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# taz.de -- Gebühren für Basiskonten zu hoch: Sechs Institute abgemahnt
> Seit Juni müssen Banken ein Girokonto für alle anbieten. Doch die
> Angebote seien oft teurer als herkömmliche Konten, klagen
> Verbraucherschützer.
Bild: Für alle verfügbar? Auch Mensche ohne festen Wohnsitz sollen ein Konto …
Berlin dpa | Einige Banken und Sparkassen verstoßen nach einer Untersuchung
der Verbraucherzentrale gegen die seit Juni geltenden Vorgaben für das
„Konto für Jedermann“. Die sogenannten Basiskonten, die sozial schwächeren
Menschen wie Obdachlosen und Asylsuchenden sowie Verbrauchern mit wenig
Geld zugute kommen sollen, seien oftmals teurer als herkömmliche Konten,
wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag in Berlin
mitteilte.
Die Verbraucherschützer haben deshalb nach Stichproben fünf Banken und eine
Sparkasse abgemahnt. Nach ihrer Ansicht verstoßen die Deutsche Bank, die
Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe
und die BBBank gegen die Richtlinien. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit
der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.
Die Deutsche Kreditwirtschaft – die Dachorganisation der Banken- und
Sparkassenverbände – verwies darauf, dass die Entgeltgestaltung bei
Basiskonten innerhalb des gesetzlichen Rahmens die „geschäftspolitische
Entscheidung eines jeden Instituts“ sei. Das vereinbarte Entgelt müsse
„angemessen“ sein. Aus Sicht des Gesetzgebers erscheine ein Entgelt als
angemessen, „das kaufmännisch kalkuliert ist, d. h. im Durchschnitt die
Kosten der Institute deckt und ihnen einen angemessenen Gewinn ermöglicht“,
hieß es.
## Konto auch ohne festen Wohnsitz möglich
Seit dem 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem
Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union
umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen
Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einzurichten. Solche
Personen waren bisher nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden
akzeptiert worden. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des
Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in der EU aufhalten. Der
Inhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Er kann aber sein
Konto nicht überziehen.
Das Gesetz soll nach früheren Angaben etwa einer Million Menschen zugute
kommen. Über aktuelle Zahlen hüllt sich die Kreditwirtschaft in Schweigen.
Die für Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken zuständigen Verbände
wollten oder konnten bisher keine Zahlen über Basiskonten im Zuge der neuen
gesetzlichen Regelungen nennen.
## Sozial Schwächere zahlen teilweise mehr
Das sogenannte Basiskonto unterliegt laut dem vzbv speziellen Vorschriften.
Insbesondere müssten die Entgelte angemessen sein. Für die Beurteilung der
Angemessenheit seien insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das
Nutzerverhalten zu berücksichtigen.
Die Kritik beziehe sich auf Fälle, in denen Basiskontoinhaber mehr bezahlen
müssen als Inhaber vergleichbarer Konten. Für den Vergleich der Konten
seien neben dem Grundpreis auch Entgelte für einzelne Transaktionen
berücksichtigt worden. Ein anderer Kritikpunkt betreffe den Fall, dass
Basiskontoinhaber, die ihr Konto online führen möchten, denselben hohen
Grundpreis bezahlen müssten wie Basiskontoinhaber, die die Filialberatung
nutzen wollen. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
21 Sep 2016
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