| # taz.de -- Gesetzentwurf zu „Kinderehen“: Minderjährige Paare werden getr… | |
| > Justizminister Maas will gegen „Kinderehen“ vorgehen. Auch für im Ausland | |
| > geschlossene Ehen sollen nun die deutschen Altersgrenzen gelten. | |
| Bild: Dürfen mitfeiern, aber nicht mitheiraten: Kinder nach einer Hochzeitsfei… | |
| Freiburg taz | Im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen sind | |
| unwirksam oder aufzuheben. Das sieht ein bisher unveröffentlichter | |
| Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) „zur Bekämpfung von | |
| Kinderehen“ vor. Er liegt der taz vor und soll am 8. März im Kabinett | |
| beschlossen werden. | |
| Auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten künftig die in Deutschland | |
| geltenden Altersgrenzen. Damit sich Ausländer nicht mehr auf das bisher | |
| relativ liberale deutsche Recht berufen können, wird dieses verschärft. | |
| Künftig sind in Deutschland Heiraten von Minderjährigen ausnahmslos | |
| verboten. Wenn eine 17-Jährige schwanger wird und deshalb ihren Freund | |
| heiraten will, ist dies künftig nicht mehr möglich. Uneheliche Kinder seien | |
| heute kein Makel mehr, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. | |
| Außerdem könnten so Zwangsehen leichter verhindert werden. | |
| Ehen, bei denen der minderjährige Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat unter | |
| 16 war, sollen künftig automatisch unwirksam sein. Die Begründung des | |
| Gesetzentwurfs spricht von „Nichtehen“. Sie müssen deshalb auch nicht | |
| aufgehoben werden. Ausnahmen sollen aber für Altehen gelten. Wenn die | |
| Ehepartner bei der Einreise nach Deutschland beide volljährig sind, bleibt | |
| die Ehe doch wirksam, heißt es in einer „Überleitungsvorschrift“. | |
| In der Koalition war lange umstritten, was für Ehen gilt, bei denen der | |
| minderjährige Partner zum Zeitpunkt der Heirat zwischen 16 und 18 Jahre alt | |
| war. Der Gesetzentwurf von Heiko Maas sieht jetzt vor, dass solche Ehen in | |
| der Regel aufgehoben werden sollen. Hierzu ist folgendes Verfahren | |
| vorgesehen: Die zuständige Landesbehörde (zum Beispiel das Jugendamt) | |
| „muss“ einen Antrag auf Aufhebung stellen. | |
| ## Verheiratete 17-jährige gelten bald als Unbegleitete | |
| Einzige Ausnahme: Der einst minderjährige Ehepartner ist jetzt volljährig | |
| und „hat zu erkennen gegeben, dass er die Ehe fortsetzen will“. Über den | |
| Aufhebungsantrag entscheidet dann das Familiengericht. Das ist eine | |
| Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Nur eine „schwere Härte für den | |
| minderjährigen Ehegatten“, etwa eine „krankheitsbedingte Suizidabsicht“, | |
| spräche dagegen. | |
| Wenn die Ehe aufgehoben wurde, können die Ehepartner nach Erreichen der | |
| Volljährigkeit einige Monate später wieder heiraten, wenn sie wollen. Die | |
| Aufhebung der Ehe soll auch keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile bringen. | |
| Bekommt der volljährige Ehemann als verfolgter Dissident Asyl in | |
| Deutschland, so kann die 17-jährige Partnerin Familienasyl erhalten, obwohl | |
| die beiden aufgrund der geplanten neuen Rechtslage zeitweise nicht mehr | |
| verheiratet sind. | |
| Bei der Einreise nach Deutschland gilt auch ein verheiratetes 17-jähriges | |
| Mädchen als „unbegleiteter“ Flüchtling, wenn nur der Ehemann, aber nicht | |
| die Eltern dabei sind. Das heißt, das Mädchen muss vom Jugendamt in Obhut | |
| genommen werden, auch wenn es lieber mit dem Ehemann in einer | |
| Gemeinschaftsunterkunft leben würde. | |
| Außerdem bekommt das verheiratete minderjährige Mädchen einen staatlichen | |
| Vormund zugeteilt. Dieser kann und muss dann entscheiden, ob es im | |
| Interesse des „Kindeswohls“ liegt, dass sich die Eheleute weiterhin sehen | |
| dürfen. | |
| 24 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Hochzeit | |
| Ehe | |
| Geflüchtete | |
| Familiennachzug | |
| Kinderehe | |
| Minderjährige Geflüchtete | |
| Bundesverfassungsgericht | |
| Bundestag | |
| Kinderehe | |
| Schwerpunkt Türkei | |
| Recep Tayyip Erdoğan | |
| Gewalt gegen Frauen | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| BGH zu Gesetz gegen Kinderehen: Verfassungsgericht muss prüfen | |
| Der BGH hält das Gesetz gegen Kinderehen für zu einseitig. Es verstoße | |
| gegen das Grundgesetz. Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen. | |
| Verbot von Kinderehen: Experten zerreißen Gesetzentwurf | |
| „Man darf hier nicht alle über einen Kamm scheren“: Der Vorschlag aus dem | |
| Justizministerium stößt bei einer Kommission auf heftige Kritik. | |
| Gesetzentwurf zu „Kinderehen“: Ehe nur noch ab 18 | |
| Kinderehen sollen pauschal für nichtig erklärt werden, so plant es | |
| Justizminister Maas. Für Betroffene werden auch Nachteile befürchtet. | |
| Kommentar türkisches Sexualstrafrecht: Frauenpower gegen Despoten | |
| Protest von Frauen in der Türkei hat den als Kinderehe getarnten Missbrauch | |
| von Minderjährigen gestoppt. Der Opposition sollte das Hoffnung geben. | |
| Ausnahmezustand in der Türkei: Kinderehe zunächst gekippt | |
| Die Regierung zieht die Amnestie für Vergewaltiger zurück. Unter anderem | |
| das Militär ist von neuen Massenentlassungen betroffen. | |
| Weltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen: Keine Märchenhochzeit | |
| Jährlich werden 14 Millionen Mädchen minderjährig verheiratet – manche auch | |
| in Deutschland. Terre des Femmes will dem ein Ende setzen. |