# taz.de -- Verbotene rechtsextreme Gruppen: Neonazis bleiben straffällig | |
> Was bringen Verbote? Zwar sind ihre Organisationen inzwischen verboten, | |
> doch bleiben die rechtsextremen Mitglieder weiterhin kriminell, zeigt | |
> eine Kleine Anfrage. | |
Bild: Mitglieder der Gruppe Skinheads Sächsische Schweiz stehen 2003 vor Geric… | |
DRESDEN dpa | Viele Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen in | |
Sachsen werden weiter einschlägig straffällig. So wurden bis November 617 | |
Ermittlungsverfahren mit insgesamt 672 Tatverdächtigen eingeleitet, wie das | |
Justizministerium [1][auf eine Kleine Anfrage] des | |
Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann mitteilte. | |
Allein mehr als 400 Verfahren gab es demnach gegen Mitglieder der bereits | |
2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz, rund 140 Verfahren gegen | |
Mitglieder der 2006 verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Mittweida). Jeweils | |
40 Verfahren richteten sich gegen Mitglieder der 2013 verbotenen Nationalen | |
Sozialisten Döbeln sowie der ein Jahr später verbotenen Nationalen | |
Sozialisten Chemnitz. | |
„Die mitgeteilten Zahlen machen deutlich, wie groß das Problem mit | |
gewaltbereiten und straffälligen Neonazis in Sachsen tatsächlich ist“, | |
meinte Lippmann. „Neben szenetypischen Straftaten wie Volksverhetzung, | |
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, Propaganda- und auch | |
Körperverletzungsdelikten finden sich in der Übersicht auch Delikte, die | |
Bezüge zur organisierten Kriminalität nahelegen.“ | |
Die Zahlen zeigten auch, „dass Verbote allein nicht ausreichend sind, um | |
den kriminellen Energien von Neonazis Einhalt zu gebieten“. | |
12 Dec 2016 | |
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[1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6729&dok_art=Drs&… | |
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