| # taz.de -- Umweltjurist über die Energiewende: „Kohle ist Gefahr für die M… | |
| > Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg erleichtert das | |
| > Ende der Kohlekraft, sagt der Umweltrechtler Thorsten Deppner. | |
| Bild: Umweltschädlich: Kohlekraftwerk in Niedersachsen | |
| taz: Herr Deppner, erleichtert das Karlsruher Urteil zum Atomausstieg auch | |
| einen Ausstieg aus der Kohle-Wirtschaft – oder erschwert es ihn? | |
| Thorsten Deppner: Es erleichtert den Kohleausstieg. Man muss ihn nur | |
| wollen. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die Atomkraft als „Hochrisikotechnologie“ | |
| eingestuft. Deshalb durfte der Gesetzgeber 2011 deren Risiken abrupt neu | |
| bewerten. Kohlekraftwerke sind aber keine ähnlich große Gefahr für die | |
| jeweilige Region. | |
| Die Kohlewirtschaft ist eine Gefahr für die Menschheit, das sollte genügen. | |
| Wenn wir nicht aus der Kohleverbrennung aussteigen, ist die | |
| Klimakatastrophe kaum noch zu stoppen. Kohlekraftwerke sind anders | |
| gefährlich, aber nicht weniger gefährlich. | |
| Ob die Richter das auch so sehen? | |
| Natürlich, das sind verantwortungsbewusste Persönlichkeiten. Außerdem hat | |
| Deutschland das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und sich damit | |
| völkerrechtlich verpflichtet, an der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf | |
| deutlich unter zwei Grad mitzuwirken. | |
| Kohleausstieg – was hieße das praktisch? | |
| Die Kohlekraftwerke haben derzeit eine unbefristete Betriebserlaubnis. Ein | |
| Ausstiegsszenario wäre, diese Betriebsgenehmigungen mit einem | |
| Kohleausstiegs-Gesetz nachträglich zu befristen. Wie beim Atomausstieg | |
| könnten die Kraftwerke dann zeitlich gestaffelt abgeschaltet werden, so | |
| wäre ein geordneter Umbau der Energiewirtschaft möglich. | |
| Müsste der Staat bei einem Kohleausstieg nicht gewaltige Entschädigungen | |
| bezahlen? | |
| Nein. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun klar entschieden. Die | |
| nachträgliche Befristung einer Betriebsgenehmigung ist keine Enteignung, | |
| sondern eine Inhaltsbestimmung des Eigentums. | |
| Aber auch bei einer Inhaltsbestimmung können Entschädigungen geboten sein… | |
| Wenn die Inhaltsbestimmung sonst unverhältnismäßig wäre, verlangt das | |
| Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung oder eine Übergangslösung. Wie | |
| beim Atomausstieg könnte den Kohlekraftwerken also eine Restlaufzeit | |
| eingeräumt werden, dann müsste der Staat keine Entschädigung zahlen. | |
| Wie sind diese Restlaufzeiten zu berechnen? | |
| Hierfür hat Karlsruhe keine Vorgaben gemacht. Nach meiner Ansicht genügt | |
| es, wenn ein Kraftwerk so lange Strom erzeugen kann, bis sich die | |
| Investitionskosten amortisiert haben. | |
| Rot-Grün hat den AKW-Betreibern beim Atomkonsens von 2000/2002 aber noch | |
| einige Extra-Jahre und damit auch ein Recht auf Gewinn zugebilligt… | |
| Rechtlich war das nicht erforderlich. Aber wenn man einen Vertrag mit den | |
| Betreibern schließt, muss man über das rechtliche Minimum hinausgehen – im | |
| Gegenzug hat man dann schneller Rechtssicherheit. | |
| Zur Kohlewirtschaft gehören nicht nur die Kraftwerke, sondern auch der | |
| Abbau der Kohle. Gelten hier die gleichen Vorgaben? | |
| Ja. Allerdings wird der subventionsbedürftige Steinkohlebergbau ohnehin | |
| schon lange abgewickelt, 2018 werden die Beihilfen endgültig eingestellt. | |
| Ein Problem ist dagegen noch der Braunkohle-Tagebau, vor allem im Rheinland | |
| und in der Lausitz. Auch hier sollte der Gesetzgeber den Ausstieg | |
| beschließen und nur noch eng bemessene Restbetriebszeiten einräumen. | |
| 9 Dec 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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