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# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Zwei Wohnungen – Zwei Beitr…
> Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss auch dort den Rundfunkbeitrag
> bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Bild: Doppelt hält besser: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnsitz ist rechtens
LEIPZIG taz | Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über
Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites
Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil zuviel geschummelt
wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag, der
an der Wohnung festmacht. Dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz
vereinbar ist, obwohl Ein-Personen-Haushalte dabei gleich viel zahlen wie
WGs und Familien, hat das Bundesverwaltungsgericht schon letztes Jahr
entschieden und nun in acht Fällen erneut bestätigt.
Neu war aber die Frage, was für Zweitwohnungen gilt. Der Kläger Bernhard
Wietschorke wohnt privat in Frankfurt, arbeitet aber als Software-Berater
in Stuttgart, wo er eine zweite Wohnung hat. In beiden Wohnungen wohnt er
allein. Dass er nun zwei Mal den Rundfunkbeitrag von derzeit 17.50 Euro
bezahlen soll, findet er ungerecht. „Ich kann ja nicht in beiden Wohnungen
gleichzeitig fernsehen“, sagte er vor Gericht, „also habe ich auch keinen
doppelten Vorteil.“
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun aber, dass solche Härten im
Rahmen einer „Typisierung“ hinzunehmen sind. Nur wenige Menschen leben in
zwei Ein-Personen-Haushalten. Wer aber in einer seiner beiden Wohnungen mit
der Familie oder anderen Personen wohnt, habe gleichzeitig ja auch Vorteile
vom neuen System, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Heitz, da Familien
nur einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Außerdem sei es praktikabler, wenn auch Zweitwohnungsbesitzer generell
Rundfunkbeitrag zahlen, so die Richter. Sonst müsse geprüft werden, ob der
Beitragspflichtige wirklich in beiden Wohnungen allein wohnt. Solche
Ausforschungen der Privatsphäre habe der Systemwechsel aber gerade
vermeiden wollen.
Nun warten Kläger und Rundfunkanstalten auf das Bundesverfassungsgericht.
Dort sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.
25 Jan 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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