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# taz.de -- Kampf gegen Rundfunkgebühren: Kein Gefängnis, aber Pfändung
> Der Haftbefehl gegen die Brandenburgerin, die keinen Rundfunkbeitrag
> bezahlt, wurde aufgehoben. Das Verfahren ist damit aber noch nicht zu
> Ende.
Bild: Sie hat keinen Fernseher, sie hört kein Radio – deswegen will die Bran…
Berlin taz | Die Brandenburgerin, die keine Rundfunkgebühr bezahlen möchte,
muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam hat den Haftbefehl
aufgehoben, bestätigte ein Sprecher der taz. Demnach hatte das Amt im
brandenburgischen Beetzsee, das für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
die säumigen Beträge eintreiben sollte, dem Landgericht mitgeteilt, dass,
egal wie das Verfahren ausgehe, der Haftbefehl nicht vollstreckt werde
solle.
Vergangene Woche [1][hatte die taz berichtet], dass der 43-jährigen Kathrin
Weihrauch sechs Monate Beugehaft drohen. 309,26 Euro Rundfunk- und
Mahngebühr schuldete sie dem rbb und den Behörden allein für das Jahr 2013.
Ein Jahr lang stritt sie mit dem rbb, im August kam der Haftbefehl.
Weihrauch legte Widerspruch ein und unterlag. Zuletzt hatte der rbb auch
ihren Härtefallantrag abgelehnt.
Gewonnen hat Kathrin Weihrauch damit jetzt allerdings noch nicht – das
Verfahren läuft weiter. „Auch wenn die Vollstreckungsbehörde den Haftbefehl
zurückgenommen hat, so hat der rbb dennoch einen vollstreckbaren Titel“, so
der rbb-Sprecher Volker Schreck gegenüber der taz. Das heißt, dass, in den
kommenden 30 Jahren immer wieder geprüft werden soll, ob Kathrin Weihrauch
irgendwann pfändbare Vermögens- oder Sachwerte besitzt – ein neues Auto,
ein Haus etc.
Kathrin Weihrauch zahlt aus „Gewissensgründen“ keine Rundfunkgebühren, wie
sie selbst sagt. Sie besitze weder Fernsehen noch Radio. Laut Schreck
reiche das aber nicht aus. „Wir können nicht ohne konkrete Gründe auf
unsere Forderungen verzichten“, sagt er und verweist darauf, dass sich
Menschen, die den Beitrag nicht zahlen können, befreien lassen können. Das
aber hatte Kathrin Weihrauch nach eigenen Aussagen bereits versucht,
allerdings nicht genehmigt bekommen.
Ob aus Kathrin Weihrauchs Geschichte nun folgt, dass Haftbefehle wegen
nicht gezahlter Rundfunkgebühren nie mehr vollstreckt werden, ist unklar.
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte das im September [2][in Aussicht
gestellt]. Volker Schreck vom rbb sagt hingegen, diese Frage liege nicht in
der in der Verantwortung des rbb.
25 Oct 2016
## LINKS
[1] /!5346000/
[2] http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-ru…
## AUTOREN
Anne Fromm
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Rundfunkgebühren
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