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# taz.de -- Jurist über Nachdruck von „Mein Kampf“: „Hier testet jemand …
> Darf man Hitlers „Mein Kampf“ unkommentiert verlegen? Drei Fragen an
> Christian Bickenbach, Juraprofessor an der Uni Potsdam
Bild: Das Urheberrecht ist abgelaufen. Darf man das jetzt einfach nachdrucken u…
Der Leipziger Verlag „Der Schelm“, der von dem rechtsextremen Verleger
Adrian Preißinger betrieben wird, bietet seit Sommer einen „unveränderten
Nachdruck“ von „Mein Kampf“ an. Die Staatsanwaltschaft Leipzig
[1][ermittelt wegen Volksverhetzung] und des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen.
taz: Herr Bickenbach, der „Schelm“-Verlag bewirbt seinen Nachdruck als
„wissenschaftlichen Quellentext“. Kommt er damit durch?
Christian Bickenbach: Auch wenn sich die Beschreibung des Nachdrucks auf
der Verlagshomepage liest wie eine gut vorbereitete, durchaus juristisch
versierte Verteidigungsstrategie: Ich glaube nicht. Nach § 130 Abs. 7 StGB
sind zwar bestimmte Fälle vom Tatbestand der Volksverhetzung ausgenommen,
etwa dann, wenn das Werk der staatsbürgerlichen Aufklärung, oder
Wissenschaft dient.
„Mein Kampf“ ist aber sicherlich kein wissenschaftliches Werk im
juristischen Sinne – und der Verlag betreibt auch keine Wissenschaft oder
klärt auf, weil er die Schrift nicht einbettet in eine methodisch fundierte
Auseinandersetzung. Genauso wie ich mich nicht einfach in die Fußgängerzone
stellen kann, um Exemplare des Stürmers zu verteilen, kann ich auch nicht
einfach „Mein Kampf“ unkommentiert nachdrucken und verkaufen.
Welche Rolle spielt es bei dem Ermittlungsverfahren, dass das Vorwort nach
Verlagsangaben von Frederick Töben, einem bekannten Holocaustleugner,
stammt?
Eine untergeordnete, der Verlag betont ja gerade, es ginge ihm um den
unveränderten Nachdruck. Wenn das Vorwort als Beleg für wissenschaftliche
Auseinandersetzung angeführt werden soll, müsste man es sich aber nochmal
angucken – wobei die zwei Seiten, die es umfassen soll, zu wenig sind, um
juristisch den Schutzbereich der Wissenschaft zu eröffnen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt seit Mai, obwohl der Fall so
eindeutig scheint. Wieso geht das nicht schneller?
Da müssen Sie schon die Staatsanwaltschaft fragen. Im Ernst: Ein langes
Ermittlungsverfahren ist nichts Ungewöhnliches. Vermutlich will man auch
besonders gründlich sein. Hier testet jemand Grenzen aus, die Entscheidung
des Gerichts könnte zum Präzedenzfall werden – wenn die Eröffnung des
Prozesses abgelehnt wird oder am Ende ein Freispruch steht, wäre das ein
Riesenproblem.
22 Jan 2017
## LINKS
[1] /Staatsanwaltschaft-prueft-Anklage/!5307782/
## AUTOREN
Eva Thöne
## TAGS
Mein Kampf
Adolf Hitler
Volksverhetzung
Schwerpunkt Urheberrecht
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