# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Zwei Wohnungen – Zwei Beitr… | |
> Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss auch dort den Rundfunkbeitrag | |
> bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. | |
Bild: Doppelt hält besser: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnsitz ist rechtens | |
LEIPZIG taz | Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über | |
Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites | |
Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil zuviel geschummelt | |
wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag, der | |
an der Wohnung festmacht. Dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz | |
vereinbar ist, obwohl Ein-Personen-Haushalte dabei gleich viel zahlen wie | |
WGs und Familien, hat das Bundesverwaltungsgericht schon letztes Jahr | |
entschieden und nun in acht Fällen erneut bestätigt. | |
Neu war aber die Frage, was für Zweitwohnungen gilt. Der Kläger Bernhard | |
Wietschorke wohnt privat in Frankfurt, arbeitet aber als Software-Berater | |
in Stuttgart, wo er eine zweite Wohnung hat. In beiden Wohnungen wohnt er | |
allein. Dass er nun zwei Mal den Rundfunkbeitrag von derzeit 17.50 Euro | |
bezahlen soll, findet er ungerecht. „Ich kann ja nicht in beiden Wohnungen | |
gleichzeitig fernsehen“, sagte er vor Gericht, „also habe ich auch keinen | |
doppelten Vorteil.“ | |
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun aber, dass solche Härten im | |
Rahmen einer „Typisierung“ hinzunehmen sind. Nur wenige Menschen leben in | |
zwei Ein-Personen-Haushalten. Wer aber in einer seiner beiden Wohnungen mit | |
der Familie oder anderen Personen wohnt, habe gleichzeitig ja auch Vorteile | |
vom neuen System, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Heitz, da Familien | |
nur einen Rundfunkbeitrag zahlen. | |
Außerdem sei es praktikabler, wenn auch Zweitwohnungsbesitzer generell | |
Rundfunkbeitrag zahlen, so die Richter. Sonst müsse geprüft werden, ob der | |
Beitragspflichtige wirklich in beiden Wohnungen allein wohnt. Solche | |
Ausforschungen der Privatsphäre habe der Systemwechsel aber gerade | |
vermeiden wollen. | |
Nun warten Kläger und Rundfunkanstalten auf das Bundesverfassungsgericht. | |
Dort sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. | |
25 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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