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# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Südafrika kann doch nicht austre…
> Für das Weltstrafgericht war der Rückzug Südafrikas ein schwerer
> Rückschlag. Jetzt muss ihn die Regierung nach einem Urteil rückgängig
> machen.
Bild: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
Johannesburg dpa | Der von der südafrikanischen Regierung eingeleitete
Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist einem Gericht
zufolge verfassungswidrig. Präsident Jacob Zumas Regierung hätte für die
Aufkündigung der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof in Den Haag die
Zustimmung des Parlaments einholen müssen, erklärte ein Gericht in der
Hauptstadt Pretoria am Mittwoch. Der Schritt müsse rückgängig gemacht
werden.
Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die
nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift. Seine
rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut.
Die Regionalmacht Südafrika hatte im Oktober mit einem Schreiben an die
Vereinten Nationen die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht
aufgekündigt. Der Austritt wäre den Statuten des Gerichts zufolge ein Jahr
später wirksam geworden. Südafrikas größte Oppositionspartei, die
Demokratische Allianz (DA), hatte gegen den Schritt geklagt. Die
Regierungspartei ANC hat im Parlament jedoch eine komfortable Mehrheit und
könnte dort eine Zustimmung zum Verlassen des Gerichts einholen.
Unter dem Anti-Apartheid-Kämpfer Nelson Mandela gehörte Südafrika zu den
stärksten Unterstützern des Weltstrafgerichts in Afrika. Zumas Regierung
argumentiert jedoch, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Gericht in Den
Haag im Widerspruch zu Gesetzen stünden, die Staats- und Regierungschefs
diplomatische Immunität gewähren. Die Regierung hatte sich 2015 geweigert,
den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir bei
einem Gipfeltreffen in Johannesburg festzunehmen.
Viele afrikanische Staaten haben zudem wiederholt kritisiert, dass der
Gerichtshof bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess macht.
Burundi hat seinen Rückzug vom IStGH erklärt. Das westafrikanische Gambia
hatte unter Langzeitpräsident Yahya Jammeh im vergangenen Jahr ebenfalls
seinen Austritt erklärt. Der neue Präsident Adama Barrow will dies jedoch
rückgängig machen.
22 Feb 2017
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