# taz.de -- EuGH zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht ohne Anlass speichern | |
> Die Vorratsdatenspeicherung in der EU greife zu sehr in das Privatleben | |
> ein. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof sie jetzt gekippt. | |
Bild: Feststellung des Standortes beim Telefonieren – war in Telefonzellen au… | |
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose | |
Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr | |
genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in | |
einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil. | |
Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit | |
und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Damit dürfte auch | |
Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal | |
überarbeiten müssen. | |
Den Luxemburger Richtern zufolge greift die Speicherung von | |
Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des | |
Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung „auf das absolut Notwendige“ | |
beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur | |
Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze | |
müssten dazu „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor | |
Missbrauchsrisiken zu schützen“. | |
Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und | |
Großbritannien. Das Ende 2015 in Kraft getretene deutsche Gesetz schreibt | |
Telekommunikationsunternehmen eine anlasslose Speicherung von Telefon- und | |
Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vor. Danach müssen die Daten | |
wieder gelöscht werden. Für Standortdaten, die bei Handygesprächen | |
anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. | |
21 Dec 2016 | |
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