# taz.de -- Kampf gegen Rundfunkgebühren: Kein Gefängnis, aber Pfändung | |
> Der Haftbefehl gegen die Brandenburgerin, die keinen Rundfunkbeitrag | |
> bezahlt, wurde aufgehoben. Das Verfahren ist damit aber noch nicht zu | |
> Ende. | |
Bild: Sie hat keinen Fernseher, sie hört kein Radio – deswegen will die Bran… | |
BERLIN taz | Die Brandenburgerin, die keine Rundfunkgebühr bezahlen möchte, | |
muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam hat den Haftbefehl | |
aufgehoben, bestätigte ein Sprecher der taz. Demnach hatte das Amt im | |
brandenburgischen Beetzsee, das für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | |
die säumigen Beträge eintreiben sollte, dem Landgericht mitgeteilt, dass, | |
egal wie das Verfahren ausgehe, der Haftbefehl nicht vollstreckt werde | |
solle. | |
Vergangene Woche [1][hatte die taz berichtet], dass der 43-jährigen Kathrin | |
Weihrauch sechs Monate Beugehaft drohen. 309,26 Euro Rundfunk- und | |
Mahngebühr schuldete sie dem rbb und den Behörden allein für das Jahr 2013. | |
Ein Jahr lang stritt sie mit dem rbb, im August kam der Haftbefehl. | |
Weihrauch legte Widerspruch ein und unterlag. Zuletzt hatte der rbb auch | |
ihren Härtefallantrag abgelehnt. | |
Gewonnen hat Kathrin Weihrauch damit jetzt allerdings noch nicht – das | |
Verfahren läuft weiter. „Auch wenn die Vollstreckungsbehörde den Haftbefehl | |
zurückgenommen hat, so hat der rbb dennoch einen vollstreckbaren Titel“, so | |
der rbb-Sprecher Volker Schreck gegenüber der taz. Das heißt, dass, in den | |
kommenden 30 Jahren immer wieder geprüft werden soll, ob Kathrin Weihrauch | |
irgendwann pfändbare Vermögens- oder Sachwerte besitzt – ein neues Auto, | |
ein Haus etc. | |
Kathrin Weihrauch zahlt aus „Gewissensgründen“ keine Rundfunkgebühren, wie | |
sie selbst sagt. Sie besitze weder Fernsehen noch Radio. Laut Schreck | |
reiche das aber nicht aus. „Wir können nicht ohne konkrete Gründe auf | |
unsere Forderungen verzichten“, sagt er und verweist darauf, dass sich | |
Menschen, die den Beitrag nicht zahlen können, befreien lassen können. Das | |
aber hatte Kathrin Weihrauch nach eigenen Aussagen bereits versucht, | |
allerdings nicht genehmigt bekommen. | |
Ob aus Kathrin Weihrauchs Geschichte nun folgt, dass Haftbefehle wegen | |
nicht gezahlter Rundfunkgebühren nie mehr vollstreckt werden, ist unklar. | |
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte das im September [2][in Aussicht | |
gestellt]. Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in | |
der in der Verantwortung des rbb. | |
25 Oct 2016 | |
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[1] /!5346000/ | |
[2] http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-ru… | |
## AUTOREN | |
Anne Fromm | |
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