| # taz.de -- Kommentar Gesetz gegen „Kinderehen“: Regelfall „Ehe-Alptraum�… | |
| > „Kinderehen“ sind fachlich sehr komplex und deshalb kein gutes | |
| > Wahlkampfthema. Der Gesetzentwurf des Justizministers wird dem nicht | |
| > gerecht. | |
| Bild: Würde in Deutschland wohl wieder aufgelöst: Die Ehe zwischen einer 16-J… | |
| Natürlich können Minderjährige noch kaum die Tragweite einer Eheschließung | |
| verstehen. Bei Mädchen kommt das erhöhte Risiko einer Jugendschwangerschaft | |
| hinzu. Ein gewisser Teil der Minderjährigen-Ehen dürften sogar Zwangsehen | |
| auf Druck der Familien sein. Hier muss der Staat sicher deutliche Angebote | |
| zum Ausstieg machen. | |
| Allerdings ist die Vorstellung naiv, man müsse minderjährige Ehepartner, | |
| sobald sie als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, generell aus einem | |
| „Ehe-Alptraum“ befreien. Nach gemeinsam überstandener Flucht und der | |
| Ankunft in einem sehr fremden Land wäre eine Zwangstrennung vom Ehegatten | |
| für die meisten Betroffenen eher ein Schock. Es wäre deshalb fatal, wenn | |
| der deutsche Staat stets, das heißt ohne Betrachtung des Einzelfalls, | |
| diesen Weg beschreiten würde. | |
| Justizminister Maas hat nun aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der leider | |
| stark in diese Richtung geht. Ehen sollen generell als nicht-existent | |
| behandelt werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Heirat jünger | |
| als 16 war. Und wenn einer der Partner bei der Heirat zwischen 16 und 18 | |
| Jahre alt war, soll die Ehe in der Regel vom Familiengericht aufgehoben | |
| werden. | |
| Positiv ist immerhin, dass Maas sich auf diejenigen konzentriert, die heute | |
| minderjährig verheiratet sind. Wer vor Jahren oder Jahrzehnten mit 15 oder | |
| 17 geheiratet hat und heute immer noch verheiratet ist, muss keine | |
| Unwirksamkeit oder Aufhebung seiner Ehe befürchten. Eigentlich ist so etwas | |
| selbstverständlich, aber auch darüber wurde schon diskutiert. | |
| ## Schwarz-weiße Wohlfühlklientel | |
| Bedauerlich ist aber, dass es bei Ehen, die unter 16 geschlossen wurden, | |
| gar keine Härtefallklausel gibt. Und bei Heiraten, die zwischen 16 und 18 | |
| erfolgten, ist die Härtefallklausel viel zu streng. Maas will die | |
| erforderliche Flexibilität nur in Extremfällen erlauben. So könne eine | |
| Minderjährigen-Ehe laut Gesetzesbegründung etwa dann bestehen bleiben, wenn | |
| der minderjährige Partner „lebensbedrohlich“ krank ist oder an einer | |
| „krankheitsbedingten Suizidabsicht“ leidet. | |
| Damit verfehlt Maas den einzigen Maßstab, der wirklich naheliegt: das | |
| Wohlergehen der betroffenen Jugendlichen. Fast alle Fachverbände sind für | |
| eine Einzelfallprüfung mit Blick auf das „Kindeswohl“. Doch die Politik | |
| ignoriert die Stimmen der Fachleute. Ihr geht es eben nicht ums Kindeswohl, | |
| sondern um schwarz-weiße Wohlfühlpolitik für die eigene Klientel. | |
| Wer für eine (fast) automatische Annulierung und Aufhebung von | |
| Minderjährigen-Ehen ist, macht Wahlkampf auf dem Rücken derjenigen, die er | |
| eigentlich schützen will. Minister Maas ist hier keineswegs der Schlimmste. | |
| Er ist auch nur ein Getriebener der Abgeordneten, und zwar nicht nur | |
| solcher der CDU/CSU. | |
| 24 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Kinderehe | |
| Minderjährige | |
| Minderjährige Geflüchtete | |
| Geflüchtete | |
| Ehe | |
| Kinderehe | |
| Kinderehe | |
| Bundestag | |
| Kinderehe | |
| Schwerpunkt Türkei | |
| Recep Tayyip Erdoğan | |
| Gewalt gegen Frauen | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Verfassungsgericht zu Kinderehen: Nachbessern nötig | |
| Kinderehen automatisch für nichtig zu erklären, ist nicht unproblematisch. | |
| Sinnvoller wäre eine Rückkehr zur Einzelfallprüfung. | |
| Entscheid von Bundesverfassungsgericht: Verbot von Kinderehen bleibt | |
| Das Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserungen bei der Regelung. Der | |
| Kern bleibt aber bestehen: Ehen von Minderjährigen sind nichtig. | |
| Verbot von Kinderehen: Experten zerreißen Gesetzentwurf | |
| „Man darf hier nicht alle über einen Kamm scheren“: Der Vorschlag aus dem | |
| Justizministerium stößt bei einer Kommission auf heftige Kritik. | |
| Gesetzentwurf zu „Kinderehen“: Ehe nur noch ab 18 | |
| Kinderehen sollen pauschal für nichtig erklärt werden, so plant es | |
| Justizminister Maas. Für Betroffene werden auch Nachteile befürchtet. | |
| Kommentar türkisches Sexualstrafrecht: Frauenpower gegen Despoten | |
| Protest von Frauen in der Türkei hat den als Kinderehe getarnten Missbrauch | |
| von Minderjährigen gestoppt. Der Opposition sollte das Hoffnung geben. | |
| Ausnahmezustand in der Türkei: Kinderehe zunächst gekippt | |
| Die Regierung zieht die Amnestie für Vergewaltiger zurück. Unter anderem | |
| das Militär ist von neuen Massenentlassungen betroffen. | |
| Weltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen: Keine Märchenhochzeit | |
| Jährlich werden 14 Millionen Mädchen minderjährig verheiratet – manche auch | |
| in Deutschland. Terre des Femmes will dem ein Ende setzen. |