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# taz.de -- Kritik an Kontogebühren: „Ein günstigerer Grundpreis ist nötig…
> Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen drei Banken. Laut
> vzbv verstoßen sie gegen Regelungen für Basiskonten.
Bild: So viel Geld haben die Basiskontobesitzer nicht
WAS? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Deutsche
Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein, da die Gebühren für
Basiskonten zu hoch seien. Diese Konten müssen die Banken laut Gesetz für
weniger zahlungskräftige Kunden anbieten, etwa Geringverdiener, Flüchtlinge
und Obdachlose.
taz.am wochenende: Frau Buchmüller, warum klagt der vzbv gegen die Deutsche
Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein?
Christina Buchmüller: Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Gebühren für
ein Basiskonto angemessen sein sollen – nicht höher als für vergleichbare
Konten. Zudem soll das Nutzerverhalten der Kunden berücksichtigt werden.
Onlineaffine Verbraucher etwa sollten ein Onlinekonto mit entsprechend
günstigerem Grundpreis führen können.
Die Banken rechtfertigen die hohen Gebühren mit der aufwendigen Eröffnung
und Führung von Basiskonten. Zu Recht?
Das stimmt so pauschal nicht. Richtig ist, dass der Personalaufwand bei
Kunden mit schlechten Deutsch- und Onlinekenntnissen höher ist. Doch es
gibt auch viele junge Geflüchtete, die onlineaffin sind und nicht für eine
Überweisung in die Bankfiliale kommen. Nicht zu vergessen die
Basiskontoinhaber, die wegen ihrer Armut deutlich weniger Überweisungen
ausführen als der durchschnittliche Verbraucher und damit auch weniger
Personal binden.
Muss das Gesetz verschärft werden?
Eine gesetzliche Konkretisierung wäre gut, aber jetzt am Ende der
Legislaturperiode ist es eher unwahrscheinlich, dass sich in nächster Zeit
noch etwas tut. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den
Hebel in der Hand, das Problem zu lösen. Sie hat die Banken auch in der
Vergangenheit erfolgreich diszipliniert.
Also war die BaFin bisher zu passiv?
Die BaFin hat bisher nichts getan, um zu verhindern, dass Verbrauchern
durch die unangemessenen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird.
Nach unseren Klageeinreichungen warten wir jetzt auf die Rechtsprechung.
Die Gerichtsverfahren werden sich aber bis zu einem möglichen Urteil des
Bundesgerichtshofes über mehrere Jahre ziehen. So lange können die
Basiskontenbesitzer aber nicht warten. Deswegen muss die BaFin jetzt
Klarheit schaffen.
Ist eine Erhöhung der Gebühren für Bankkunden angesichts des aktuellen
Niedrigzinses denn nicht unvermeidbar?
Nicht unbedingt. Es gibt durchaus noch Banken, die die Kontoführung
kostenlos oder zumindest günstig anbieten. Es lohnt sich hier zu
vergleichen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Das ist seit September
letzten Jahres nun auch online mit einem Musterformular unkompliziert und
schnell möglich. Mit unseren Klagen zum Basiskonto will der vzbv aber in
erster Linie feststellen lassen, dass die Entgelte für Basiskonten nicht
höher als bei vergleichbaren Konten sein dürfen. Wenn die Gebühren für alle
Kontobesitzer ansteigen, können sie sich aber auch bei Basiskonten erhöhen.
3 Mar 2017
## AUTOREN
Stella Muthorst
## TAGS
Geflüchtete
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