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# taz.de -- Kommentar Ehe und Kirchensteuer: Du hast die Katze, ich hab die Kir…
> Besserverdienende Atheisten zahlen ihrem gläubigen Partner weiterhin die
> Kirchensteuer. Die Kirche sollte „Nein“ zu dieser Abgabe sagen.
Bild: Die Katze ist vermutlich auch nicht katholisch
Auf den ersten Blick mag das [1][Straßburger Urteil] einleuchtend sein. Wer
heiratet und dadurch die steuerrechtlichen Vorteile beim Ehegattensplitting
erlangt, muss auch die Nachteile bei der Kirchensteuer in Kauf nehmen.
Besserverdienende Atheisten in einer Ehe zahlen ihrem schlechter oder gar
nicht verdienenden gläubigen Partner die Kirchensteuer, wenn sie gemeinsam
steuerlich veranlagt werden. Wenn ein Paar diese Regelung nicht will, kann
es eine getrennte Veranlagung beantragen – oder beide können aus der Kirche
austreten.
Und dann existiert noch eine dritte Möglichkeit: Die Kirchen könnten von
sich aus darauf verzichten, Konfessionslose für die Zahlung der
Kirchensteuer ihres Partners heranzuziehen. Sie würden damit einen großen
Beitrag zum Ehefrieden leisten.
Konfessionslose haben sich in vielen Fällen bewusst dafür entschieden, den
Kirchen kein Geld mehr zukommen zu lassen. Mit ihren Partnern sind sie
nicht wegen, sondern trotz deren Glaubens zusammen. Die
Kirchenmitgliedschaft des eigenen Mannes oder der eigenen Frau ist für sie
so etwas wie in anderen Beziehungen eine Katzen- oder FC Bayern-Liebe: eine
Marotte, die man hinnimmt, einem aber in schlechten Stunden eine Ahnung
gibt, bei dem Partner könnte noch mehr seltsam sein.
Um in Beziehungen die gegenseitige Achtung zu erhalten, ist es wichtig,
sich nicht über die gemeinsame Finanzierung persönlicher Vorlieben streiten
zu müssen: Katzenstreu und Fußballtickets sollten aus dem persönlichen
Budget, nicht aus der Haushaltskasse bezahlt werden.
So ist es auch mit der Kirchensteuer: Wer glückliche Ehen will, lässt
Atheisten nicht die Kirchensteuern seines Partners oder seiner Partnerin
bezahlen. Sich über eine christliche oder atheistische Erziehung der Kinder
zu einigen, ist schon anstrengend genug. Aber die Kirchen, die Probleme mit
der Finanzierung ihrer Gotteshäuser haben, sehen das anders.
6 Apr 2017
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## AUTOREN
Martin Reeh
## TAGS
Kirchensteuer
Europäischer Gerichtshof
Religionsfreiheit
Straßburg
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katholisch
Evangelische Kirche
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