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# taz.de -- Supreme Court zum Brexit: Nur mit dem Plazet des Parlaments
> Schon der Antrag für den Brexit muss vom Parlament genehmigt werden. Das
> ist eine Schlappe für die Regierung, aber kein Beinbruch.
Bild: Die Fondsmanagerin Gina Miller (Mitte) hat die Klage vor den Gerichten ei…
Dublin taz | Die britische Premierministerin Theresa May muss sich den
Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union vom Parlament
genehmigen lassen. Das hat der oberste Gerichtshof in London am Dienstag
entschieden. Mit acht zu drei Stimmen bestätigten zehn Richter und eine
Richterin das entsprechende Urteil der Vorinstanz.
Der Vorsitzende David Neuberger sagte, das Urteil stelle keineswegs das
Referendum selbst infrage, bei dem im Sommer eine Mehrheit der Briten für
den Austritt aus der EU gestimmt hat.
Es ging dem Gericht lediglich um juristische Aspekte, sagte Neuberger.
Schließlich ändere sich durch den EU-Ausstieg die britische Gesetzgebung,
da man nicht mehr an EU-Gesetze gebunden sei. Das sei so gravierend, dass
dem Parlament eine Entscheidungsbefugnis zustehe.
Die Initiatorin des Prozesses, die Investmentmanagerin Gina Miller, zeigte
sich nach dem Urteil erleichtert: „Kein Premierminister, keine Regierung
kann erwarten, nicht hinterfragt oder herausgefordert zu werden.“
## Das Referendum bleibt gültig
Miller hatte bereits vor dem High Court um die Parlamentsrechte gekämpft;
dort gaben ihr die Richter im vergangenen November recht. Danach war die
Stimmung im Land aufgeheizt. Eine Zeitung nannte die Richter „Feinde des
Volkes“, Miller wurde bedroht.
Die Richter entschieden jedoch auch, dass die Regionalparlamente in
Schottland, Wales und Nordirland kein Mitspracherecht haben. Das sei allein
Sache des britischen Parlaments. Die schottische Premierministerin Nicola
Sturgeon hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auf jeden Fall im
Parlament von Edinburgh abstimmen zu lassen, was nun lediglich symbolische
Bedeutung hat. Schottland und Nordirland hatten sich beim Referendum im
vergangenen Sommer mehrheitlich für den Verbleib in der EU ausgesprochen.
Der britische EU-Austritt wird durch das Urteil nicht infrage gestellt. Die
Austrittserklärung werde wie geplant Ende März nach Brüssel geschickt,
erklärte ein Regierungssprecher in London. „Das heutige Urteil ändert daran
nicht“, sagte er. Nach Medienberichten plant die Regierung jetzt, ein
möglichst knapp formuliertes Gesetz ins Parlament einzubringen.
Brexit-Minister David Davis wollte noch am Dienstag das weitere Vorgehen
vorstellen.
## Kein erneuter Volksentscheid
Die Tories haben im Unterhaus eine Mehrheit von 15 Abgeordneten, lediglich
einer wird gegen das Austrittsgesetz stimmen: der frühere Schatzkanzler
Kenneth Clarke. Oppositionsführer Jeremy Corbyn von der Labour-Partei
kündigte an, die geplante EU-Austrittserklärung der britischen Regierung
nicht zu blockieren. „Labour respektiert den Ausgang des Referendums“,
sagte Corbyn.
Die Liberalen Demokraten werden allerdings geschlossen gegen das
Austrittsgesetz stimmen, weil May ihre Forderung nach einem erneuten
Volksentscheid am Ende der Brexit-Verhandlungen abgelehnt hat.
Interessant ist die Frage, ob es im Unterhaus eine überparteiliche
Zusammenarbeit von Gegnern des Brexit geben wird, um möglichst viele
Zugeständnisse für einen „weichen Ausstieg“ herauszuholen. May hatte vori…
Woche angekündigt, dass sie einen „harten Ausstieg“ beabsichtige. Wenn das
Gesetz noch vor der Parlamentspause Mitte Februar vom Unterhaus
verabschiedet wird, hätten die Lords genug Zeit, darüber zu debattieren. Im
Oberhaus haben die Tories keine Mehrheit, aber eine Rebellion gegen den
Brexit ist unwahrscheinlich.
24 Jan 2017
## AUTOREN
Ralf Sotscheck
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