# taz.de -- Gesetzesvorhaben der Bundesregierung: Girokonto für alle kommt | |
> Bei den Gebühren für Girokonten wird es künftig mehr Transparenz geben. | |
> Vor allem soll jeder ein Konto eröffnen dürfen. | |
Bild: In Zukunft müssen Banken ihre Konditionen verständlicher beschreiben | |
BERLIN dpa | Wer ein Girokonto eröffnen will, soll künftig leichter | |
herausfinden können, welche Bank für ihn das günstigste Angebot hat. Das | |
ist das Ziel eines Gesetzesvorhabens, zu dem die Bundesregierung jetzt | |
einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Darin ist festgelegt, dass die | |
Kreditinstitute für die einzelnen Gebühren keine verschwurbelten Begriffe | |
benutzen dürfen, die für Laien nur schwer verständlich sind. Stattdessen | |
soll eine „standardisierte Zahlungskontenterminologie“ verwendet werden. | |
Außerdem sollen Webseiten, auf denen Verbraucher die Konditionen | |
verschiedener Anbieter vergleichen können, von staatlicher Seite ein | |
Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört | |
beispielsweise, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch | |
erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautomaten die jeweilige Bank | |
verfügt. Das freut vor allem Institute, die einen umfassenden persönlichen | |
Service anbieten und nicht nur eine Hotline. | |
„Es gibt einige gute Ansätze“, sagte Frank-Christian Pauli, Finanz-Referent | |
beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Eine Vereinheitlichung bestimmter | |
Begriffe und ein Übersichtsblatt mit den wichtigsten Kosten zum Konto seien | |
aber noch in der europäischen Abstimmung. „Von ihnen wird es mit abhängen, | |
wie gut der Vergleich gelingt“, fügte Pauli hinzu. | |
Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei | |
ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerber | |
und Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben, | |
sollen das Recht erhalten, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen – und | |
zwar bei einer Bank ihrer Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der | |
Kunde legal in der EU aufhält. | |
Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Das | |
heißt, der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält | |
auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen. Von den | |
Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der | |
Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos | |
nach sich ziehe, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Außerdem | |
müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, dieses nicht mehr ständig | |
bei sich tragen. | |
Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in | |
Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war | |
mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem | |
geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch | |
EU-Vorgaben umgesetzt. Die abschließenden Beratungen in Bundestag und | |
Bundesrat werden für Anfang 2016 erwartet. | |
16 Aug 2015 | |
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