von Madrid
Madrid taz | Steuerbefreiungen für die katholische Kirche können eine
unzulässige staatliche Beihilfe sein. Das sei etwa dann der Fall, wenn
damit eine wirtschaftliche Tätigkeit unterstützt wird. Dieses weitreichende
Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg
(Rechtssache C-74/16) gefällt.
Die Katholiken hatten den Rechtsstreit selbst ausgelöst. Ein kirchlicher
Orden in Getafe, nahe der Hauptstadt Madrid, hatte für den Ausbau der Aula
seiner Schule 24.000 Euro an kommunalen Abgaben für die Baugenehmigung
bezahlt. Da die Katholische Kirche in Spanien dank eines 1979 zwischen
Madrid und dem Vatikan geschlossenen Vertrags von Steuern befreit ist,
verlangte der Orden den Betrag zurück. Das zuständige Madrider
Verwaltungsgericht hatte infolge des Verfahrens Luxemburg angerufen. Der
EuGH sollte klären, ob der von der Kirche geforderte Steuererlass
rechtmäßig sei. Das Verwaltungsgericht sah in einem Steuererlass eine
Wettbewerbsverzerrung.
Der EuGH sieht dies ebenso, „wenn im fraglichen Lokal wirtschaftliche
Aktivitäten stattfinden“. Die betroffene Schule ist zweigleisig. Ein Teil
der Ausbildung ist staatlich finanziert. Ein anderer Teil ist rein privat.
Nach Ansicht des EuGH könnte die Steuerbefreiung auch dem privaten Zweig
der Schule zugute kommen. Dies würde dann ein Wettbewerbsvorteil gegenüber
nicht kirchlichen Privatschulen darstellen. Inwieweit dies der Fall ist,
müssen jetzt die Richter in Spanien klären.
Laut einer Studie der spanischen Organisation Laizistisches Europa erhält
die Katholische Kirche jährlich direkt oder indirekt rund 11 Milliarden
Euro vom Staat. Das ist rund ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Zum
Teil stammt das Geld aus der Kirchensteuer, zum anderen aus Zuwendungen an
katholische Schulen, die ins staatliche Schulnetz integriert sind, oder aus
Hilfen für kirchliche NGOs. Außerdem zahlt die Kirche grundsätzlich keine
Immobiliensteuer. Von dieser Regelung sind nicht nur die Kirchengebäude
selbst betroffen, sondern auch die unzähligen Wohnungen und Gebäude, die
die Kirche vermietet.
Insgesamt soll die Kirche 110.000 steuerbefreite Immobilien ihr Eigen
nennen. In Bischofsstädten wie Ávila, Toledo, Burgos oder Santiago gehören
zwei Drittel des bewohnten Grund und Bodens der Kirche. Auch in 8.000
spanischen Gemeinden verfügt die Kirche über bebautes Land. Hinzu kommen
über 150.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche.
28 Jun 2017
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Kirche
Spanien
Finanzen
Kirchensteuer
Spanien
Katalonien
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Franco
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