| # taz.de -- Imame klagen gegen Moschee-Verband: Prediger vor der Niederlage | |
| > Zwei türkische Imame verloren nach dem Putschversuch ihre Arbeit. Der | |
| > deutsche Moschee-Dachverband „Ditib“ muss sie wohl nicht | |
| > weiterbeschäftigen. | |
| Bild: Klägeranwalt Karaman (links) muss sich wohl den Argumenten des Ditib-Anw… | |
| Köln taz | Imame, die nach dem türkischen Putschversuch entlassen wurden, | |
| können wohl nicht in Deutschland gegen ihren Rauswurf vorgehen. Das | |
| zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung am Arbeitsgericht Köln ab. | |
| Geklagt hatten zwei türkische Imame, die 2013 und 2014 nach Deutschland | |
| kamen. Beide waren in südbadischen Moscheegemeinden tätig, der eine in | |
| Zell-Atzenbach, der andere in Rheinfelden. Sie waren nach dem Putschversuch | |
| vom Juli 2016 per Ministererlass aus dem Dienst entfernt worden, gemeinsam | |
| mit Tausenden von anderen Imamen, Beamten und Richtern. Mutmaßlich wird | |
| auch ihnen Unterstützung des Putsches und der angeblich dahinterstehenden | |
| Bewegung des Predigers Fethullah Gülen unterstellt. | |
| Da die Imame als Beamte für das staatliche Präsidium für | |
| Religionsagelegenheiten (Dyanet) arbeiteten, hätten sie eigentlich in der | |
| Türkei gegen ihre Entlassung klagen müssen. Doch sie hatten gehört, dass | |
| andere Imame verhaftet wurden, nachdem sie dorthin zurückkehrten. Die | |
| beiden Imame sind daher mit ihren Familien noch in Deutschland und haben | |
| inzwischen Asyl beantragt. | |
| Parallel kämpfen sie vor dem Arbeitsgericht Köln um ihren Arbeitsplatz. Sie | |
| klagen gegen den Dachverband Ditib, dem die südbadischen Moscheegemeinden | |
| angehören, dass sie dort weiterhin angestellt sind. „Die Imame haben in den | |
| Moscheen von Ditib gepredigt und für Ditib religiöse Dienste erbracht“, | |
| argumentierte ihr Anwalt Tuncay Karaman, „also war Ditib der faktische | |
| Arbeitgeber.“ | |
| Doch Ditib will von einem Arbeitsverhältnis nichts wissen. „Ditib hat den | |
| Imamen nicht die Vergütung bezahlt“, betonte Ditib-Anwalt Mehmet Günet. | |
| Auch der Vorsitzende Richter Christian Ehrich zeigte gleich zu Beginn seine | |
| Skepsis: „Es gab weder einen schriftlichen noch einen mündlichen | |
| Arbeitsvertrag mit Ditib“. | |
| ## Kläger trauten sich nicht in den Saal | |
| Zur Überraschung aller Beteiligten stufte Anwalt Karaman das Verhältnis | |
| dann aber als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung ein. „Wenn die | |
| Genehmigung für die Verleihung von Beschäftigten fehlt, dann wird das | |
| entleihende Unternehmen zum Arbeitgeber“, referierte er ein Urteil des | |
| Bundesarbeitsgerichts. „Voraussetzung wäre aber“, so Richter Ehrich, „da… | |
| Ditib den Imamen Weisungen erteilt hat.“ Er fragte schnoddrig: „Wann hat | |
| denn jemand vom Ditib-Vorstand angerufen und gesagt, jetzt wird hier 'ne | |
| Runde so und so gebetet?“. | |
| Anwalt Karamen verwies auf eine Rundmail nach dem Putschversuch, als die | |
| Imame aufgefordert wurden, korrekt zu informieren und Provokationen zu | |
| verhindern. Dies ließ Richter Ehrich aber nicht als arbeitsrechtliche | |
| Weisung gelten, weil die Mail auch an die ehrenamtlichen Vorstände der | |
| örtlichen Moscheegemeinden ging. Auch die Aufforderung an die beiden | |
| Kläger, ihre Sachen zu packen und die jeweilige Moschee zu verlassen, sei | |
| keine arbeitsrechtliche Weisung. „Dafür genügt das Hausrecht“, so der | |
| Richter. | |
| „Was Sie vorbringen, ist relativ dürftig“, erklärte Richter Ehrich am Ende | |
| der Verhandlung. Dass Ditib die beiden Imame weiterbeschäftigen muss, ist | |
| nun sehr unwahrscheinlich. Das Urteil wird am 7. April verkündet. | |
| Die Kläger waren zwar nach Köln gekommen, trauten sich aber nicht in den | |
| Gerichtsaal, möglicherweise wegen der vielen Fotografen und Kameraleute. | |
| Die Verhandlung war trotz des ernsten Themas recht unterhaltsam, was nicht | |
| zuletzt am berlinernden Richter lag. So nutzte Ehrich die | |
| Medienöffentlichkeit, um seinen Unmut über den Zeitpunkt des Putschversuchs | |
| Luft zu machen, der ihn seinen Sommerurlaub gekostet hatte: „Ein Tag früher | |
| oder ein Tag später wäre in Ordnung gewesen, aber nicht ausgerechnet in der | |
| Nacht, in der ich nach Antalya fliegen wollte.“ | |
| 24 Mar 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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