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# taz.de -- Gesetzesvorhaben der Bundesregierung: Girokonto für alle kommt
> Bei den Gebühren für Girokonten wird es künftig mehr Transparenz geben.
> Vor allem soll jeder ein Konto eröffnen dürfen.
Bild: In Zukunft müssen Banken ihre Konditionen verständlicher beschreiben
Berlin dpa | Wer ein Girokonto eröffnen will, soll künftig leichter
herausfinden können, welche Bank für ihn das günstigste Angebot hat. Das
ist das Ziel eines Gesetzesvorhabens, zu dem die Bundesregierung jetzt
einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Darin ist festgelegt, dass die
Kreditinstitute für die einzelnen Gebühren keine verschwurbelten Begriffe
benutzen dürfen, die für Laien nur schwer verständlich sind. Stattdessen
soll eine „standardisierte Zahlungskontenterminologie“ verwendet werden.
Außerdem sollen Webseiten, auf denen Verbraucher die Konditionen
verschiedener Anbieter vergleichen können, von staatlicher Seite ein
Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört
beispielsweise, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch
erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautomaten die jeweilige Bank
verfügt. Das freut vor allem Institute, die einen umfassenden persönlichen
Service anbieten und nicht nur eine Hotline.
„Es gibt einige gute Ansätze“, sagte Frank-Christian Pauli, Finanz-Referent
beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Vereinheitlichung bestimmter
Begriffe und ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten zum Konto seien
aber noch in der europäischen Abstimmung. „Von ihnen wird es mit abhängen,
wie gut der Vergleich gelingt“, fügte Pauli hinzu.
Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei
ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerber
und Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben,
sollen das Recht erhalten, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen – und
zwar bei einer Bank ihrer Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der
Kunde legal in der EU aufhält.
Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Das
heißt, der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält
auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen. Von den
Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der
Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos
nach sich ziehe, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem
müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, dieses nicht mehr ständig
bei sich tragen.
Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in
Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war
mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem
geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch
EU-Vorgaben umgesetzt. Die abschließenden Beratungen in Bundestag und
Bundesrat werden für Anfang 2016 erwartet.
16 Aug 2015
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