# taz.de -- Europäischer Gerichtshof zu Streaming: Illegal ist illegal | |
> Ausreden wie „flüchtig“ gelten nicht: Wer offensichtlich unerlaubte | |
> Angebote streamt, handelt rechtswidrig. Eine Abmahnwelle droht aber | |
> nicht. | |
Bild: Mal kurz nachdenken, ob der neue Film auch legal geguckt werden darf, ist… | |
Luxemburg taz | Wer offensichtlich illegale Streamingangebote nutzt, | |
handelt rechswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch | |
in einem Grundsatzurteil festgestellt. | |
Konkret ging es um einen Fall aus den Niederlanden. Der Elektronik-Händler | |
Jack Frederick Wullems verkaufte im Internet mit gewissem Erfolg ein | |
kleines schwarzes Gerät namens „Filmspeler“. Hauptanreiz des Geräts waren | |
voreingestellte Add-Ons, mit denen Streaming-Seiten im Netz aufgerufen | |
werden konnten, die urheberrechtlich geschützte Filme, Serien und | |
Sportübertragungen anboten. | |
Kostenlos konnten so Filme und Sportpartien auf dem heimischen Fernseher | |
angesehen werden, die es sonst nur im Pay-TV gab. Auch Serien wurden so | |
zugänglich, die erst viel später im holländischen Fernsehen ausgestrahlt | |
wurden. Das Modell X9 des Filmspelers kostete 189 Euro. | |
## Absehbares Verkaufsverbot | |
Gegen dieses Angebot klagte die holländische [1][Stichting Brein], eine | |
Stiftung, die die Interessen der Kreativwirtschaft vertritt. Schon der | |
Verkauf des Filmspelers sei illegal. Da das Urheberrecht europäisch | |
vereinheitlicht ist, musste der EuGH die Frage entscheiden. | |
Tatsächlich stimmte der EuGH nun der Stiftung zu. Der Verkauf des | |
Filmspeler sei eine unzulässige „öffentliche Wiedergabe“ der geschützten | |
Werke. Die [2][EU-Urheberrechts-Richtlinie von 2001] sei weit auszulegen, | |
da sie den Urhebern ein „hohes Schutzniveau“ bieten solle. Der Verkauf des | |
Filmspelers dürfte in den Niederlanden nun wohl verboten werden. | |
Für Deutschland relevanter ist eine zweite Frage, über die der EuGH zu | |
entscheiden hatte: Handeln auch die Nutzer rechtswidrig, wenn sie illegal | |
angebotene Filme, Serien und Sportveranstaltungen streamen? Da dabei in der | |
Regel der Inhalt kurzzeitig auf dem eigenen Computer oder Smartphone | |
gespeichert wird, könnte darin eine unzulässige Vervielfältigung zu sehen | |
sein. | |
## Entscheidend ist, ob Interessen beeinträchtigt werden | |
Bisher ging man in Deutschland davon aus, dass bloßes Streaming für Nutzer | |
nicht verboten ist. Dabei berief man sich auf eine Ausnahmevorschrift der | |
EU-Richtlinie, wonach die „flüchtige“ und rein technisch bedingte | |
Speicherung keine unzulässige Vervielfältigung ist. | |
Der EuGH erinnerte nun aber daran, dass die Ausnahmevorschrift als weitere | |
Bedingung verlangt, „dass die normale Verwertung des Werks nicht | |
beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen des Rechteinhabers | |
nicht ungebührlich beeinträchtigt werden“. Das ist laut EuGH beim | |
unerlaubten Streaming geschützter Werke aber gerade nicht der Fall. Auch | |
das Streaming offensichtlich illegaler Angebote gilt also von nun an als | |
rechtswidrig. Das Urteil erfasst nicht nur die Nutzung eines Geräts wie des | |
Filmspelers, sondern auch das Ansehen der Programme via Computer oder | |
Smartphone direkt im Internet. | |
Der medienrechtlich spezialisierte Anwalt Christian Solmecke befürchtet nun | |
aber keine neue Abmahnwelle gegen Streaming-Nutzer. Die IP-Adresse, mit der | |
sich die Nutzer ins Internet einwählen, sei nur dem Streaming-Portal | |
bekannt, das in der Regel anonym im Ausland betrieben werde und auf das die | |
Rechteverwerter typischerweise keinen Zugriff hätten. ([3][Az.: C 527/15]) | |
26 Apr 2017 | |
## LINKS | |
[1] https://stichtingbrein.nl/english.php | |
[2] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32001L0029 | |
[3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190142&a… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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