# taz.de -- BGH zu Gesetz gegen Kinderehen: Verfassungsgericht muss prüfen | |
> Der BGH hält das Gesetz gegen Kinderehen für zu einseitig. Es verstoße | |
> gegen das Grundgesetz. Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen. | |
Bild: Das Gesetz gegen Kinderehen ist nun ein Fall fürs Verfassungsgericht | |
Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof hält das 2017 beschlossene | |
[1][Kinderehengesetz] für verfassungswidrig. Er legte es dem | |
Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Im konkreten Fall ging es um ein | |
junges Paar aus Syrien, das im August 2015 in Deutschland ankam. Der Mann | |
war 21, seine Ehefrau erst 14 Jahre alt. Sie hatten in Syrien vor einem | |
Scharia-Gericht geheiratet, bevor sie wegen des Bürgerkriegs nach | |
Deutschland flohen. | |
Dort wurden sie zunächst gemeinsam untergebracht, doch nach einem Monat | |
nahm das Jugendamt das Mädchen in Obhut und brachte sie in einer | |
Einrichtung für unbegleitete weibliche Flüchtlinge unter. Der Ehemann | |
wusste zunächst nicht, wo das Mädchen war, später bekam er ein | |
„Umgangsrecht“ für die Wochenenden. | |
Das OLG Bamberg hob die Trennung dann im Mai 2016 aber auf. Die Ehe sei | |
anzuerkennen. Kindeswohlbelange stünden dem im konkreten Fall nicht | |
entgegen. Es gebe keine Hinweise auf eine Zwangsheirat. Das Paar wurde | |
jetzt wieder gemeinsam untergebracht. Der vom Jugendamt eingesetzte Vormund | |
des Mädchens erhob gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde zum BGH. Dort | |
lag der Fall über zwei Jahre. | |
In der damaligen Zeit waren mehr als tausend derartige Paare in Deutschland | |
angekommen. Oft wurde die Heirat gerade als Schutz mit Blick auf eine | |
bevorstehende gemeinsame Flucht geschlossen. Die so genannten Kinderehen | |
führten in Deutschland allerdings zu großer Empörung. Der Bundestag | |
beschloss daher ein Gesetz, dass das deutsche Eherecht gezielt verschärfte. | |
Wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat unter 16 Jahre alt ist, gilt | |
die Ehe nun als unwirksam. Ist ein Partner zwischen 16 und 18 Jahre alt, | |
kann die Ehe aufgehoben werden. | |
Der BGH muss über den Bamberger Fall nun nach dem neuen Gesetz entscheiden. | |
Er hätte also keine Wahl gehabt und hätte nur die Unwirksamkeit der Ehe | |
feststellen können. Doch der BGH hielt die strikte Neuregelung des | |
Gesetzgeber für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, insbesondere den | |
Schutz der Ehe. „Diese Regelung versagt den nach ausländischem Recht | |
wirksam geschlossenen Ehen den gebotenen Schutz ohne Rücksicht auf den | |
konkreten Fall“, heißt es in dem Beschluss, der an diesem Freitag | |
veröffentlicht wurde. | |
Das Gesetz greife „ohne sachlichen Grund“ in den Kernbestand der Ehe ein. | |
Im Gesetz fehle auch jegliche Regelung über die Rechtsfolgen der | |
Nichtigkeit der Ehe, etwa zur Frage der Abstammung von Kindern, die in der | |
unwirksamen Ehe geboren wurden oder zur elterlichen Sorge für solche | |
Kinder. | |
Ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, muss jetzt das | |
Bundesverfassungsgericht prüfen. (Az.: XII ZB 292/16) | |
14 Dec 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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