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# taz.de -- Kabinett setzt EU-Richtlinie um: Konto für jeden beschlossen
> Die Bundesregierung will ein Recht auf ein Basiskonto einführen. Auch der
> Kontowechsel soll laut dem Gesetzentwurf künftig einfacher werden.
Bild: Recht auf Konto: Ob Geld drauf ist, ist aber eine andere Frage.
Berlin afp | Daueraufträge, Lastschriften, Überweisungen: Für die
Erledigung derartiger Bankgeschäfte soll es jedem Verbraucher ab Mitte 2016
ermöglicht werden, ein Konto zu eröffnen. Die Bundesregierung beschloss am
Mittwoch dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ministerien für
Finanzen und Verbraucherschutz. Dieser sieht neben dem Recht auf ein
Basiskonto auch Erleichterungen beim Kontowechsel und eine bessere
Vergleichbarkeit der Kontogebühren vor.
Viele Alltagsgeschäfte erfordern heutzutage ein Bankkonto: die Überweisung
von Gehalt oder Sozialleistungen, das Begleichen der Miete oder der
Telefonrechnung. „Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem
Arbeitsmarkt“, erklärte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD).
Auch die Wohnungssuche sei ohne Konto schwer. Das Recht auf ein Basiskonto
sei nun ein „zentraler Schritt“, damit alle Menschen „voll am
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“.
Die geplanten Neuregelungen sehen vor, dass alle Verbraucher einen Anspruch
auf ein sogenanntes Basiskonto haben. Dabei handelt es sich um ein Konto,
das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht – Ein- und
Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen. Es soll jedem zur Verfügung
stehen, also auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Geduldeten. Auch andere
EU-Bürger können in Deutschland ein solches Konto eröffnen.
In Deutschland haben nach Hochrechnungen der Bundesregierung knapp 600.000
Menschen keinen Zugang zu einem Konto, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.
Die EU-Kommission schätzte die Zahl der Betroffenen im Jahr 2010 gar auf
670.000; im Jahr 2013 ging sie von fast einer Million Menschen bundesweit
aus. Das Recht auf ein Basiskonto geht nun in die parlamentarischen
Beratungen und soll nach Möglichkeit noch im ersten Halbjahr 2016 in Kraft
treten.
## Gebühren sollen transparenter werden
Die Linken-Politikerin Caren Lay forderte, dass in dem Gesetz noch die
Gebührenfreiheit verankert werden müsse. „Damit auch wirklich alle
Bürgerinnen und Bürger dieses Konto in Anspruch nehmen können, muss es
kostenlos und ohne versteckte Gebühren angeboten werden“, mahnte sie an.
Auch für Kontoinhaber ergeben sich aus dem Gesetzentwurf Verbesserungen: So
können Verbraucher bei einem Bankwechsel ihr neues Kreditinstitut damit
beauftragen, Überweisungsaufträge oder Lastschriftmandate des alten Kontos
zu übernehmen. Darüber hinaus sollen die Informationen über Gebühren für
Zahlungskonten transparenter und damit besser vergleichbar werden.
Vorgesehen sind auch Vergleichsportale mit Angaben zu Gebühren, dem Netz an
Filialen und Geldautomaten sowie den Zinssätzen. „Verbrauchern soll es
künftig besser möglich sein, das für sie am besten geeignete Zahlungskonto
am Markt zu finden“, erklärte das Finanzministerium.
Mit dem geplanten Gesetz setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie
um. Dies muss bis spätestens September 2016 erfolgen.
28 Oct 2015
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