# taz.de -- Kommentar Gesetz gegen „Kinderehen“: Regelfall „Ehe-Alptraum�… | |
> „Kinderehen“ sind fachlich sehr komplex und deshalb kein gutes | |
> Wahlkampfthema. Der Gesetzentwurf des Justizministers wird dem nicht | |
> gerecht. | |
Bild: Würde in Deutschland wohl wieder aufgelöst: Die Ehe zwischen einer 16-J… | |
Natürlich können Minderjährige noch kaum die Tragweite einer Eheschließung | |
verstehen. Bei Mädchen kommt das erhöhte Risiko einer Jugendschwangerschaft | |
hinzu. Ein gewisser Teil der Minderjährigen-Ehen dürften sogar Zwangsehen | |
auf Druck der Familien sein. Hier muss der Staat sicher deutliche Angebote | |
zum Ausstieg machen. | |
Allerdings ist die Vorstellung naiv, man müsse minderjährige Ehepartner, | |
sobald sie als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, generell aus einem | |
„Ehe-Alptraum“ befreien. Nach gemeinsam überstandener Flucht und der | |
Ankunft in einem sehr fremden Land wäre eine Zwangstrennung vom Ehegatten | |
für die meisten Betroffenen eher ein Schock. Es wäre deshalb fatal, wenn | |
der deutsche Staat stets, das heißt ohne Betrachtung des Einzelfalls, | |
diesen Weg beschreiten würde. | |
Justizminister Maas hat nun aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der leider | |
stark in diese Richtung geht. Ehen sollen generell als nicht-existent | |
behandelt werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Heirat jünger | |
als 16 war. Und wenn einer der Partner bei der Heirat zwischen 16 und 18 | |
Jahre alt war, soll die Ehe in der Regel vom Familiengericht aufgehoben | |
werden. | |
Positiv ist immerhin, dass Maas sich auf diejenigen konzentriert, die heute | |
minderjährig verheiratet sind. Wer vor Jahren oder Jahrzehnten mit 15 oder | |
17 geheiratet hat und heute immer noch verheiratet ist, muss keine | |
Unwirksamkeit oder Aufhebung seiner Ehe befürchten. Eigentlich ist so etwas | |
selbstverständlich, aber auch darüber wurde schon diskutiert. | |
## Schwarz-weiße Wohlfühlklientel | |
Bedauerlich ist aber, dass es bei Ehen, die unter 16 geschlossen wurden, | |
gar keine Härtefallklausel gibt. Und bei Heiraten, die zwischen 16 und 18 | |
erfolgten, ist die Härtefallklausel viel zu streng. Maas will die | |
erforderliche Flexibilität nur in Extremfällen erlauben. So könne eine | |
Minderjährigen-Ehe laut Gesetzesbegründung etwa dann bestehen bleiben, wenn | |
der minderjährige Partner „lebensbedrohlich“ krank ist oder an einer | |
„krankheitsbedingten Suizidabsicht“ leidet. | |
Damit verfehlt Maas den einzigen Maßstab, der wirklich naheliegt: das | |
Wohlergehen der betroffenen Jugendlichen. Fast alle Fachverbände sind für | |
eine Einzelfallprüfung mit Blick auf das „Kindeswohl“. Doch die Politik | |
ignoriert die Stimmen der Fachleute. Ihr geht es eben nicht ums Kindeswohl, | |
sondern um schwarz-weiße Wohlfühlpolitik für die eigene Klientel. | |
Wer für eine (fast) automatische Annulierung und Aufhebung von | |
Minderjährigen-Ehen ist, macht Wahlkampf auf dem Rücken derjenigen, die er | |
eigentlich schützen will. Minister Maas ist hier keineswegs der Schlimmste. | |
Er ist auch nur ein Getriebener der Abgeordneten, und zwar nicht nur | |
solcher der CDU/CSU. | |
24 Feb 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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