# taz.de -- Urteil Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß | |
> Gar kein Rundfunkgerät im Haus oder nur ein Radio und trotzdem den | |
> Beitrag zahlen? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | |
Bild: Isch abe gar kein Radio... | |
BERLIN dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für | |
verfassungsgemäß erklärt. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter | |
am Freitag in Leipzig. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat des | |
Bundesverwaltungsgerichts die ersten Klagen gegen das aktuelle | |
Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und | |
verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im | |
Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio | |
besitzen. | |
Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das | |
Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an. | |
Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit | |
Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin | |
überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Beklagte in den Verhandlungen in | |
Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk | |
(BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag | |
pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und | |
es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe. | |
Die Kläger hatten außerdem kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine | |
versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der | |
Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt | |
haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz | |
hätten. | |
Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim | |
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem | |
Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann | |
noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es | |
um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine | |
dafür stehen noch nicht fest. | |
18 Mar 2016 | |
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