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# taz.de -- Präventivmaßnahme gegen Gefährder: Kabinett billigt Fußfessel
> Das Kabinett beschließt eine Präventivmaßnahme gegen islamistische
> Gefährder. Wer den Aufenthaltsort wechselt, kann vom BKA kontrolliert
> werden.
Bild: Meist sind die Länder für die Überwachung von Gefährdern zuständig, …
Berlin rtr | Islamistische Gefährder sollen mit elektronischen Fußfesseln
überwacht werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin
eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes. Das Bundeskriminalamt kann
demnach [1][einer Person, von der eine terroristische Gefahr ausgeht], dazu
verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA
kann zur Abwehr einer Gefahr einer Person auch untersagen, sich ohne
Erlaubnis von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort oder einem bestimmten Bereich
zu entfernen.
Auf die Regelung zur Fußfessel hatten sich Innenminister Thomas de Maiziere
und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen verständigt. Mit dieser und
[2][weiterer gesetzlicher Verschärfungen] zogen sie Konsequenzen aus dem
Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Der
Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft gewesen, die
Behörden hatten ihn aber aus den Augen verloren.
Das BKA kann demnach eine Fußfessel verfügen, sofern für die betreffende
Person keine Landespolizeibehörde zuständig ist. Allerdings werden die
allermeisten der rund 550 Gefährder nach Landesrecht überwacht. De Maiziere
hat die Bundesländer daher aufgefordert, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls
erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen.
Geplant ist, dass auch für verurteilte Extremisten eine Fußfessel
vorgesehen werden kann. Maas hatte dazu Anfang des Jahres einen
Gesetzentwurf vorgelegt.
Ob sich durch die elektronische Fußfessel schwere Straftaten verhindern
lassen, [3][ist umstritten]. Bislang kommen sie in Deutschland meist zum
Einsatz, um nach einer Haftentlassung zu kontrollieren, ob
Bewährungsauflagen wie räumliche Beschränkungen eingehalten werden.
1 Feb 2017
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