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# taz.de -- Kein Geoblocking mehr in der EU: Geil, im Urlaub fernsehen
> Netflix, Sky Go und Co. können bald auf Reisen im Ausland genutzt werden.
> Das EU-Parlament stimmt für „grenzüberschreitende Portabilität“.
Bild: Ja, endlich Netflix überall gucken. Da freut sich bestimmt auch Kerem De…
Berlin taz | Letzter Bundesligaspieltag? DFB-Pokalfinale? Es könnte bald
voll werden in Hotel-WLANs auf Spaniens Inseln und an den Küsten. Denn ab
2018 können NutzerInnen von Bezahl-Streamingdiensten wie Sky Go, Netflix,
Amazon, iTunes, Spotify, Maxdome und wie sie alle heißen, ihre Abos auch im
EU-Ausland nutzen.
Der EU-Parlamentarier Tiemo Wölken (SPD) fasst es so zusammen: „Was bezahlt
ist, muss auch geguckt werden dürfen.“ Diesem schlichten Grundsatz folgend
hat das [1][EU-Parlament am Donnerstag] einer „Verordnung der
grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im
Binnenmarkt“ zugestimmt.
Während bisher die Nutzung der Dienste an den nationalen Grenzen endete
(wenn man nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter
verstoßen wollte), soll ab kommendem Jahr das Abo mitgenommen werden können
– ohne zusätzliche Kosten und ohne Qualitätsverlust. Das gilt aber nur für
die AbonnentInnen, „die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat
der Union aufhalten“. Wie lange „vorübergehend“ ist: unklar.
Wie das Ganze funktionieren soll? Die Anbieter können (und müssen) laut der
[2][Verordnung] auf „angemessene und wirksame Mittel“ zurückgreifen, „um
den Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten zu überprüfen“. Das kann
beispielsweise über den Personalausweis passieren, über die Bankverbindung,
über einen daheim im Wohnzimmer fest installierten Decoder, über einen
Provider-Vertrag oder über einen Beleg, dass man Rundfunkbeiträge im
Wohnsitzland zahlt. Welche Verfahren die Anbieter nutzen, müssen sie den
Kunden mitteilen und dafür sorgen, dass „der Schutz der Privatsphäre und
der Datenschutz gewährleistet sind“.
Wer sich weigert, nachzuweisen, wo er oder sie gemeldet ist, kann nicht im
Ausland auf die Dienste zugreifen.
## Rechte nur für den nationalen Markt eingekauft? Egal
Ein Fortschritt für Verbraucher, ein Problem für die Anbieter: Die haben
nämlich ihre Rechte für Filme, Serien, Musik oder Sportereignisse nahezu
ausschließlich für nationale Märkte eingekauft – mit dem ausdrücklichen
Gebot, die Nutzung im Ausland zu verhindern. Geoblocking ist das Stichwort.
Aber: „Vertragsklauseln zur Untersagung oder Beschränkung der
grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ sollen laut
dem Willen des EU-Parlaments nicht mehr durchsetzbar sein, heißt ganz
simpel: Was die Sender ihren Kunden anbieten, müssen die auch auf Reisen
schauen dürfen. Punkt. Und das gilt nicht nur für zukünftige Verträge: Die
Verordnung soll „auch für Verträge und Rechte gelten, die vor ihrem
Geltungsbeginn geschlossen beziehungsweise erworben wurden“, heißt es
eindeutig.
ARD und ZDF betrifft das alles übrigens nicht. Denn: Was bezahlt ist, muss
auch geguckt werden dürfen, gilt ausdrücklich nicht für Inhalte, die über
eine Rundfunkgebühr – wie beispielsweise in Deutschland die Programme von
ARD, ZDF und Deutschlandradio – bezahlt werden. Da entscheiden die
Veranstalter selbst, wo sie ihr Programm ausstrahlen. Ein Recht darauf,
sein über den Rundfunkbeitrag bezahltes Programm auch im Ausland sehen zu
können, bekommen VerbraucherInnen also nicht.
Die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme sind allerdings, zumindest
via Satellit, nahezu überall in Europa empfangbar.
Der Gesetzentwurf muss noch vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Eine
Formsache. Sobald das geschehen ist, tickt die Uhr: Dann haben die Anbieter
neun Monate Zeit um die Vorgaben umzusetzen.
19 May 2017
## LINKS
[1] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20170509IPR73935/online-fil…
[2] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-…
## AUTOREN
Jürn Kruse
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