| # taz.de -- Europäischer Gerichtshof zu Streaming: Illegal ist illegal | |
| > Ausreden wie „flüchtig“ gelten nicht: Wer offensichtlich unerlaubte | |
| > Angebote streamt, handelt rechtswidrig. Eine Abmahnwelle droht aber | |
| > nicht. | |
| Bild: Mal kurz nachdenken, ob der neue Film auch legal geguckt werden darf, ist… | |
| Luxemburg taz | Wer offensichtlich illegale Streamingangebote nutzt, | |
| handelt rechswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch | |
| in einem Grundsatzurteil festgestellt. | |
| Konkret ging es um einen Fall aus den Niederlanden. Der Elektronik-Händler | |
| Jack Frederick Wullems verkaufte im Internet mit gewissem Erfolg ein | |
| kleines schwarzes Gerät namens „Filmspeler“. Hauptanreiz des Geräts waren | |
| voreingestellte Add-Ons, mit denen Streaming-Seiten im Netz aufgerufen | |
| werden konnten, die urheberrechtlich geschützte Filme, Serien und | |
| Sportübertragungen anboten. | |
| Kostenlos konnten so Filme und Sportpartien auf dem heimischen Fernseher | |
| angesehen werden, die es sonst nur im Pay-TV gab. Auch Serien wurden so | |
| zugänglich, die erst viel später im holländischen Fernsehen ausgestrahlt | |
| wurden. Das Modell X9 des Filmspelers kostete 189 Euro. | |
| ## Absehbares Verkaufsverbot | |
| Gegen dieses Angebot klagte die holländische [1][Stichting Brein], eine | |
| Stiftung, die die Interessen der Kreativwirtschaft vertritt. Schon der | |
| Verkauf des Filmspelers sei illegal. Da das Urheberrecht europäisch | |
| vereinheitlicht ist, musste der EuGH die Frage entscheiden. | |
| Tatsächlich stimmte der EuGH nun der Stiftung zu. Der Verkauf des | |
| Filmspeler sei eine unzulässige „öffentliche Wiedergabe“ der geschützten | |
| Werke. Die [2][EU-Urheberrechts-Richtlinie von 2001] sei weit auszulegen, | |
| da sie den Urhebern ein „hohes Schutzniveau“ bieten solle. Der Verkauf des | |
| Filmspelers dürfte in den Niederlanden nun wohl verboten werden. | |
| Für Deutschland relevanter ist eine zweite Frage, über die der EuGH zu | |
| entscheiden hatte: Handeln auch die Nutzer rechtswidrig, wenn sie illegal | |
| angebotene Filme, Serien und Sportveranstaltungen streamen? Da dabei in der | |
| Regel der Inhalt kurzzeitig auf dem eigenen Computer oder Smartphone | |
| gespeichert wird, könnte darin eine unzulässige Vervielfältigung zu sehen | |
| sein. | |
| ## Entscheidend ist, ob Interessen beeinträchtigt werden | |
| Bisher ging man in Deutschland davon aus, dass bloßes Streaming für Nutzer | |
| nicht verboten ist. Dabei berief man sich auf eine Ausnahmevorschrift der | |
| EU-Richtlinie, wonach die „flüchtige“ und rein technisch bedingte | |
| Speicherung keine unzulässige Vervielfältigung ist. | |
| Der EuGH erinnerte nun aber daran, dass die Ausnahmevorschrift als weitere | |
| Bedingung verlangt, „dass die normale Verwertung des Werks nicht | |
| beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen des Rechteinhabers | |
| nicht ungebührlich beeinträchtigt werden“. Das ist laut EuGH beim | |
| unerlaubten Streaming geschützter Werke aber gerade nicht der Fall. Auch | |
| das Streaming offensichtlich illegaler Angebote gilt also von nun an als | |
| rechtswidrig. Das Urteil erfasst nicht nur die Nutzung eines Geräts wie des | |
| Filmspelers, sondern auch das Ansehen der Programme via Computer oder | |
| Smartphone direkt im Internet. | |
| Der medienrechtlich spezialisierte Anwalt Christian Solmecke befürchtet nun | |
| aber keine neue Abmahnwelle gegen Streaming-Nutzer. Die IP-Adresse, mit der | |
| sich die Nutzer ins Internet einwählen, sei nur dem Streaming-Portal | |
| bekannt, das in der Regel anonym im Ausland betrieben werde und auf das die | |
| Rechteverwerter typischerweise keinen Zugriff hätten. ([3][Az.: C 527/15]) | |
| 26 Apr 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://stichtingbrein.nl/english.php | |
| [2] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32001L0029 | |
| [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190142&a… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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