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# taz.de -- EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht ohne Anlass speichern
> Die Vorratsdatenspeicherung in der EU greife zu sehr in das Privatleben
> ein. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof sie jetzt gekippt.
Bild: Feststellung des Standortes beim Telefonieren – war in Telefonzellen au…
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose
Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr
genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in
einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit
und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch
Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal
überarbeiten müssen.
Den Luxemburger Richtern zufolge greift die Speicherung von
Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des
Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung „auf das absolut Notwendige“
beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur
Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze
müssten dazu „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor
Missbrauchsrisiken zu schützen“.
Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und
Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt
Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und
Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor. Danach müssen die Daten
wieder gelöscht werden. Für Standortdaten, die bei Handygesprächen
anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.
21 Dec 2016
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