| # taz.de -- Kampf gegen Rundfunkgebühren: Kein Gefängnis, aber Pfändung | |
| > Der Haftbefehl gegen die Brandenburgerin, die keinen Rundfunkbeitrag | |
| > bezahlt, wurde aufgehoben. Das Verfahren ist damit aber noch nicht zu | |
| > Ende. | |
| Bild: Sie hat keinen Fernseher, sie hört kein Radio – deswegen will die Bran… | |
| Berlin taz | Die Brandenburgerin, die keine Rundfunkgebühr bezahlen möchte, | |
| muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam hat den Haftbefehl | |
| aufgehoben, bestätigte ein Sprecher der taz. Demnach hatte das Amt im | |
| brandenburgischen Beetzsee, das für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | |
| die säumigen Beträge eintreiben sollte, dem Landgericht mitgeteilt, dass, | |
| egal wie das Verfahren ausgehe, der Haftbefehl nicht vollstreckt werde | |
| solle. | |
| Vergangene Woche [1][hatte die taz berichtet], dass der 43-jährigen Kathrin | |
| Weihrauch sechs Monate Beugehaft drohen. 309,26 Euro Rundfunk- und | |
| Mahngebühr schuldete sie dem rbb und den Behörden allein für das Jahr 2013. | |
| Ein Jahr lang stritt sie mit dem rbb, im August kam der Haftbefehl. | |
| Weihrauch legte Widerspruch ein und unterlag. Zuletzt hatte der rbb auch | |
| ihren Härtefallantrag abgelehnt. | |
| Gewonnen hat Kathrin Weihrauch damit jetzt allerdings noch nicht – das | |
| Verfahren läuft weiter. „Auch wenn die Vollstreckungsbehörde den Haftbefehl | |
| zurückgenommen hat, so hat der rbb dennoch einen vollstreckbaren Titel“, so | |
| der rbb-Sprecher Volker Schreck gegenüber der taz. Das heißt, dass, in den | |
| kommenden 30 Jahren immer wieder geprüft werden soll, ob Kathrin Weihrauch | |
| irgendwann pfändbare Vermögens- oder Sachwerte besitzt – ein neues Auto, | |
| ein Haus etc. | |
| Kathrin Weihrauch zahlt aus „Gewissensgründen“ keine Rundfunkgebühren, wie | |
| sie selbst sagt. Sie besitze weder Fernsehen noch Radio. Laut Schreck | |
| reiche das aber nicht aus. „Wir können nicht ohne konkrete Gründe auf | |
| unsere Forderungen verzichten“, sagt er und verweist darauf, dass sich | |
| Menschen, die den Beitrag nicht zahlen können, befreien lassen können. Das | |
| aber hatte Kathrin Weihrauch nach eigenen Aussagen bereits versucht, | |
| allerdings nicht genehmigt bekommen. | |
| Ob aus Kathrin Weihrauchs Geschichte nun folgt, dass Haftbefehle wegen | |
| nicht gezahlter Rundfunkgebühren nie mehr vollstreckt werden, ist unklar. | |
| Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte das im September [2][in Aussicht | |
| gestellt]. Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in | |
| der in der Verantwortung des rbb. | |
| 25 Oct 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Anne Fromm | |
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