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# taz.de -- Verbotene rechtsextreme Gruppen: Neonazis bleiben straffällig
> Was bringen Verbote? Zwar sind ihre Organisationen inzwischen verboten,
> doch bleiben die rechtsextremen Mitglieder weiterhin kriminell, zeigt
> eine Kleine Anfrage.
Bild: Mitglieder der Gruppe Skinheads Sächsische Schweiz stehen 2003 vor Geric…
Dresden dpa | Viele Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen in
Sachsen werden weiter einschlägig straffällig. So wurden bis November 617
Ermittlungsverfahren mit insgesamt 672 Tatverdächtigen eingeleitet, wie das
Justizministerium [1][auf eine Kleine Anfrage] des
Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann mitteilte.
Allein mehr als 400 Verfahren gab es demnach gegen Mitglieder der bereits
2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz, rund 140 Verfahren gegen
Mitglieder der 2006 verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Mittweida). Jeweils
40 Verfahren richteten sich gegen Mitglieder der 2013 verbotenen Nationalen
Sozialisten Döbeln sowie der ein Jahr später verbotenen Nationalen
Sozialisten Chemnitz.
„Die mitgeteilten Zahlen machen deutlich, wie groß das Problem mit
gewaltbereiten und straffälligen Neonazis in Sachsen tatsächlich ist“,
meinte Lippmann. „Neben szenetypischen Straftaten wie Volksverhetzung,
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, Propaganda- und auch
Körperverletzungsdelikten finden sich in der Übersicht auch Delikte, die
Bezüge zur organisierten Kriminalität nahelegen.“
Die Zahlen zeigten auch, „dass Verbote allein nicht ausreichend sind, um
den kriminellen Energien von Neonazis Einhalt zu gebieten“.
12 Dec 2016
## LINKS
[1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6729&dok_art=Drs&…
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