# taz.de -- Kein Geoblocking mehr in der EU: Geil, im Urlaub fernsehen | |
> Netflix, Sky Go und Co. können bald auf Reisen im Ausland genutzt werden. | |
> Das EU-Parlament stimmt für „grenzüberschreitende Portabilität“. | |
Bild: Ja, endlich Netflix überall gucken. Da freut sich bestimmt auch Kerem De… | |
Berlin taz | Letzter Bundesligaspieltag? DFB-Pokalfinale? Es könnte bald | |
voll werden in Hotel-WLANs auf Spaniens Inseln und an den Küsten. Denn ab | |
2018 können NutzerInnen von Bezahl-Streamingdiensten wie Sky Go, Netflix, | |
Amazon, iTunes, Spotify, Maxdome und wie sie alle heißen, ihre Abos auch im | |
EU-Ausland nutzen. | |
Der EU-Parlamentarier Tiemo Wölken (SPD) fasst es so zusammen: „Was bezahlt | |
ist, muss auch geguckt werden dürfen.“ Diesem schlichten Grundsatz folgend | |
hat das [1][EU-Parlament am Donnerstag] einer „Verordnung der | |
grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im | |
Binnenmarkt“ zugestimmt. | |
Während bisher die Nutzung der Dienste an den nationalen Grenzen endete | |
(wenn man nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter | |
verstoßen wollte), soll ab kommendem Jahr das Abo mitgenommen werden können | |
– ohne zusätzliche Kosten und ohne Qualitätsverlust. Das gilt aber nur für | |
die AbonnentInnen, „die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat | |
der Union aufhalten“. Wie lange „vorübergehend“ ist: unklar. | |
Wie das Ganze funktionieren soll? Die Anbieter können (und müssen) laut der | |
[2][Verordnung] auf „angemessene und wirksame Mittel“ zurückgreifen, „um | |
den Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten zu überprüfen“. Das kann | |
beispielsweise über den Personalausweis passieren, über die Bankverbindung, | |
über einen daheim im Wohnzimmer fest installierten Decoder, über einen | |
Provider-Vertrag oder über einen Beleg, dass man Rundfunkbeiträge im | |
Wohnsitzland zahlt. Welche Verfahren die Anbieter nutzen, müssen sie den | |
Kunden mitteilen und dafür sorgen, dass „der Schutz der Privatsphäre und | |
der Datenschutz gewährleistet sind“. | |
Wer sich weigert, nachzuweisen, wo er oder sie gemeldet ist, kann nicht im | |
Ausland auf die Dienste zugreifen. | |
## Rechte nur für den nationalen Markt eingekauft? Egal | |
Ein Fortschritt für Verbraucher, ein Problem für die Anbieter: Die haben | |
nämlich ihre Rechte für Filme, Serien, Musik oder Sportereignisse nahezu | |
ausschließlich für nationale Märkte eingekauft – mit dem ausdrücklichen | |
Gebot, die Nutzung im Ausland zu verhindern. Geoblocking ist das Stichwort. | |
Aber: „Vertragsklauseln zur Untersagung oder Beschränkung der | |
grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ sollen laut | |
dem Willen des EU-Parlaments nicht mehr durchsetzbar sein, heißt ganz | |
simpel: Was die Sender ihren Kunden anbieten, müssen die auch auf Reisen | |
schauen dürfen. Punkt. Und das gilt nicht nur für zukünftige Verträge: Die | |
Verordnung soll „auch für Verträge und Rechte gelten, die vor ihrem | |
Geltungsbeginn geschlossen beziehungsweise erworben wurden“, heißt es | |
eindeutig. | |
ARD und ZDF betrifft das alles übrigens nicht. Denn: Was bezahlt ist, muss | |
auch geguckt werden dürfen, gilt ausdrücklich nicht für Inhalte, die über | |
eine Rundfunkgebühr – wie beispielsweise in Deutschland die Programme von | |
ARD, ZDF und Deutschlandradio – bezahlt werden. Da entscheiden die | |
Veranstalter selbst, wo sie ihr Programm ausstrahlen. Ein Recht darauf, | |
sein über den Rundfunkbeitrag bezahltes Programm auch im Ausland sehen zu | |
können, bekommen VerbraucherInnen also nicht. | |
Die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme sind allerdings, zumindest | |
via Satellit, nahezu überall in Europa empfangbar. | |
Der Gesetzentwurf muss noch vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Eine | |
Formsache. Sobald das geschehen ist, tickt die Uhr: Dann haben die Anbieter | |
neun Monate Zeit um die Vorgaben umzusetzen. | |
19 May 2017 | |
## LINKS | |
[1] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20170509IPR73935/online-fil… | |
[2] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-… | |
## AUTOREN | |
Jürn Kruse | |
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