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# taz.de -- Urteil vom BGH zu Kreditinstituten: Konten müssen günstiger werden
> Der Bundesgerichtshof rügt die Deutsche Bank, die Gebühren des
> Basiskontos seien zu hoch. Auch andere Kreditinstituten müssen die Preise
> senken.
Bild: Auch dafür braucht man ein Girokonto: Geld abheben
Karlsruhe taz Die Gebühren für Basiskonten müssen bei vielen
Kreditinstituten sinken. Banken müssen den Mehraufwand, den Basiskonten
verursachen, auf alle Kunden umlegen und nicht nur auf die Inhaber der
Basiskonten. Das entschied an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH)
in einem Grundsatzurteil.
Seit 2016 muss jede Bank ein Basiskonto anbieten, bei dem sie niemand
ablehnen darf. Auch Obdachlose, Flüchtlinge und Menschen mit negativem
Schufa-Eintrag haben Anspruch auf ein Basiskonto. So sollen alle am
modernen Leben teilhaben können, das zunehmend bargeldlos funktioniert. Bis
dahin gab es nur Selbstverpflichtungen der Bankenverbände, die aber vor
allem bei Privatbanken nicht gut eingehalten wurden.
Ein Basiskonto bietet einen ähnlichen Service wie ein normales Girokonto.
Man kann Geld überweisen und Geld erhalten und man kann auch mit einer
Giro-Karte bezahlen. Allerdings wird kein Dispo-Kredit eingeräumt, um
Risiken für die Bank zu vermeiden, und der Inhaber erhält auch keine
Kreditkarte. Das neue Angebot wurde gut angenommen. Schon Mitte 2018 gab es
in Deutschland laut Bankenaufsicht Bafin 497.000 Basiskonten. Neuere Zahlen
liegen noch nicht vor. Banken müssen die Basiskonten nicht kostenlos
führen, sondern dürfen laut Gesetz „angemessene“ Gebühren verlangen. Die
Kreditinstitute sollen Interessenten nicht durch [1][überhöhte Gebühren]
abschrecken.
Tatsächlich haben die Banken trotz gesetzlicher Verpflichtung wenig
Interesse, Basiskonten einzurichten. So können sie bei den meist
mittellosen Kunden nicht auf lukrative Anschlussgeschäfte wie Baukredite
hoffen. Stattdessen haben sie Mehrarbeit bei der Identitätsprüfung und bei
der Beratung. Flüchtlinge sprechen oft wenig oder gar kein Deutsch.
## Mehrkosten müssen auf alle Kunden umgelegt werden
In einem Musterfall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband die
Deutsche Bank abgemahnt. Das Basiskonto kostete 8,90 Euro Gebühr pro Monat,
während das vergleichbare „Aktiv“-Konto im maßgeblichen Jahr 2017 für 4,…
Euro zu haben war. Die Bank begründete den Unterschied mit
durchschnittlichen Mehrkosten von jährlich 23 Euro pro Basiskonto, unter
anderem wegen der aufwendigeren Beratung der Kunden.
Der BGH erklärte die entsprechende Entgeltklausel nun im Rahmen einer
AGB-Kontrolle für unwirksam. Das Basiskonto sollte „insbesondere auch
einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto“
ermöglichen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Ellenberger. Deshalb
müssen die Mehrkosten, die ein Basiskonto verursacht, auf alle Kunden
umgelegt werden, nicht nur auf die Inhaber von Basiskonten. Die Inhaber von
Basiskonten würden bei der Deutschen Bank „unangemessen benachteiligt“.
Eine absolute Obergrenze für die Kosten eines Basiskontos nannte
Ellenberger nicht.
Die Grünen im Bundestag fordern, dass das Basiskonto immer „das
preisgünstigste Konto einer Bank“ sein muss.
30 Jun 2020
## LINKS
[1] /Bargeldloser-Zahlungsverkehr/!5459425
## AUTOREN
Christian Rath
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