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# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Unerwartet großartiges Urteil
> Der Europäische Gerichtshof hat die Datenspeicherung für die deutsche
> Bevölkerung abgewehrt. Gut so. Kommt sie jetzt für „Gefährder“?
Bild: Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht für alle gelten
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben genau das gemacht,
was die Politik in diesen Tagen immer fordert. Sie sind unaufgeregt ihrer
Arbeit nachgegangen und haben sich von den Terroristen nicht den Kopf
vernebeln lassen. Sie verteidigen unsere freiheitliche Art zu leben und
wehren sich – konsequenterweise – gegen eine allgemeine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung.
Trotzdem kommt das Urteil natürlich überraschend. Während in Deutschland
nach dem Berliner Anschlag reflexhaft über Verschärfungen der
Sicherheitsgesetze diskutiert wird, zwingt das Urteil des Luxemburger
Gerichtshofs die Berliner Bundespolitik zum Gegenteil: zur Entschärfung der
erst im Dezember 2015 erneut eingeführten Vorratsdatenspeicherung.
Damit hat in Berlin schon deshalb niemand gerechnet, weil das deutsche
Gesetz im EU-Vergleich (relativ) zurückhaltend war, sowohl was die Dauer
der Speicherung (zehn Wochen) als auch die Art der erfassten Daten (keine
E-Mails) betraf. Man hat in Berlin wohl eher damit gerechnet, dass die
Gesetze anderer EU-Staaten beanstandet werden und Deutschland als Vorbild
für eine ausgewogene Regelung erwähnt wird.
Aber der EuGH hat ein konsequentes Urteil gesprochen. Eine umfassende
Vorratsdatenspeicherung der ganzen Bevölkerung kann nicht ausgewogen sein,
wie auch immer sie im Detail ausgestaltet ist. Das Urteil ist daher ein
Glanzlicht internationaler Rechtsprechung. Die Europäische Union gewinnt
mit diesem Urteil als freiheitliche Wertegemeinschaft an Gewicht.
Was aber folgt aus dem Luxemburger Verdikt? Wenn eine
Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anlasslos die ganze Bevölkerung erfassen
darf, für welche gut begründbaren Personengruppen kann sie dann eingeführt
werden? Sicher nicht für alle Muslime. Aber für alle „Gefährder“? Das wi…
in den kommenden Monaten noch eine spannende Diskussion werden.
21 Dec 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Terrorismus
Europäischer Gerichtshof
Vorratsdatenspeicherung
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Vorratsdatenspeicherung
Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
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Schwerpunkt Überwachung
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Vorratsdatenspeicherung
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