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# taz.de -- Hotelkette des US-Präsidenten: Trump wegen Bereicherung verklagt
> Zwei Generalstaatsanwälte sehen in Trumps Hotelgeschäften einen
> Verfassungsverstoß. Dessen Einreisestopp scheiterte vor einem weiteren
> Gericht.
Bild: Gesuchte Adresse bei Schmeichlern des US-Präsidenten: Trump-Hotel in Was…
Washington/Los Angeles afp | US-Präsident Donald Trump ist wegen des
Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt von zwei
Generalstaatsanwälten verklagt worden. Die obersten Strafverfolger des
US-Bundesstaats Maryland und der Hauptstadt Washington werfen Trump in
ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in
verfassungswidriger Weise für seine geschäftlichen Interessen zu
missbrauchen. Dabei geht es unter anderem um ein Luxushotel Trumps in
Washington.
Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich
wie Trump weigere, „sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen
loszusagen“, erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks
District of Columbia, Karl Racine. Er warf Trump einen „eklatanten“
Verfassungsverstoß vor.
Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das in Nähe des Weißen
Hauses gelegene Trump International Hotel, das bei ausländischen
Regierungsmitgliedern große Beliebtheit genießt. Das Luxushotel wird von
einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Es befindet sich in einem
historischen Postgebäude, welches die Trump-Firma von der Bundesregierung
gemietet hat.
Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen
Osten und Asien in dem Hotel mit der Absicht übernachten, sich beim
US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich
in seinem Marketing auch gezielt an die „diplomatische Gemeinde“.
## Vermietung von Trump-Immobilien
Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und
unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von
Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank
ICBC. Auch andere Trump-Immobilien seien auf ausländische Kunden – darunter
Russen – zugeschnitten.
Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen
Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere. Auch
beziehe er nach wie vor Einnahmen aus der ausländischen Vermarktung seiner
früheren Reality-Serie „The Apprentice“.
Trump hatte seine Unternehmen nach seinem Amtsantritt nicht verkauft oder
einem unabhängigen Vermögensverwalter unterstellt, sondern [1][lediglich
die Tagesgeschäfte an seine beiden erwachsenen Söhne übertragen]. Laut den
Klägern verstößt er damit gegen die sogenannten Vergütungsklauseln der
Verfassung, die es Regierungsmitarbeitern untersagen, Geschenke oder
Begünstigungen von ausländischen Regierungen anzunehmen.
## Spicer wittert „Parteipolitik“
„Die Vergütungsklauseln sind eine Brandmauer gegen Korruption des
Präsidenten“, sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh.
Trump müsse die diesbezüglichen Fragen nun „vor Gericht“ beantworten.
Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche
Klage eingereicht. Am Freitag forderte das Justizministerium das zuständige
Gericht in New York auf, die Klage abzuweisen. Zur Begründung führte das
Ministerium unter anderem an, dass den Klägern durch Trump kein Schaden
entstanden sei. Bei der neuen Klage handelt es sich nun um die erste, die
durch Behörden erhoben wurde.
Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnete die Klagen am Montag als politisch
motiviert. „Es ist nicht schwer, zu dem Schluss zu kommen, dass
Parteipolitik einer der Beweggründe sein könnte“, sagte er auf die Frage
eines Journalisten.
## Einreisestopp bleibt aufgehoben
Im Rechtsstreit um die von ihm geplanten Einreiseverbote hat Donald Trump
indes eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Ein
Bundesberufungsgericht in San Francisco bestätigte am Montag die vorläufige
Ungültigkeit des entsprechenden Dekrets. Letztlich dürfte der Streit um die
temporären Einreiseverbote für Bürger muslimischer Länder aber vom Obersten
Gerichtshof entschieden werden, den [2][die Regierung bereits angerufen
hat].
Das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte nun in weiten Teilen die
Entscheidung eines untergeordneten Gerichts mit Sitz im Bundesstaat Hawaii,
das Trumps jüngstes Einreisedekret außer Kraft gesetzt hatte. Mit dem
Erlass habe der Präsident seine ihm vom Kongress übertragenen Vollmachten
in der Einreisepolitik überschritten, befanden die Berufungsrichter.
„Einwanderung ist selbst für den Präsidenten keine Ein-Personen-Show“, hi…
es in dem Beschluss. Grundsätzlich bestätigten sie jedoch das Recht des
Präsidenten, die Prozeduren für die Überprüfung einreisewilliger Ausländer
einer Revision zu unterziehen.
## Vier Monate juristischer Streit
Trump hat mit seinen Einreiseverboten bereits eine ganze Serie
gerichtlicher Niederlagen erlitten. Erst Ende Mai hatte ein anderes
Berufungsgericht im Bundesstaat Virginia die Suspendierung seiner
Exekutivanordnung bestätigt. In der Begründung hieß es, der Erlass zeuge
von „religiöser Intoleranz, Feindseligkeit und Diskriminierung“.
Trump bezeichnet die drastischen Maßnahmen als notwendige Maßnahme zum
Schutz vor dem Terrorismus. Die temporären Einreiseverbote sollen den
Behörden die Zeit geben, um eine mögliche Verschärfung der
Sicherheitschecks zu prüfen. Der juristische Streit zieht sich allerdings
schon seit vier Monaten hin, so dass schon allein dadurch bereits Zeit für
solche Prüfungen geschaffen wurde.
Das Justizministerium beantragte dennoch Anfang Juni beim Obersten
Gerichtshof, das Präsidentendekret wieder in Kraft zu setzen. Die Anordnung
sieht vor, dass alle Bürger der sechs mehrheitlich muslimischen Staaten
Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die
USA einreisen dürfen. Außerdem soll die Aufnahme sämtlicher Flüchtlinge für
mindestens 120 Tage gestoppt werden. Eine vorherige Version des Erlasses
war noch schärfer gefasst.
13 Jun 2017
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